Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer.
24. Juli 2026
Wärmenetzpaket: Eckpunkte lassen weiter auf sich warten
Es zeichnete sich bereits ab, jetzt ist es Gewissheit: Die Eckpunkte zum neuen Wärmepaket werden nicht mehr im Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Laut neuer Kabinettzeitplanung soll es am Mittwoch, 12. August so weit sein. Auffällig ist: Anders als zuvor wurde das Vorhaben nicht mehr als Wärmenetzgesetz bezeichnet.
Die große Schwierigkeit bei dem Vorhaben besteht darin, Interessen von Fernwärmeversorgern und Verbrauchern ausgewogen zu berücksichtigen. Während sich die Versorger mehr Freiräume bei der Weitergabe von Investitionskosten erhoffen, fordern Verbraucherschützer strengere Regeln bei der Preisbildung sowie schärfere Preiskontrollen.
In der Warteschleife befand sich am Freitag weiterhin das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Bundespräsident muss das Gesetz unterzeichnen, ehe es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann und in Kraft tritt.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das Netzpaket dürften dagegen am Mittwoch, 29. Juli, vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Länder- und Verbändeanhörung endete am Mittwoch, 22. Juli.
22. Juli 2026
Kraftwerksgesetz in Kraft getreten – eine Hürde bleibt
Das Kraftwerksgesetz (StromVKG) ist am Mittwoch in Kraft getreten. Es wurde tags zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz soll vor allem den Zubau gesicherter Leistung anreizen. Allein in diesem Jahr sind zwei Ausschreibungen geplant. Jeweils sollen 4,5 Gigawatt (GW) reduzierte Leistung an Langzeitkapazitäten bezuschlagt werden. Das entspricht zusammen rund 10 GW Gaskraftwerksleistung. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Ausschreibung auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Ausschreibung selbst findet am 8. September statt.
Eine Hürde bleibt allerdings noch. Die EU-Kommission muss das Gesetz beihilferechtlich genehmigen. Dem Vernehmen nach war sie zuvor eng in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Solange das Gesetz nicht beihilferechtlich genehmigt ist, stehen die Ausschreibungen auf rechtlich unsicherem Boden.
Das ebenfalls vom Bundestag beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (Heizungsgesetz) wird nach ZFK-Informationen noch vom Bundespräsidialamt geprüft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) machte in den vergangenen Tagen gegen das Vorhaben noch einmal mobil. Aus Sicht der Umwelthilfe hätte es sich bei dem Vorhaben um ein Zustimmungsgesetz und nicht nur um ein Einspruchsgesetz handeln müssen.
Der Unterschied: Ein Zustimmungsgesetz braucht im Bundesrat eine Mehrheit der Ja-Stimmen. Enthaltungen wirken damit wie Ablehnungen. Bei einem Einspruchsgesetz ist die Hürde für den Bundesrat höher: Will er ein Gesetz aufhalten oder verzögern, muss er selbst aktiv werden und eine Mehrheit für entsprechende Schritte organisieren. Die DUH verlangt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz zu stoppen. Es ist aber bislang äußerst selten vorgekommen, dass ein Bundespräsident ein Gesetz nicht unterzeichnet.
20. Juli 2026
Wärmenetzgesetz: Eckpunkte verzögern sich weiter
Kaum hat sich die schwarz-rote Bundesregierung bei zwei wichtigen Energievorhaben – Netzpaket und EEG-Reform – geeinigt, scheint es beim nächsten Vorhaben zu haken. Die Eckpunkte zum Wärmenetzgesetz, die ursprünglich für Anfang Juli angekündigt waren, kommen voraussichtlich frühestens am Mittwoch, 29. Juli, ins Bundeskabinett. Das zeigt die neue Kabinettzeitplanung, die in den vergangenen Tagen kursierte.
Grundsätzlich sind sich Union und SPD einig: Die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung sollen modernisiert werden. Das sogenannte Kostenneutralitätsgebot, das zurzeit den Wechsel von fossil betriebenen Heizungen zu Fernwärme behindert, soll angepasst werden.
Bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD zudem, die Preisaufsicht zu stärken und eine Fernwärme-Schlichtungsstelle einzuführen. Die Schwierigkeit besteht darin, Interessen von Fernwärmeunternehmen und Verbrauchern ausgewogen zu berücksichtigen. Daran scheiterte bereits die Ampelkoalition.
