Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer.
26. April 2026
Mai statt April: Heizungsgesetz erneut verschoben
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das Gebäudeenergiegesetz oder bisherige Heizungsgesetz ablösen soll, verzögert sich weiter. Laut neuer Kabinettzeitplanung wird ein Beschluss nun für den 13. Mai anvisiert. Damit wird eine finale Verabschiedung des Gesetzes noch vor dem 1. Juli immer schwieriger. Nach dem Kabinett muss das Parlament das Vorhaben beraten und beschließen.
Laut Kabinettzeitplanung soll die mehrmals verschobene Biomasseverordnung am 6. Mai verabschiedet werden. Am 13. Mai will sich die Bundesregierung demnach außerdem zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes positionieren, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dabei geht es um einen beschleunigten Windkraftausbau an Land. Die geplante große EEG-Reform steht noch nicht im Kabinettzeitplan. Ebenfalls am 13. Mai will sich die Bundesregierung zum Sektorgutachten Energie der Monopolkommission positionieren.
Noch keinen festen Termin gibt es für die Reform des Energieeffizienzgesetzes. In Betracht kommen dafür mehrere Kabinettsitzungen im Mai.
23. April 2026
Netzentgelte-Zuschüsse sollen bis 2029 gestreckt werden
Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium will bis 2029 die Übertragungsnetzkosten durch Bundeszuschüsse senken. Das geht aus einem Papier mit dem Titel "Maßnahmenpaket Energiepolitik" hervor, das am Donnerstag im Umlauf war.
Für dieses Jahr wurden insgesamt 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen bewilligt. Diese Summe soll auch jeweils in den Jahren 2027, 2028 und 2029 bereitgestellt werden.
Am Donnerstagnachmittag fand zudem im Bundestag die erste Lesung zum sogenannten Gaspaket statt. Einer der Kernpunkte beim Vorhaben sind neue Regeln zur Stilllegung und zum Rückbau von Gasnetzen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig gibt es "noch einiges zu diskutieren". Als Beispiel nannte sie die Kappungsgrenze für Biomethananlagen. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer verwies darauf, dass eine "enge Verzahnung" mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz noch eine Rolle spielen werde. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergie- oder Heizungsgesetz ablösen soll, muss zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt werden.
21. April 2026
Freileitungsstreit und Vergabe-Verschärfung
Die Stellungnahmefrist zum aktualisierten Bundesbedarfsplangesetz ist wenige Tage nach Vorlage des Entwurfs schon wieder abgelaufen. Erste Reaktionen: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt ausdrücklich die Abkehr vom generellen Erdkabelvorrang bei neuen sogenannten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnete dies als "sinnvolle Maßnahme". "Wichtig ist eine klare Entscheidung der Politik, damit wirklich Kosten eingespart werden können", kommentierte Verbandschefin Kerstin Andreae.
Auch der Freistaat Bayern gibt Rückendeckung. "Damit lassen sich Kosten im Netzausbau deutlich reduzieren, was sich direkt auf die zunehmend hohen Netzentgelte auswirkt", teilte das zuständige Energieministerium mit. "Bayern trägt diese Regelung mit und achtet dabei auf eine kostenbewusste Umsetzung des Netzausbaus."
Widerstand ist dagegen unter anderem von den Nordländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu erwarten. Auch Nordrhein-Westfalen war in der Vergangenheit gegen ein Aufweichen des Erdkabelvorrangs.
Ebenfalls am Dienstag wurde ein Entschließungsantrag der regierungstragenden Bundestagsfraktionen Union und SPD bekannt. Auffällig dabei: Besonderes Augenmerk soll auf die sogenannte "Made-with-Europe"-Anforderung gelegt werden. Gemeint sind EU-Pläne, die den Industriestandort Europa stärken sollen. Kritik kam prompt vom VKU. "Dass der Bundestag bereits vor Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klima-Vorgaben der öffentlichen Beschaffung festlegen möchte, ist absolut unverständlich", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Wenn es für bestimmte Komponenten kaum grüne Produkte gebe, werde erstens die Beschaffung teurer. "Zweitens haben Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber bereits heute Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen." Zusätzliche sogenannte "Buy-Green"-Pflichten würden dieses Problem weiter verschärfen und die Energiewende ausbremsen, teilte Liebing mit.
