Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Fabian Sommer/dpa

Die vergangene Woche zeigte noch einmal: An Vorschlägen, wie die Berichterstatter das Netzpaket und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner jetzigen Fassung ändern könnten, mangelt es nicht. Am Freitag kamen 108 Punkte aus dem Bundesrat dazu. Ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

1) Einspeisegrenzen

Aktueller Stand: Die Entwürfe für Netzpaket und EEG enthalten mehrere neue Begrenzungen der Einspeisung. Vorgesehen sind pauschale Wirkleistungsbeschränkungen für neue Windkraftanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaik – die sogenannte systemdienliche Anschlussleistung. Die Netzeinspeisung kleinere Dach-PV-Anlagen soll zudem auf maximal 50 Prozent ihrer Wirkleistung gedrosselt werden.

Bundeswirtschaftsministerium: Das Ministerium will Kurs halten. Ministerin Katherina Reiche (CDU) warf Investoren in Wind- und PV-Projekte vor, sie hätten "stattliche zweistellige Kapitalrenditen" als angemessen erachtet und Folgekosten wie Redispatch geflissentlich ignoriert. "Teile des Parlaments erzählen sonst gerne etwas von Abzocke."

Am Freitag legte Staatssekretär Stefan Rouenhoff (CDU) im Bundesrat nach. Es dürften nicht jährlich hohe Netz- und Förderkosten entstehen, während gleichzeitig die Stromkosten für viele Unternehmen weit über denen ihrer Wettbewerber lägen und der Staat Strompreise subventionieren müsste, sagte er.

Bundestag: SPD-Verhandlerin Nina Scheer verteidigte in ihrer Bundestagsrede die systemdienliche Anschlussleistung. Damit würde der Zubau von Speichern angereizt. "Es ist errechnet worden, dass wir damit ungefähr 120 Milliarden Euro an Netzausbau einsparen könnten", sagte sie. Auch in der CDU gibt es für die systemdienliche Anschlussleistung Sympathien. Kritischer wird die pauschale 50-Prozent-Kappung beurteilt.

Bundesrat: Die Länderkammer will die Wirkleistungsbegrenzung für Windkraftanlagen und Freiflächen-PV auf kapazitätslimitierte Gebiete beschränken. Woanders soll der Anschlussvorrang erneuerbarer Energien uneingeschränkt erhalten bleiben.

BDEW: Der größte Energieverband Deutschlands rät bei der Ausgestaltung der systemdienlichen Anschlussleistung zu Vorsicht. "So ist insbesondere für Windkraftanlagen zu überprüfen, welche Auswirkungen dies auf Stark- und Schwachwindstandorte hat", schreibt er. Die pauschale Wirkleistungsbegrenzung von 50 Prozent für kleinere PV-Anlagen lehnt er ab.

BEE: Der größte Erneuerbaren-Verband Deutschlands lehnt die pauschale Wirkleistungsbegrenzung für neue Windkraftanlagen und Freiflächen-PV ab. "Sie senkt Erträge, verschlechtert Finanzierungsbedingungen zusätzlich und gefährdet die Ausbauziele – ohne lokale Steuerungswirkung zu entfalten", argumentiert er. Auch die starre 50-Prozent-Beschränkung für kleinere PV-Anlagen hält er nicht für sachgerecht.

2) Redispatchvorbehalt

Aktueller Stand: Der Redispatchvorbehalt ist das wohl umstrittenste Element im Netzpaket. Netzbetreiber können besonders von Engpässen belastete Abschnitte als kapazitätslimitierte Gebiete ausweisen. Ein Gebiet kann als kapazitätslimitiert gelten, wenn im Vorjahr mindestens fünf Prozent der dort erzeugten Strommenge wegen Netzengpässen abgeregelt werden mussten. In kapazitätslimitierten Gebieten sind Neuanschlüsse nur dann möglich, wenn die Betreiber bei Abregelungen für bis zu 20 Prozent ihres erzeugten Jahresstroms auf einen finanziellen Ausgleich verzichten.