17. Juli 2026
Neue Heizungsförderrichtlinien und neuer EEG-Zeitplan
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitagabend die Länder- und Verbändeanhörung zum Netzpaket und zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeleitet. Die Stellungnahmefrist ist bereits am kommenden Mittwoch. Zuvor hatten sich das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium, das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium und das SPD-geführte Bundesumweltministerium bei wesentlichen Streitpunkten geeinigt.
Kompromisse gibt es zu Neuanschlüssen in Netzengpassgebieten, zur Einspeisevergütung für Kleinanlagen und zu Biomasseausschreibungen. Hier mehr.
Laut neuem Kabinettzeitplan sollen Netzpaket und EEG-Reform am Mittwoch, 29. Juli, beschlossen werden.
Inzwischen sind auch die neuen Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einsehbar. Ein spannender Aspekt dabei: Wärmepumpenkäufer erhalten nur dann eine Förderung, wenn die Wärmepumpe über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem einschließlich Steuerungseinrichtung verfügt. Außerdem gibt es eine Pflicht, ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) zu bestellen. Die Förderrichtlinien sind hier abrufbar. Sie gelten ab 21. Juli.
15. Juli 2026
Kritik an CO2-Preis-Gesetz, Zeitplan für EEG und Netzpaket wackelt
Die Energiewirtschaft hält die Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels im Wärme- und Verkehrsbereich weiterhin für mangelhaft. Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, der die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil halten soll, stößt bei Branchenverbänden auf deutliche Kritik. Im Kern soll der Preis für eine Tonne Kohlendioxid auch im kommenden Jahr zwischen 55 und 65 Euro liegen. Der Branchenverband BDEW würde sich einen größeren Preiskorridor wünschen. Außerdem müssten aus seiner Sicht Versteigerungsmengen erhöht werden. Ferner müsste das Auktionsdesign so angepasst werden, dass es kleinere Marktteilnehmer nicht mehr diskriminiert „und de facto zu einem Festpreis führt“. Der Verband räumt jedoch selbst ein, dass eine solche Überarbeitung politisch nicht angezeigt sei. Ab 2028 soll das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 gelten.
Auch der Händlerverband Efet übt Kritik. Die CO2-Bepreisung funktioniere weiterhin nicht nach dem Prinzip des Emissionshandels, sondern als Festpreissystem für CO2, kritisierte er. "In diesem System sind die verfügbaren Mengen so stark vom tatsächlichen Marktbedarf entkoppelt, dass sich letztlich in den Auktionen nur der gesetzlich verankerte maximale Preis als Festpreis durchsetzen wird."
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz, wie das Vorhaben heißt, soll laut jüngstem Kabinettzeitplan noch im Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Im Herbst würde dann das parlamentarische Verfahren beginnen. Die Energiewirtschaft drängt auf möglichst schnelle Rechtssicherheit, weil schon jetzt Änderungen beim CO2-Preis von Lieferanten bei Neuverträgen mit eingepreist werden müssen.
Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den neuen Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds. Während die Bundesregierung die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Vergleich zum Vorjahr leicht aufstockt, kürzt sie beim Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten. Die ganze Geschichte lesen Sie hier.
Trotz zuletzt positiver Signale verzögert sich die Länder- und Verbändeanhörung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Netzpakets weiter. Noch dauern die Verhandlungen an. Ein Knackpunkt bleibt der Redispatch-Vorbehalt. Die Koalition will nach ZFK-Informationen Bundesländern und Verbänden im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung mehrere Tage Zeit für Stellungnahmen einräumen. Diese startet aber erst, wenn sich Wirtschafts- und Umweltministerium geeinigt haben. Ein Kabinettsbeschluss bereits am nächsten Mittwoch gilt deshalb als unwahrscheinlich.
10. Juli 2026
Heizungs- und Kraftwerksgesetz fertig, Bewegung bei EEG und Netzpaket
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (neues Heizungsgesetz) beschlossen und damit zentrale Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes aufgehoben. Künftig entfällt die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Stattdessen sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, sofern sie ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe einsetzen.
Das Vorhaben passierte am Freitag auch den Bundesrat. In der Länderkammer kritisierte Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) insbesondere die Folgen für Kommunen und kommunale Unternehmen. Diese bräuchten vor allem Planungs- und Investitionssicherheit für Wärmenetze und die kommunale Wärmeplanung. Der Gesetzentwurf schaffe stattdessen Rechtsunsicherheiten und gefährde notwendige Infrastrukturinvestitionen.