17. April 2026
Netzbedarfgesetz in Anhörung, neuer Termin für Heizungsgesetz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat das sogenannte Bundesbedarfsplangesetz in die Länder- und Verbändeanhörung geschickt. Das Gesetz regelt den beschleunigten Ausbau mehrerer Höchstspannungsleitungen im deutschen Stromnetz.
Das Gesetz nimmt Bezug auf den sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP) der Übertragungsnetzbetreiber. Laut Entwurf sollen 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert werden.
Erstmalig soll im Gesetz festgehalten werden, dass neu aufgenommene Leitungen als Freileitungen zu errichten sind. Der Erdkabelvorrang soll für sie aufgehoben werden. Ziel der Anpassung sei die Verbesserung der Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem, ist im Entwurf zu lesen. Freileitungen gelten als günstigere Lösungen. Sie könnten aber in den betreffenden Orten auf größere Akzeptanzprobleme stoßen.
Wie aus der neuen Kabinettzeitplanung hervorgeht, soll das Bundesbedardsplangesetz bereits am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen werden. Selbes gilt für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Hier fehlt allerdings noch ein erster offizieller Ministeriumsentwurf.
Noch ein Hinweis aus dem Bundestag. Voraussichtlich am kommenden Donnerstag findet die erste Lesung zum Gaspaket statt. Dabei geht es unter anderem um neue Regeln zur Stilllegung und zum Rückbau von Gasnetzen sowie zur Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb.
Mehr dazu hier: Stilllegung, Kündigungsfrist, Zeitplan: Was im überarbeiteten Gaspaket steckt
16. April 2026
Finanzministerium soll Gesetze blockieren
Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) soll derzeit mehrere Energiegesetze blockieren. Wie das "Handelsblatt" aus Regierungs- und Koalitionskreisen erfahren haben will, soll der Finanzminister Vorbehalte gegen die zentralen Pläne wie das Gebäudemodernisierungsgesetz ("Heizungsgesetz"), die Kraftwerksstrategie für den Bau neuer Gaskraftwerke, die Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), das Netzpaket und den Bundesbedarfsplan eingelegt haben. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) soll dem Bericht zufolge ebenfalls Vorbehalte angemeldet haben.
Bei einer Pressekonferenz zum Industriestrompreis zeigte sich Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) jedoch zuversichtlich. Die Gesetzesvorhaben seien bereits in der Frühkoordination, Reiche sei zuversichtlich das das Finanzministerium diese zeitnah sichten wird – dann könne man gemeinsam voranschreiten.
Industriestrompreis von EU genehmigt
Lange wurde gerungen in Brüssel, nun ist eine Entscheidung gefallen: Deutschland darf den Industriestrompreis wie geplant einführen. Die EU-Kommission genehmigte die Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden Euro, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Die Subventionen seien notwendig, angemessen und verhältnismäßig.
Ziel der Regelungen ist es demnach, energieintensive Unternehmen zu unterstützen, indem ihnen in den kommenden drei Jahren ein Teil ihrer Stromkosten erstattet wird, so die Kommission. Die Maßnahmen stünden dabei Unternehmen aus Branchen offen, die ihren Standort potenziell in Drittstaaten mit weniger Umweltauflagen verlegen könnten.
Unternehmen können die Beihilfen laut Mitteilung nach Ablauf jedes Jahres beantragen, sobald der jährliche Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelspreis bekannt ist. Die begünstigten Firmen müssen demnach mindestens die Hälfte der erhaltenen Unterstützung in neue oder modernisierte Anlagen investieren, um die Stromkosten zu senken.
10. April 2026
Heizungsgesetz stockt, Gasreserve wird konkreter
Die politische Osterpause ist vorbei. Doch auf wichtige Energiegesetze muss die Branche weiter warten. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes findet seinen Weg nicht schon Mitte April ins Bundeskabinett. Frühestens am 22. April ist es laut Kabinettszeitplanung soweit.
Wahrscheinlich wird es aber noch später. Schließlich hat das Bundeswirtschaftsministerium Verbänden und Bundesländern zwei Wochen Zeit für die Konsultation des ersten offiziellen Ministeriumsentwurfs zugesagt. Dieser war am Freitagnachmittag noch immer nicht da.
