Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten. 

Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer.


CO₂-Entnahme: Schneider kündigt Förderprogramm an

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Förderung des Bundes für die CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre angekündigt. Im Rahmen einer Fachkonferenz berichtete Schneider, dass die Regierung ein Investitions- sowie ein Marktanreizprogramm auflegen will.  Für beide Vorhaben zusammen seien 400 Millionen Euro bis 2033 vorgesehen. Schneider rechnet mit dem Start in 2027.

Das Investitionsprogramm solle Pilotierung, Demonstration und Skalierung von Technologien fördern. Voraussetzung dafür sei, dass die Projekte nach den freiwilligen Regeln der EU zertifizierungsfähig seien. 

Diese sehen vor, dass die CO₂-Entnahme exakt und messbar nachgewiesen wird. Außerdem müssen die Maßnahmen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und dürfen keine anderen Umweltziele gefährden. Auch muss der Kohlenstoff über Jahrhunderte gebunden werden. 

Mit dem Marktanreizprogramm will die Regierung einen Markt für CO₂-Entnahmezertifikate anregen. Sie will Barrieren für den Markteintritt von Akteuren abbauen und deren Nachfragerisiken senken. Die Förderung richtet sich nur an die Verkäufer von Zertifikaten. Der Bund soll selbst kein Käufer solcher Zertifikate werden. 

Zudem arbeite das Umweltministerium derzeit an einer langfristigen Strategie zur CO₂-Entnahme. Der Minister sagte, er sei guter Dinge, dass er den Entwurf bald dem Kabinett vorlegen könne. 


5. Juni 2026

Neue Termine für Netzpaket und Klimaschutzbericht

Neuer Kabinettszeitplan, neuer Aufschub für EEG-Reform und Netzpaket. Die für den Ausbau der erneuerbaren Energien so wichtigen Vorhaben sollen nun am Mittwoch, 24. Juni, im Bundeskabinett sein. Auch die mehrfach verschobene Biomasseverordnung soll dann auf der Tagesordnung stehen. Für Mittwoch, 1. Juli, will das Bundesumweltministerium zudem den neuen Klimaschutzbericht vom Bundeskabinett beschließen lassen.

Konkreter wird der Zeitplan für zwei Vorhaben, die die schwarz-rote Koalition noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli verabschieden will. Für Mittwoch, 17. Juni, sind die Gegenäußerungen der Bundesregierung zum neuen Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) und zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) vorgesehen. Bis zur Sommerpause gibt es im Bundestag danach noch zwei Sitzungswochen. Der Bundesrat, der gegen die beiden Gesetze Einspruch einlegen kann, tagt am Freitag, 10. Juli, zum letzten Mal vor der Sommerpause.

Offen bleibt, ob die Reform des Energieeffizienzgesetzes bereits in der nächsten Kabinettssitzung beschlossen wird. Zuletzt hatte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gegen das Vorhaben mobil gemacht. Die "Bild" titelte unter Berufung auf den Verband: "Wirtschaft warnt vor Zeitbombe. Plötzlich bedroht ein Gesetz Millionen Jobs."


4. Juni 2026

Warten auf Gaspaket, EEG-Reform Ausschussthema

Das Gaspaket lässt noch auf sich warten. Nach ZFK-Informationen kommt die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkrichtlinie in der kommenden Woche im Bundestag nicht zur Abstimmung. Die Verhandlungen zwischen Union und SPD laufen weiter.

Aus energiepolitischer Sicht dürften die ersten Lesungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und Bundesbedarfsplangesetz die Höhepunkte in der kommenden Sitzungswoche sein. Alle drei Vorhaben sind für den Donnerstag terminiert.

