ÖPNV

Zwangsgeld für fixes Euro-5-Fahrverbot

Dem Diesel geht es an den Kragen: Aus Stuttgart müssen auch Euro-5-Diesel von einem fixen Datum an ausgesperrt werden. Ein Gericht verhängt andernfalls ein Zwangsgeld gegen das Land.
29.07.2018

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Land Baden-Württemberg am Freitag eine Frist bis Ende August gesetzt, einen bedingungslosen Termin für ein Fahrverbot von Euro-5-Diesel in der Landeshauptstadt zu verhängen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom Freitag hervor.

Demnach gab es dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, um das eigene Urteil vom 26. Juli 2017 zu vollstrecken. Es drohte dem Land ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an, wenn es bis 31. August nicht auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 zu einem bestimmten Datum aus Stuttgart aussperrt. Das Gericht gab kein Datum vor.

Stuttgart erste komplette Stadt mit Fahrverbot, aber…

Die grün-schwarze Regierung Kretschmann hatte im März für Mitte August eine "3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart / Teilplan Stuttgart" angekündigt. Sie sperrt Diesel der Normen Euro 1 bis 4 zum nächsten Neujahr aus, als erste deutsche Stadt in einer ganzen Großstadt.

Bei Euro 5 soll dies erst zum Jahreswechsel 2019/20 geschehen, aber nur, falls Messungen trotz Einführung aller sonstigen Maßnahmen immer noch EU-rechtswidrige Stickstoffdioxid-(NO2)-Konzentrationen in Stuttgart ergeben.

Fast 400.000 Autos im Großraum betroffen

Damit hat die Landesregierung nach Auffassung der drei Berufsrichter das Basisurteil des Verwaltungsgerichts verletzt, wonach es ein "ganzjähriges zonales Verkehrsverbot" für Euro 1 bis 5 hätte festlegen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht habe, meinen sie, ihr Urteil im Februar bestätigt und konkretisiert. Es habe nur wegen der Verhältnismäßigkeit eine Fahrverbots-Terminkaskade je nach Abgasnorm und damit auch nach Alter der Autos angeordnet.

Bei Euro 5 hatte Leipzig bestimmt, dass die Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 ausgesperrt werden dürfen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind in Stuttgart und Nachbarlandkreisen bei Euro 1 bis 4 180.000 Autos betroffen, bei Euro 5 knapp 400.000 Fahrzeuge, die weniger als vier Jahre alt sind. 

"Zweite Instanz wahrscheinlich"

Die "SZ" hielt es am Samstag für "wahrscheinlich", dass die Landesregierung Rechtsmittel gegen das Vollstreckungsurteil einlegt. Es lässt die "Beschwerde" beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Urteilsgründe zu. Diese liegen noch nicht vor (Aktenzeichen 13 K 3813/18). (geo)