Deshalb wackelt auch der Zeitplan, bis Anfang Juli mit dem gesamten Gesetzgebungsprozess durch zu sein, gewaltig. Immerhin bräuchte man dafür zweimal den Bundesrat. Dieser tagt vor Juli aber nur noch zweimal. Einmal am 8. Mai und einmal am 12. Juni. Selbst mit Fristenverkürzung dürfte das sehr eng werden, zumal die SPD noch viel Änderungsbedarf sieht.
Weiter zur nationalen Gasreserve. Hierfür hat das Bundeswirtschaftsministerium aus eigener Sicht noch mehr Zeit. Schließlich gelten die Füllstandsvorgaben für Speicher aus der Energiekrisenzeit 2022 noch bis zum Frühjahr 2027. Aber: Wie der Nachrichtendienst "Bloomberg" zuerst berichtet, plant das Ministerium offenbar eine nationale Gasreserve mit einem Speichervolumen von rund 24 Terawattstunden (TWh).
Auf ZFK-Anfrage dementierte das Ministerium den Bericht nicht. "Um uns gegen exogene Schocks abzusichern, wird derzeit geprüft, wie ein zusätzliches Instrument in Form einer strategischen Reserve ausgestaltet werden kann", teilte ein Sprecher mit.
Was der Kabinettzeitplanung sonst noch zu entnehmen ist: Die Novelle der Biomasseverordnung ist für 22. April terminiert – und eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den 13. Mai. Allerdings geht es hierbei nicht um jene große, umstrittene EEG-Reform, die EU-Vorgaben umsetzen und die Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen abschaffen sollen, sondern um eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einem Vorstoß des Bundesrats. Die Länderkammer will die Ausschreibungsmengen für Windkraft an Land erhöhen.
Die Reform des Energieeffizienzgesetzes, die als Ministeriumsentwurf erst in die Länder- und Verbändeanhörung ging, soll übrigens im Mai im Kabinett verabschiedet werden.
27. März 2026
Wasserstoff-Beschleunigung durch – Energie-Sofortprogramm abgeschlossen
Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Damit wird der letzte Energieteil des schwarz-roten Sofortprogramms vom vergangenen Sommer geltendes Recht. Die Länderkammer verzichtete darauf, Einspruch einzulegen.
Der Bundesrat schmetterte zudem eine Empfehlung des Umweltausschusses ab. Dieser sah die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Anlagen, die Wasserstoff durch Abscheidung von CO2 erzeugen, kritisch. Die Union hatte im Bundestag eine entsprechende Änderung durchgesetzt.
Der Energieverband BDEW begrüßte den Beschluss des Bundesrats. "An einigen Stellen hätte sich die Energiewirtschaft mehr Mut vom Gesetzgeber gewünscht", kommentierte Verbandschefin Kerstin Andreae zugleich. "Sinnvoll wären beispielsweise eine baurechtliche Privilegierung für Produktionsanlagen sowie das überragende öffentliche Interesse für das Kernnetz gewesen."
25. März 2026
Schwarz-rote Einigung: Industriestrompreis ein Schritt weiter
Es geht voran bei der Einführung des Industriestrompreises. Die nationale Richtlinie sei innerhalb der Bundesregierung inhaltlich geeint, teilte eine Sprecherin des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums auf ZFK-Anfrage mit.
Derzeit würden Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt. Ziel sei es, das Verfahren so bald wie möglich abzuschließen. "Die Gespräche verlaufen sehr konstruktiv."
Genehmigt die Europäische Kommission den Industriestrompreis, wird die nationale Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Industriestrompreis soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten, sodass berechtigte Unternehmen bereits für ihre Stromkosten im Jahr 2026 entlastet werden können.