Wirtschaftsministerium: Das Ministerium steht fest hinter dem Redispatchvorbehalt. Es gehe darum, "akute Hotspots im Stromnetz zielgerichtet zu entlasten", sagte Staatssekretär Rouenhoff im Bundesrat. "Wir wollen Anreize setzen, dass neue Anlagen Netzengpässe nicht noch verstärken und hierdurch weitere Kosten entstehen, wenn der Strom nicht eingespeist wird."

Bundestag: SPD-Verhandlerin Nina Scheer lehnt den Redispatchvorbehalt ab. CDU-Verhandler Fabian Gramling verteidigte das Steuerungsinstrument zumindest nicht. Seine Priorität ist, das Prinzip "Nutzen statt Abregeln" zu stärken. Kritische Worte fand seine Fraktionskollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Dieser Vorschlag kann zu ungewollten Nebenwirkungen führen: nicht nur zur Verschwendung von Strom, sondern zum Verzicht auf neue Anlagen", sagte sie im Bundestag. "Deshalb wäre es wohl klüger, wenn man nicht an der Anlage selber abregelt, sondern am Netzverknüpfungspunkt."

Bundesrat: Die Länderkammer sprach sich gegen eine Abschaffung des Redispatchvorbehalts aus. Bei der Ausgestaltung des Instruments sieht sie aber noch Klärungsbedarf.

BDEW: Der Energieverband kritisiert den Redispatchvorbehalt nicht per se, sieht aber noch Klärungsbedarf, gerade im Zusammenspiel mit anderen Steuerungsinstrumenten wie Einspeisebeschränkungen. "Solange die Wirkung der Instrumente und vor allem eine etwaige kumulative Wirkung nicht abschätzbar ist, kann die Branche weder die sogenannte Auslöse-Schwelle noch die Höhe einer 'Deckelung' einer eingeschränkten Redispatch-Entschädigung umfassend und abschließend bewerten", schreibt er.

Eon: Der größte Verteilnetzbetreiber Deutschlands wünscht sich in einem Positionspapier eine Verschärfung des Redispatchvorbehalts. Die Auslöseschwelle für kapazitätslimitierte Gebiete soll aus seiner Sicht von fünf auf drei Prozent sinken.

RWE, EnBW, EWE, Stadtwerke München und andere: Sie sind für eine Entschärfung des Redispatchvorbehalts. Aus ihrer Sicht sollte die Auslöseschwelle auf zehn Prozent angehoben und die Schwelle für den Entschädigungsverzicht auf zehn Prozent gesenkt werden.

BEE: Der Erneuerbaren-Verband lehnt den Redispatchvorbehalt entschieden ab.

3) Einspeisevergütung

Aktueller Stand: Laut aktuellem EEG-Entwurf soll die feste Einspeisevergütung auch für Anlagen unter 100 Kilowatt (kW) gestrichen und Neuanlagen sollen schrittweise in die Direktvermarktung überführt werden.

Wirtschaftsministerium: Das Ministerium hält die Streichung der Einspeisevergütung weiterhin für richtig. Staatssekretär Rouenhoff bezeichnete die Vergütung als "dauerhafte Förderung auf Kosten des Steuerzahlers". Er betonte: "Diese Anlagen rechnen sich heute vielfach schon aufgrund des hohen Eigenverbrauchs".

Bundestag: SPD-Verhandlerin Scheer warnt vor einem vorzeitigen Ende der Einspeisevergütung. Im Bundestag warnte sie davor, dass es nach wie vor starke "fossile Einflüsse" auf den Energiemärkten gebe. Anlagenbetreiber dürften nicht überfordert werden. CSU-Verhandler Hans Koller ließ durchblicken, dass er zumindest noch Diskussionsbedarf habe. Es müsse ein vernünftiges Miteinander von Dach-, Freiflächen- und Agri-PV geben, sagte er.