Auch die Energiebranche fordert nun zügig verlässliche Rahmenbedingungen für die Wärmewende. VKU und BDEW begrüßten zwar den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch vor der Sommerpause, sehen aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Beide Verbände fordern eine engere Verzahnung des Gesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung und der Transformation der Gasnetze, um ineffiziente Parallelstrukturen zu vermeiden. Der VKU kritisiert zudem die vorgesehene Ausweisung individueller Biogas-Preisbestandteile auf Rechnungen als zusätzlichen Bürokratieaufwand und fordert hier eine Korrektur im Herbst. Der BDEW mahnt darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für Fernwärme, Förderung und Infrastruktur sowie Klarheit bei der noch auszugestaltenden Grüngasquote an.
Der Bundesrat verzichtete auch beim Kraftwerksgesetz (Strom VKG) darauf, Einspruch einzulegen. Baden-Württembergs Umweltministerin Walker (Grüne) begrüßte das Gesetz ausdrücklich: "Es geht um Investitionen in gesicherte Leistung, die kurzfristig angereizt werden müssen." Positiv bewertete sie auch die regionale Steuerung der Kraftwerksausschreibungen, da der größte Bedarf "im netztechnischen Süden" liege – der sogenannte Südbonus war in der Branche breit diskutiert worden.
Zugleich kritisierte Walker den zweijährigen Zeitverzug: "Wir haben wertvolle Zeit verloren." Dadurch müssten Unternehmen wegen gestiegener Baukosten höhere Investitionen stemmen, was letztlich auch die Stromkunden belaste. Zudem bedauerte sie, dass verbindliche Vorgaben für den Umstieg auf Wasserstoff aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen wurden. Das erschwere den Markthochlauf und nehme Investoren wichtige Planungssicherheit.
Das Bundeswirtschaftsministerium sprach hingegen von einem "klaren Fahrplan" für die Versorgungssicherheit. Ministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: "Mit dem Strom VKG sichert Deutschland die Versorgungssicherheit. Energieunternehmen können investieren und die neuen Kraftwerke errichten, die uns den Kohleausstieg ermöglichen." Das Gesetz bildet die Grundlage für die ersten Ausschreibungen neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten, die bereits im September 2026 starten sollen.
Am Freitag kursierte auch ein neuer Kabinettzeitplan. Demnach soll das Bundeskabinett die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Netzpaket und Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz voraussichtlich am 22. Juli beschließen. Am vergangenen Mittwoch hatte Umweltminister Carsten Schneider (SPD) beim VKU-Sommerfest betont, dass die lange Zeit feststeckenden Verhandlungen zu EEG und Netzpaket "in der Schlussphase" seien.
Für den 29. Juli ist der Beschluss des Beschleunigungsgesetzes für neue Kraftwerke und Pumpspeicher (Flex GB) geplant. Auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll dann kommen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung.
9. Juli 2026
Freie Fahrt für neues Heizungsgesetz
Freie Fahrt für das neue Heizungsgesetz: Der Bundestag soll an diesem Freitag über das Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen. Das teilten die Fraktionen von Union und SPD mit. Trotz Krankheitsfällen in den eigenen Reihen gaben sich Vertreter der Koalition zuversichtlich, eine Mehrheit zu erreichen. Die Debatte soll um 11.35 Uhr beginnen.
Zuvor war die Bundestagsfraktion Die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Verabschiedung der Gesetzesreform vorerst zu stoppen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßte dies. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit", teilte sie mit. "Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden. Damit geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, dem Handwerk und der Bauwirtschaft die Planungssicherheit, auf die sie seit langem warten."
Auch der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Stadtstaat Hamburg will den Vermittlungsausschuss anrufen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass eine Bundesratsmehrheit dies unterstützt.
Am Donnerstagabend beschloss die Koalition im Bundestag das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) gegen die Stimmen der Opposition. Der Bundesrat ist hier ebenfalls am Freitag am Zug. Trotz Unmuts in Bayern und Baden-Württemberg infolge der Anpassung des Südbonus im parlamentarischen Verfahren ist eine Verzögerung des Vorhabens durch die Länderkammer unwahrscheinlich.