Im Energieausschuss werden zudem das Netzpaket und die EEG-Reform Thema sein. Beide Vorhaben werden noch regierungsintern verhandelt. Der Ausschuss will vom Wirtschaftsministerium den aktuellen Stand erfahren. Außerdem soll das Ministerium erklären, wie die Vorhaben mit der Netzentgeltreform der Bundesnetzagentur vereinbar sind. Die Bundesnetzagentur will selbst Netznutzer – Speicherbetreiber, Erzeuger und Verbraucher – zu einem netzdienlicheren Verhalten anreizen.


2. Juni 2026

Heizen, Netze, Kraftwerke: Energiegesetze-Trio im Bundesrat

Der Bundesrat nimmt am Freitag, 12. Juni, zu drei größeren Energiegesetzen Stellung. Mittlerweile liegen die Empfehlungen der Ausschüsse vor, über die die Länderkammer abstimmen wird.

Am brisantesten dürfte die Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz werden, das medial oft Heizungsgesetz genannt wird. Die Ausschüsse wollen vor allem bei der Biotreppe nachbessern. Hier mehr.

Auch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) steht auf der Tagesordnung. Die Ausschüsse wollen unter anderem beim sogenannten Südbonus und beim Umstieg von Gas auf Wasserstoff nachschärfen. Hier mehr.

Außerdem nimmt der Bundesrat zum sogenannten Bundesbedarfsplangesetz Stellung. Hier geht es um Ausbauvorhaben auf Übertragungsnetzebene. Die Bundesregierung will künftige, sogenannte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) grundsätzlich als Freileitungen bauen lassen. Sie verabschiedet sich damit vom Vorrang teurerer Erdkabel.

Umwelt- und Städtebauausschuss sehen im Verzicht auf einen Erdkabelvorrang "ein erhebliches Risiko für die Verzögerung von Projekten". Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Erdverkabelung eine höhere Akzeptanz vor Ort sichere. Der Wirtschaftsausschuss schließt sich dem nicht an. Aus seiner Sicht führt die Einführung eines Freileitungsvorrangs zu einer "maßgeblichen Senkung der Bau- und Betriebskosten".


29. Mai 2026

Aufschub bei EEG und Netzpaket, Fortschritte bei Heizgesetz

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket kommen doch nicht Anfang Juni ins Bundeskabinett. Laut neuem Zeitplan soll es frühestens am 10. Juni so weit sein. Bisher gibt es keine Signale, dass die zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt ihre Differenzen zu Redispatch-Vorbehalt und Einspeisevergütung für Kleinanlagen ausgeräumt haben. Keines der beiden Vorhaben befindet sich bislang in der Länder- und Verbändeanhörung.

Nicht ganz klar ist, ob die Reform des Energieeffizienzgesetzes am kommenden Mittwoch, 3. Juni, im Kabinett sein wird. Denkbar ist das. Man befinde sich auf der Zielgeraden, hatte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage zuletzt mitgeteilt.

Auf der vorläufigen Tagesordnung für kommenden Mittwoch steht das Aktionsprogramm der Kreislaufwirtschaftsstrategie, das für zahlreiche Bereiche von Bedeutung ist – auch für die Energiewirtschaft.

Neues gibt es zum Heizgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Die Bundesregierung will ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats am 18. Juni im Kabinett beschließen. Der Bundesrat wird sich am 12. Juni offiziell positionieren. Die Ausschussempfehlungen werden spätestens zehn Tage vorher erwartet.

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27. Mai 2026

Bundesregierung beschließt Wärmeplanung

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Neufassung des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen. Ziel der Novelle ist es, kleine Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern bei der Wärmeplanung zu entlasten. Mit der "kleinen Wärmeplanung", einem vereinfachten Verfahren, sollen Kommunen eine Wärmeplanung binnen weniger Monate erstellen können. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die angekündigten Neuerungen. "Es ist richtig, kleinen Kommunen die Wärmeplanung zu erleichtern, weil sie oft nur begrenzte Ressourcen haben", erklärte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren gehen.

