In Bussen und Bahnen gilt die 3G-Regel.

In Bussen und Bahnen gilt die 3G-Regel.

Bild: © Bluedesign/Adobe Stock

Nahverkehrsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können einen finanziellen Zuschuss für Kontrollen im Rahmen der 3G-Regelung beantragen. Das Land beteiligt sich anteilmäßig an den zusätzlichen Kosten für das Kontrollpersonal in Bussen und Bahnen. Damit soll der Mehraufwand abgefedert werden.

„Mit den Kontrollen leisten die Verkehrsunternehmen einen wertvollen Beitrag, um erhöhte Gesundheitsrisiken für die Fahrgäste zu vermeiden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer. Insgesamt stehen für die Kontrollen eine Million Euro aus Mitteln des MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Um Vertrauen werben

Es sei wichtig, bei den Fahrgästen wieder um Vertrauen zu werben, so Meyer. „Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV achten darauf, dass während der Fahrten mit dem Bus oder der Bahn alles getan wird, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir wollen der Branche in dieser schwierigen Zeit auch finanziell zur Seite stehen“, so Meyer.

Seit dem 24. November 2021 gilt bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr die 3G-Regelung. Danach ist die Nutzung des Nahverkehrs nur noch Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit. (wa)

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