Der Stadtstaat Hamburg will als erstes Bundesland von der Länderöffnungsklausel im Gebäudemodernisierungsgesetz Gebrauch machen und die Vorgaben für neue Heizungen verschärfen. Das bekräftigte Energiesenatorin Katharina Fegebank (Grüne) beim parlamentarischen Abend der Hamburger Energiewerke.
Ihre Behörde bereite derzeit einen entsprechenden Beschluss vor, sagte die Grünen-Politikerin, die auch Zweite Bürgermeisterin Hamburgs ist. Offen sei, ob für neue Heizungen ein überwiegender Anteil erneuerbarer Energien oder eine Quote von 65 Prozent vorgeschrieben werde. Die Entscheidung könnte im kommenden Monat fallen.
Fegebank: Geht nicht darum, Menschen zu bevormunden
Es gehe nicht darum, Menschen zu bevormunden, betonte Fegebank. Allerdings sagten ihr Hauseigentümer und Wohnungsgesellschaften hinter vorgehaltener Hand, dass es keinen Sinn ergebe, noch auf fossile Energie zu setzen. "Spätestens in den 30er-Jahren wird sich das rächen."
Hamburg hatte im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz energisch eine Länderöffnungsklausel gefordert. In Paragraf 9 des neuen Gesetzes steht nun: "Die Länder können durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden sowie weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an Stromdirektheizungen stellen."
Hamburg hat ambitionierte Fernwärmeziele und ist per Volksentscheid dazu verpflichtet, bis 2040 klimaneutral zu werden. In der Hansestadt regiert derzeit eine Koalition aus SPD und Grünen.
Schwarz-Rot kippte 65-Prozent-Vorgabe
Nach dem Gebäudeenergiegesetz, dem Vorgänger des Gebäudemodernisierungsgesetzes, mussten neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Die Regel sollte nach Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung auch für Bestandsgebäude gelten. Hamburg beschloss seine kommunale Wärmeplanung im Juni dieses Jahres.
Allerdings kippte die schwarz-rote Koalition die 65-Prozent-Regel. Damit ist der Einbau neuer, fossil betriebener Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Betreiber neuer Öl- und Gasheizungen ab 2029 Quoten für klimaneutrale Brennstoffe wie Grüngas und Grünöl erfüllen, deren Anteil im Jahr 2040 auf 60 Prozent steigt.
Zudem sollen Inverkehrbringer von Öl und Gas dazu verpflichtet werden, ab 2028 schrittweise ihr Portfolio zu vergrünen. Ab 2045 sollen sie nur noch klimaneutrale Brennstoffe an Haushalte liefern. Das entsprechende Gesetz steht allerdings noch aus und soll bis Dezember vorgelegt werden.