Das Energieeffizienzgesetz wurde am Mittwoch nicht im Kabinett diskutiert. Man befinde sich jedoch auf der Zielgerade, teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage mit. Der Entwurf werde zeitnah ins Kabinett gehen.

Im Bundestag stehen am 11. Juni gleich mehrere Vorhaben auf der Tagesordnung. Demnach findet sowohl beim neuen Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) als auch beim Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und dem Bundesbedarfsplangesetz die erste Lesung statt.


21. Mai 2026

EEG und Netzpaket erneut geschoben

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket werden frühestens im Juni durch das Bundeskabinett gehen. Nach neuer Kabinettzeitplanung soll es am 3. Juni so weit sein. Diesen Freitag findet nach ZFK-Informationen ein Branchen-Informationsgespräch dazu im Bundeswirtschaftsministerium statt. Weiterhin fehlt eine Einigung zwischen unionsgeführtem Wirtschaftsministerium und SPD-geführtem Umweltministerium bei den brisantesten Themen Förder-Aus für neue Kleinanlagen und Redispatch-Vorbehalt in Netzengpassgebieten.

Der neue Entwurf des Klimaschutzberichts 2026 steht laut Kabinettzeitplanung für den 24. Juni auf der Agenda. Schon für den 10. Juni ist der Punkt "Governance Nationale Wasserstoffstrategie" auf der Tagesordnung. Die eigentlich geplante Reform des Energieeffizienzgesetzes ist nicht mehr in der Zeitplanung zu finden. Möglicherweise wird das Vorhaben bereits in der kommenden Kabinettssitzung verabschiedet. Diese findet am Mittwoch, 27. Mai, statt.


20. Mai 2026

Bewegung bei Gaspaket, Streit um Heizungsgesetz und Netzpaket

Die Verhandler von Union und SPD im Bundestag arbeiten an einer Aufweichung der Kappungsfrist für neue Biomethananlagen im Gaspaket. Das erfuhr die ZFK aus Koalitionskreisen.

Laut Regierungsentwurf können Verteilnetzbetreiber nach Erstellung eines Entwicklungsplans Netzanschlüsse mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen. "Es ist absehbar, dass eine 10-jährige Kappungsfrist den Anschluss von Biogasanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen bringen würde", warnte das Hauptstadtbüro Bioenergie. "Biomethanerzeugungsanlagen amortisieren sich in der Regel über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren." Die Biogasbranche wirbt für eine Kappungsfrist von 20 Jahren. Ob Schwarz-Rot sich darauf einigen wird, ist offen.

Weiteren Diskussionsstoff liefert das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Vorwürfe, das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, wies Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Mittwoch zurück. "Natürlich wird diese Regierung nur Gesetze auf den Weg bringen, die rechtssicher sind", sagte er im Bundestag. Zuvor hatte auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche gekontert: "Selbstverständlich haben wir die zuständigen Ressorts eng und intensiv eingebunden – dessen können Sie sicher sein", sagte die CDU-Politikerin dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie habe sich dazu ausführlich mit Justizminiterin Stefanie Hubig und Bauministerrin Verena Hubertz (beide SPD) abgestimmt. 

Zuletzt hatte die von CDU-Mitgliedern gegründete Klimaunion Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Gesetzes gestreut. Sie befürchtet, dass Deutschland mit dem Gesetz das verfassungsrechtlich verankerte Klimaneutralitätsziel 2045 verfehlt.

Uneins ist die Koalition außerdem beim Redispatch-Vorbehalt, einem Kernstück des Netzpakets. Bei einer Veranstaltung im Bundestag erteilte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn dem Vorhaben erneut eine Absage. Das Wirtschaftsministerium will dagegen offenbar weiterhin am Redispatch-Vorbehalt festhalten. Das geht aus einem Kurzpapier hervor, das das Ministerium vor einem Branchen-Informationsgespräch am Freitag versandte.