Bundesrat: Die Länderkammer kann mit dem Ende der Einspeisevergütung leben. Sie spricht sich aber dafür aus, den Anspruch auf Zahlung einer Marktprämie auch für PV-Anlagen mit weniger als 25 kW auszuweiten.

VKU: Der größte Stadtwerkeverband Deutschlands befürwortet das Streichen der Einspeisevergütung.

BDEW: Auch der BDEW stellt sich nicht gegen ein Aus für die Einspeisevergütung. Er fordert aber wie der Bundesrat die Marktprämie auch für Anlagen unter 25 kW, "damit der Übergang zur marktlichen Veräußerung attraktiv wird".

BEE: Der Erneuerbaren-Verband fordert dagegen, die Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kW zurückzunehmen. "Die Gewährung einer EEG-Einspeisevergütung bleibt für die Mehrzahl privater und gewerblicher Akteure auch im Falle hoher Eigenverbrauchsquoten kurz- und mittelfristig eine unverzichtbare Investitionsabsicherung", schreibt er. "Bei ihrem Wegfall wird ein Markteinbruch erwartet, bundesweit stehen zehntausende Jobs in Handwerk und Mittelstand auf dem Spiel."

      4) Pachtdeckel

      Aktueller Stand: Der aktuelle EEG-Entwurf enthält einen Pachtdeckel, der für neue Windkraftanlagen gelten soll. Ein Ziel des Vorschlags ist es, die EEG-Kosten zu senken.

      Wirtschaftsministerium: Reiche und Rouenhoff ließen diesen Punkt in ihren Parlamentsreden aus.

      Bundestag: SPD-Verhandlerin Scheer erwähnte den Pachtdeckel in ihrer Rede nicht. CSU-Verhandler Hans Koller sagte: "Ob ein Pachtdeckel in der heutigen Zeit tatsächlich nicht mehr nur ein bürokratisches Monster ist, auch das werden wir diskutieren müssen." Generell gilt die SPD eher als Befürworterin eines Pachtdeckels, während es in der Union Skepsis gibt. Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiss hatte sich Anfang September bei einer Branchenveranstaltung so geäußert: "Heute kann sich kein Betreiber mehr leisten, überhöhte Pachten zu zahlen. Ich stelle in Frage, ob wir das Instrument wirklich brauchen."

      Bundesrat: Die Länderkammer lehnt einen Pachtdeckel ab. Aus ihrer Sicht gibt es keine klaren Hinweise auf ein Marktversagen. "Die aktuellen Entwicklungen zeigen bereits deutliche Anpassungen der Pachtpreise", argumentiert der Bundesrat.

      BDEW: Der Energieverband lehnt einen Pachtdeckel für Windenergieflächen ab. "Der intensive Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen sorgt schon heute für Kostendruck und begrenzt überhöhte Pachten", schreibt er. "Ein künstlicher Deckel gefährdet dagegen die Verfügbarkeit von Flächen, die Projektpipeline und die Bankenfähigkeit bestehender Verträge."

      BEE: Der Erneuerbaren-Verband warnt davor, den Pachtdeckel in der vorliegenden Form einzuführen.

      VKU: Der Stadtwerkeverband ist ausdrücklich für einen Pachtdeckel.

      DGB: Auch der einflussreiche Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist für die Einführung eines Pachtdeckels. "Wir teilen die Einschätzung, dass hohe Kosten im Zusammenhang mit der Flächenbereitstellung den EE-Ausbau erschweren und verteuern", schreibt er in einer Stellungnahme. "Eine Begrenzung der Landrenten ist auch verteilungspolitisch richtig. Fördermittel sollten vorrangig dem EE-Zubau sowie der System- und Netzintegration zugutekommen und nicht leistungslos steigende Pachterlöse finanzieren." EE ist die Abkürzung für erneuerbare Energien.

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