ÖPNV

„Versteinerungsklausel“ im Nahverkehr bröckelt

Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für eine Änderung das Grundgesetzes und damit die Erhöhung der GVFG-Mittel.
04.05.2018

Sie ist noch kein Jahr alt, aber bröckelt schon gewaltig – zur Freude der Verkehrsunternehmen: Die „Versteinerungsklausel“ im Grundgesetz, festgezurrt in Artikel 125 c, lautet schlicht: Eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) durch Bundesgesetz ist ab dem 1. Januar 2025 zulässig.

Keine Erhöhung seit 20 Jahren

Für die Unternehmen war diese Klausel eine Katastrophe, wurden damit im Juli 2017 doch scheinbar die viel zu niedrigen Mittel von rund 330 Mio. Euro, deren Höhe vor 20 Jahren festgelegt wurde, für mindestens weitere acht Jahre betoniert. Doch nun hat das Bundeskabinett beschlossen, die Klausel aus dem Grundgesetz zu streichen. Damit soll der Weg frei gemacht werden für die Erhöhung auf eine Mrd. Euro pro Jahr und eine folgende Dynamisierung.

„Wir begrüßen es sehr, dass die neue Bundesregierung so schnell mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Erhöhung der Mittel für das GVFG begonnen hat“, sagt dazu VDV-Präsident Jürgen Fenske. Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen seien diese Mittel entscheidend für dringende Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen im Nahverkehr. Zugleich sei die Anhebung ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, um die Ziele der Bundesregierung für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor zu erreichen, so Fenske weiter.

Der Verband hofft nun, dass Bundestag und Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen und im nächsten Schritt zügig die neue Mittelhöhe festschreiben. Die Branche benötige Planungssicherheit für Investitionen in Neu- und Ausbauvorhaben, die einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf haben.

Klimaschutz höher bewerten

Ganz zufrieden ist der Verband mit dem GVGW aber nicht: Er will an die standardisierte Bewertung zur Nutzen-Kosten-Betrachtung ran. Die Faktoren Umwelt, Klimaschutz und Luftreinhaltung müssen besser bewertet werden, findet der VDV – gerade wenn der Nahverkehr in den Ballungsräumen ausgebaut werden soll. Für das zweite Halbjahr kündigte Fenske dazu entsprechende Vorschläge an. (wa)