15. Mai 2026

EEG und Netzpaket geschoben, Heizungsgesetz Bundestagsthema

Das Bundeskabinett wird EEG-Reform und Netzpaket nicht schon kommenden Mittwoch beschließen. Im neuen Kabinettszeitplan sind die beiden Vorhaben für den 27. Mai vorgesehen. Beide Gesetze befinden sich in der Ressortabstimmung. Die Länder- und Verbändeanhörung hat noch nicht begonnen. Die strittigsten Punkte zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium sind der sogenannte Redispatch-Vorbehalt für neue Erzeugungsanlagen in Netzengpassgebieten sowie das Ende der Einspeisevergütung für neue PV-Kleinanlagen.

Für das vom Kabinett beschlossene Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) kommt die nächste Sitzungswoche wohl noch zu früh. Trotzdem wird das Gesetz wahrscheinlich mehrfach Thema im Bundestag sein. Erstens stellt sich am Mittwoch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) im Plenum Abgeordnetenfragen. Das Bauministerium hat das Gesetz miterarbeitet.

Zweitens haben die Grünen einen eigenen Antrag zur Wärmewende eingebracht. Darüber soll das Plenum am Donnerstag diskutieren. Drittens soll am Donnerstag ein Gesetz zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung das Parlament passieren. Daran angehängt ist eine Änderung des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen soll für Großstädte dann nicht schon am 1. Juli greifen. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll sie ganz entfallen.

Außerdem dürfte das Gebäudemodernisierungsgesetz am Mittwochnachmittag Thema sein, wenn die öffentliche Anhörung zum Gaspaket stattfindet. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte bereits, dass eine "enge Verzahnung" mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren noch eine Rolle spielen werde. Als Sachverständige eingeladen sind unter anderen Andrees Gentzsch von der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Enercity-Vorstand Marc Hansmann.

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13. Mai 2026

CO2-Preis für Wärme soll 2027 stabil bleiben

Die schwarz-rote Koalition will den CO2-Preis für den Wärme- und Verkehrsbereich im nächsten Jahr stabil halten. Darauf einigten sich die Spitzen beim Koalitionsausschuss am Dienstagabend. Die Tonne Kohlenstoffdioxid soll also wie in diesem Jahr zwischen 55 und 65 Euro kosten. Der CO2-Preis fällt zum Beispiel für Erdgas an, das zum Heizen genutzt wird.

Außerdem verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch das Gebäudemodernisierungs- und Kraftwerksgesetz. Mehr dazu hier.

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8. Mai 2026

Gegenwind für Gaspaket und Fernwärme-Branche

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum sogenannten Gaspaket für neue Biomethan-Anlagen stark gemacht. Dass für Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Kündigungsfrist auf lediglich zehn Jahre festgelegt wird, sieht die Länderkammer kritisch. "Diese stichtagsbezogene Ausgestaltung führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung gegenüber Vorhaben, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungs- oder Genehmigungsstadium befinden", heißt es in der Stellungnahme.

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes über das Kernnetz hinaus zu schaffen. Für Verteilnetze soll die Regierung einen solchen Rechtsrahmen zumindest prüfen.

Das Gaspaket wurde von der Bundesregierung als eilbedürftig eingestuft. Deshalb fand die erste Lesung im Bundestag bereits statt. Die öffentliche Expertenanhörung ist für Mittwoch, 20. Mai, 14 Uhr, angesetzt. Das Vorhaben soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.

Kräftigen Gegenwind gab es am Freitag für Fernwärmeversorger. Die Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, erinnerte an ihr Sektorgutachten, das sie im November vorgestellt hatte. Perspektivisch will sie den Wettbewerb fördern, indem etwa Dritte Netzzugang erhalten.

Am wichtigsten sind aus ihrer Sicht aber zunächst eine verpflichtende Preistransparenzplattform und eine unbürokratische Preisobergrenze. Ohne Reformen könnten lokale Monopolstrukturen an Bedeutung gewinnen, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend geschützt seien, warnte Tomaso Duso, Vorsitzender des Expertengremiums.