Weitere wichtige Energiepolitik-Themen vom Mittwoch:
Stilllegung, Kündigungsfrist, Zeitplan: Was im überarbeiteten Gaspaket steckt
Klimaschutzprogramm: Zwei Wärmewende-Dämpfer und eine Überraschung
Biogasbranche: Gaspaket "unzureichend" – "Widerspruch" zu Heizungsgesetz
24. März 2026
Reiche will Wind an Land ausbauen – und stellt laut Bericht Klimaziel infrage
Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium will den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen. Bis 2030 sollen zwölf Gigawatt (GW) zusätzlich ausgeschrieben werden. "Wir geben Wind an Land einen zusätzlichen Boost", sagte sie in einer Videobotschaft. Der Ausbau müsse allerdings "systemdienlich" erfolgen. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen im Jahr 2030 Windkraftanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von 115 GW installiert sein. Ende 2025 waren es insgesamt 68 GW.
Das Windprogramm gilt als zentrale Maßnahme, um die CO2-Emissionen im Energiebereich zu senken. Es ist damit wesentlicher Baustein des Klimaschutzprogramms, das Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) diesen Mittwoch vorstellen wird. Im Gebäudebereich soll die Aufstockung der Fördermittel für den Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme als zentrale Maßnahme vorgestellt werden. Anders als in früheren Entwürfen angelegt soll im Jahr 2030 aber nicht auf 3,5 Milliarden Euro aufgestockt werden, sondern nur auf 2,7 Milliarden Euro.
Für Wirbel sorgte am Dienstag ein Bericht des US-Magazins "Politico". Demnach stellte Reiche bei einer Rede in den USA das EU-Klimaziel 2050 infrage. Die Europäische Union solle ihr "starres" Festhalten an der Klimaneutralität lockern und Verfehlungen von bis zu zehn Prozent erlauben, sagte sie demnach bei einer Öl- und Gaskonferenz. "Wir können es uns nicht leisten, dass wir energieintensive Industrien in Europa und Deutschland verlieren." Den ganzen Bericht im englischen Original finden Sie hier.
Außerdem wichtig: Das Gaspaket wird vermutlich diesen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Dazu unsere Top-Geschichte mit ersten Blicken auf die Inhalte: Iran-Krieg und Heizungsgesetz: Reiches Gaspaket kommt zu brisanter Zeit.
20. März 2026
Neues Heizungsgesetz weiter ohne klaren Kabinettstermin
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz in der kommenden Woche nicht im Kabinett sein wird. Im aktuellen Kabinettszeitplan ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes noch ohne konkreten Termin.
Dagegen könnte das Gaspaket wie zuletzt geplant am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Ein Ministeriumsentwurf dazu wurde bereits im vergangenen Jahr mit Verbänden und Bundesländern konsultiert. Im Gaspaket soll unter anderem die Stilllegung von Gasnetzen neu geregelt werden.
Die Biomasseverordnung ist laut aktuellem Plan auf den 1. April terminiert. Mit der Verordnung werden im Großen und Ganzen europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Das Vorhaben wurde immer wieder verschoben.
18. März 2026
Reiches Zeitplan scheitert: Heizungsgesetz kommt später ins Kabinett
Der Nachfolger des Habeckschen Heizungsgesetzes, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sollte noch vor Ostern das Kabinett durchlaufen. So die Ansage von SPD und Union bei der Vorstellung der Eckpunkte zur Gesetzesnovelle des sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Bis zum Sommer sollte das Gesetz dann in Kraft treten. Der Heizungsgesetz-Nachfolger sollte parallel zum Gaspaket am 25. März durch das Kabinett gehen. Dieser Plan ist nun passé.
Zuerst berichtete die "Rheinische Post", dass das Vorhaben auf Mitte April verlegt worden sein soll. Die Zeitung will dies aus Koalitions- und Regierungskreisen erfahren haben. ZFK hat aus Kreisen des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums eine Bestätigung der Information erhalten.
Als Grund wurde gegenüber unserer Redaktion gesagt: "Bei aller Notwendigkeit zur Schnelligkeit wollen wir aber Ländern und Verbänden ausreichend Zeit zur Stellungnahme geben." Außerdem würde innerhalb des Gebäudemodernisierungsgesetzes auch die "technisch sehr komplexe europäische Gebäuderichtlinie" umgesetzt. Für die angestrebte bürokratiearme Ausgestaltung brauche man auch das "Wissen der Länder, in deren Händen der Verwaltungsvollzug liegt". Nach Informationen der "Rheinischen Post" soll das Gesetz trotzdem bis zum 1. Juli in Kraft treten – diese Information konnte bis zuletzt jedoch nicht bestätigt werden. Von verschiedenen Verbänden wurde zuletzt kritisiert, dass die Zeit für die Verbändeanhörungen häufig zu kurz komme.