Dass das Bundeswirtschaftsministerium die Fernwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin als wichtige Säule der Wärmeversorgung einstuft, hält die Monopolkommission grundsätzlich für richtig.


5. Mai 2026

Neue Termine für Reihe von Energiegesetzen

Es könnte ein intensiver Mai werden für die deutsche Energiepolitik. Am 13. Mai will das Bundeskabinett sowohl das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) als auch das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschließen. Das geht aus einer neuen Kabinettzeitplanung hervor, die vom 30. April datiert.

Die Länder- und Verbändeanhörung für das Kraftwerksgesetz endete am Dienstag. Für das Gebäudemodernisierungsgesetz begann sie am Dienstag und dauert bis zum 11. Mai. Mehr zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.

Ebenfalls am 13. Mai will das Bundeskabinett die Neufassung der Biomasseverordnung beschließen und zu einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Stellung nehmen, die vom Bundesrat angestoßen wurde und den beschleunigten Ausbau von Windkraft an Land beinhaltet.

Am 20. Mai soll sich das Bundeskabinett mit dem Netzpaket und der eigentlich geplanten Reform des EEG beschäftigen. Hierzu liegen noch keine offiziellen Entwürfe vor, die in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen sind. Die umstrittensten Punkte sind der sogenannte Redispatch-Vorbehalt und das Ende der Einspeisevergütung für neue PV-Kleinanlagen.

Auch die Reform des Energieeffizienzgesetzes ist auf den 20. Mai terminiert. Hier wurde eine überarbeitete Fassung bereits von Bundesländern und Energiebranche konsultiert.

Die Reform des Wärmeplanungsgesetzes, die das Verfahren für kleine Kommunen vereinfachen soll, soll das Bundeskabinett am 27. Mai passieren.

Noch keinen Termin gibt es für die Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Christian Schmidt, Strom-Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, kündigte aber bei den Berliner Energietagen an, noch vor der Sommerpause Eckpunkte vorlegen zu wollen. Das parlamentarische Verfahren soll im zweiten Halbjahr stattfinden.


29. April 2026

Schwarz-Rot verschiebt wichtige Heizungsgesetz-Frist

Wie am Donnerstagmorgen bekannt wurde, hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, sollten Vermieter neue Öl- und Gasheizungen einbauen und auf die sogenannte Biotreppe setzen. Hier die ersten Details.

Schwarz-Rot plant zudem nicht mehr, das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, vor dem 1. Juli final zu verabschieden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz werde nach dem 1. Juli 2026 in Kraft treten, heißt es in einer Formulierungshilfe, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.

In der Folge wird die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für Deutschlands 80 Großstädte vom 1. Juli auf den 1. November verschoben. Erst dann müssten die dortigen Einwohner bei neuen Heizungen darauf achten, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für die Fernwärme gelten Sonderregeln. Tatsächlich will Schwarz-Rot die 65-Prozent-Regel im neuen Gesetz streichen. Der Aufschub dient also lediglich dazu, der Koalition mehr Zeit zu verschaffen.

Laut aktueller Kabinettzeitplanung strebt die Bundesregierung an, das Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai zu verabschieden. Dieser Zeitplan wird zunehmend knapp. Bislang hat noch nicht einmal die Länder- und Verbändeanhörung begonnen, die einem Kabinettsbeschluss vorgeschaltet ist. Offenbar soll das Gesetz noch vor der Sommerpause durch das Parlament gehen. Zumindest geht die Bundesregierung von einem Inkrafttreten des Gesetzes "voraussichtlich Mitte bis Ende Juli, gegebenenfalls Anfang August" aus.

Wie groß die Ungeduld in der Energiebranche ist, machte am Mittwoch Stefan Freitag, Geschäftsführer der Energieservice Westfalen Weser, deutlich. "Für Kommunen, private Haushalte und Unternehmen ist kaum noch nachvollziehbar, wonach sie ihre Investitions- und Entscheidungsprozesse ausrichten sollen", kommentierte er. Dabei reiche es nicht aus, lediglich das Gesetzgebungsverfahren formal abzuschließen. "Auch bei der nachgelagerten Ausgestaltung zentraler Instrumente wie der geplanten Biotreppe und der Grüngas- und Grünölquote darf es zu keiner weiteren Hängepartie kommen."

Am Mittwoch passierte zudem das sogenannte Bundesbedarfsplangesetz die Bundesregierung. Dabei geht es um Stromnetze im Übertragungsnetzbereich. Laut Wirtschaftsministerium sollen mit der Gesetzesüberarbeitung 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Die Notwendigkeit dieser Vorhaben hatte die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045 bestätigt. 

Zudem will das Ministerium die Kosteneffizienz beim Stromnetzausbau verbessern. So sollen neue Gleichstromvorhaben als Freileitung gebaut werden, die nach Ansicht des Ministeriums im Vergleich zu Erdkabeln günstiger sind. Im Vergleich zum Entwurf, der in die Länder- und Verbändeanhörung ging, wurden manche Stellen etwa zum Freileitungsvorrang präzisiert.

Mehr zum Heizungsgesetz:

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Mehr zum Bundesbedarfsplangesetz:

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28. April 2026

Neues zu Kraftwerksgesetz, Wärmeplanung, Gaspaket und Energiemilliarden

Es war  ein produktiver Wochenstart im Energiegesetze-Bereich: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Kraftwerksgesetz gestartet. Im Kern soll das Vorhaben den Bau neuer gesicherter Leistung anreizen. Noch in diesem Jahr sollen insgesamt neun Gigawatt (GW) reduzierte Leistung ausgeschrieben werden. Das entspricht rund 10 GW Gaskraftwerken, auf die die Kriterien zugeschnitten sind. Im Entwurf sind nun auch ausdrücklich Gasmotoren erwähnt. In den Jahren 2027 und 2029 sind weitere Auktionen geplant. Hier sind die Kriterien lockerer.

Bundesbauministerium und -wirtschaftsministerium leiteten währenddessen die Länder- und Verbändeanhörung zur Reform des Wärmeplanungsgesetzes ein. Im Kern sollen die Vorgaben für Kommunen mit höchstens 15.000 Einwohnern vereinfacht werden. Ein neues Verfahren namens "kleine Wärmeplanung“ soll eingeführt werden.

Vor dem Bundeskabinettsbeschluss am Mittwoch waren ferner Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 in Umlauf. Eine pauschale Senkung der Stromsteuer ist im 19-seitigen Papier kein Thema. Vielmehr geht es um die großen Linien. Im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind 2,8 Milliarden Euro für das kommende Jahr vorgesehen. Aus diesem Sondervermögen stammen unter anderem die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dadurch wird die Vergrünung und der Ausbau der Fernwärme subventioniert.

Neues gibt es auch zum Gaspaket, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Inzwischen liegen die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse vor. Geht es nach dem Umweltausschuss, soll die Länderkammer die Bundesregierung darum bitten, eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes über das Kernnetz hinaus zu schaffen. Für Verteilnetze soll die Bundesregierung dies zumindest prüfen. Der Wirtschaftsausschuss hält eine gesetzliche Berücksichtigung von Finanzierungsfragen "angesichts der zentralen Rolle der Verteilnetze für die Flächenerschließung und den Markthochlauf von Wasserstoff" ebenfalls für notwendig. Die Ausschussempfehlungen in Gänze können Sie hier einsehen. Der Bundesrat stimmt am Freitag, 8. Mai, über die Empfehlungen ab.

Mehr zum Kraftwerksgesetz:

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Stilllegung, Kündigungsfrist, Zeitplan: Was im überarbeiteten Gaspaket steckt

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