Lesen Sie dazu auch: Reiche-Zeitplan: Widersprüche stoßen Verbänden sauer auf
17. März 2026
Bundesrat reibt sich an blauem Wasserstoff
Es sieht so aus, als würde der Bundesrat den letzten Energieteil des schwarz-roten Sommer-Sofortprogramms durchwinken. Die zuständigen Fachausschüsse empfehlen für die kommende Sitzung des Bundesrats am Freitag, 27. März, keinen Einspruch gegen das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz einzulegen. Kern des Rechtstextes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wasserstoffbereich zu beschleunigen. Profitieren sollen davon etwa Wasserstoff-Terminals und Wasserstoffspeicher, aber auch Elektrolyseure.
Vollauf zufrieden ist zumindest der Umweltausschuss mit dem Vorhaben aber nicht. Vor allem die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Wasserstofferzeugung mittels Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid sieht er kritisch. Aus seiner Sicht sollte sogenannter blauer Wasserstoff bei der heimischen Produktion keine große Rolle spielen. Geht es nach dem Ausschuss, sollte der gesamte Bundesrat dies in einer Entschließung so festhalten.
12. März 2026
Regierungsbefragung: Reiche muss zu Rapport in Bundestag
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) stellt sich am kommenden Mittwoch im Bundestag Fragen der Abgeordneten. Die traditionelle Regierungsbefragung beginnt voraussichtlich um 15.30 Uhr und wird live übertragen.
Im Mittelpunkt könnte die sich anbahnende Energiepreiskrise infolge des Iran-Kriegs stehen. Auch anstehende Gesetzesvorhaben zu erneuerbaren Energien und Stromnetzen könnten ein Thema sein. Ferner könnten die Abgeordneten Neuigkeiten zum Stand des Gebäudemodernisierungsgesetzes und zur Kraftwerksstrategie erfragen.
Auch an den beiden folgenden Plenartagen spielt die Energiepolitik eine Rolle. Über Maßnahmen zur Abfederung gestiegener Energiepreise will am Donnerstag die AfD debattieren. Am Freitag will die Linke im Plenum über die Einführung eines Klimagelds sprechen.
6. März 2026
Kabinett: Zeitplan für Gaspaket und Heizungsgesetz sind festgezurrt
Noch vor Ostern wolle man den Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) durch das Kabinett bringen, versprachen Union und SPD bei Vorstellung der Eckpunkte. In der neuesten Version des Kabinettszeitplans wird diesem Anspruch Rechnung getragen.
Das Gesetz steht für die Sitzung am Mittwoch, 25. März, auf der Tagesordnung. Es soll das Gebäudeenergiegesetz, oft Heizungsgesetz genannt, ablösen. Das Gaspaket soll parallel zum Heizungsgesetz-Nachfolger durch das Kabinett gehen. Im Zeitplan ist es ebenfalls für den 25. März vorgesehen.
27. Februar 2026
Kabinettszeitplan: Gaspaket weiter unklar, Biomasse-Verordnung erneut verschoben
Erneut ist die Biomasseverordnung im Kabinettszeitplan nach hinten geschoben worden. Ursprünglich sollte im Januar darüber entschieden werden, nun ist die Entscheidung für den 18. März terminiert worden. Mit der Verordnung werden im Großen und Ganzen europarechtliche Vorgaben umgesetzt.
Auch aus dem neuesten Kabinettszeitplan geht nicht hervor, wann das Gaspaket durch das Kabinett gehen soll. Aber es wird weiterhin für März in Betracht gezogen. Mit dem Paket sollen verschiedene Punkte aus der EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie umgesetzt werden. Die Stilllegung von Gasnetzen soll darin ebenfalls neu geregelt werden. Verschiedene Beobachter erwarten, dass das Gaspaket parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz erfolgen wird. Die aktuellen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz stehen seit Längerem als praxisfern in der Kritik.