8. Juli 2026
Druck bei EEG-Reform und Streit um Methanverordnung
Die stockende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Grünen-Bundestagsfraktion dazu veranlasst, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Er greift Punkte auf, die aus Sicht der EU-Kommission zwingend geändert werden müssen. Konkret soll die staatliche Förderung für größere Anlagen künftig über Zwei-Seiten-Differenzverträge geregelt werden. Diese enthalten neben einer Mindestförderung auch einen Maximalerlös. Mehrerlöse oberhalb des Maximalwerts sollen an den Staat zurückfließen. Die Abschöpfung soll für alle Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt (kW) gelten. Ausgenommen werden Biomasseanlagen.
Der Reformdruck wächst, weil die beihilferechtliche Genehmigung des EEG Ende 2026 ausläuft. Eigentlich liegt ein Entwurf des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums bereits vor. Das SPD-geführte Umweltministerium und das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium haben allerdings Vorbehalte.
Größter öffentlicher Streitpunkt ist das vorgesehene Förderaus für neue kleine Photovoltaik-Anlagen. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte beim VKU-Sommerfest, dass die Verhandlungen in der Schlussphase seien. Dem Vernehmen nach könnte bereits in der kommenden Woche die Länder- und Verbändeanhörung beginnen.
Streit in der Regierung gab es zuletzt auch bei der sogenannten EU-Methanverordnung. Laut Bericht des "Handelsblatts" hielt sich Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht an eine interne Absprache der Koalition und unterstützte bei einem EU-Energieministertreffen eine tschechische Initiative zur Aussetzung der Verordnung. Eigentlich hatte sich die Koalition darauf geeinigt, mögliche Sanktionen der Verordnung lediglich abzumildern.
Umweltminister Schneider sagte nun im Bundestag, Reiches Vorgehen sei "nicht in Ordnung" gewesen. Sein Ministerium habe die Federführung und vertrete die Linie der Bundesregierung. Die EU-Methanverordnung verpflichtet, Gasproduzenten ab 2027 dazu, gegenüber EU-Importeuren umfangreiche Nachweise über die Erfassung und Reduzierung ihrer Methanemissionen zu erbringen. Wichtige Gasexportländer wie Katar und USA haben bereits Widerstand angekündigt.
Der Energieausschuss hat am Mittwoch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschlossen. Das Bundestagsplenum verabschiedet voraussichtlich am Donnerstagnachmittag das Kraftwerksgesetz. Ob das Gebäudemodernisierungsgesetz noch diese Woche endgültig beschlossen wird, war bei Redaktionsschluss offen.
7. Juli 2026
Heizgesetz-Aufschub, Fernwärme-Appell und neue Gasumlage
Die schwarz-rote Koalition will vor der endgültigen Verabschiedung des neues Heizungsgesetzes, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, sagte, man strebe am Mittwoch einen Abschluss im Energieausschuss an.
Es solle dann auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet werden. Danach wolle die Koalition im Lichte der Karlsruher Entscheidung bewerten, ob das Gesetz noch in dieser Woche auf die Tagesordnung des Bundestagsplenums kommt oder erst später. Die Fraktion Die Linke hatte vergangene Woche Klage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte, man werde genau prüfen, ob es "Hinweise aus Karlsruhe" gebe und gegebenenfalls entsprechend reagieren. "Ansonsten behalten wir uns vor, durchaus dieses Thema auch am Freitag auf der Tagesordnung zu haben." Nach dieser Plenarwoche beginnt die parlamentarische Sommerpause, die bis Anfang September dauert. Theoretisch denkbar wäre auch eine Sondersitzung des Bundestags.
Zusammen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wollen die Abgeordneten von Union und SPD einen rechtlich unverbindlichen Entschließungsantrag verabschieden. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, die Wärmeliefer- und AVB Fernwärmeverordnung zu überarbeiten.
Außerdem soll die Bundesregierung einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vorlegen, um den Bau und die Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucherpreise zu entlasten. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium in dieser Woche Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz präsentieren. Dies wurde kurzfristig verschoben.
Neuigkeiten gab es am Dienstag dagegen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die auch Wärmepumpen gefördert werden. Union und SPD wollen die Förderkosten etwas reduzieren und die Förderung sozial stärker staffeln. Mehr dazu hier.
Konkreter wurde die Bundesregierung bei der Einrichtung einer nationalen Gasreserve. Bekannt war, dass die Gasreserve 24 Terawattstunden (TWh) umfassen soll. Das Gas soll über mehrere Jahre beschafft werden. Insgesamt können Gasspeicher in Deutschland derzeit bis zu 247 TWh aufnehmen.
Zur Finanzierung ist eine neue Gasumlage für Verbraucher vorgesehen. Diese soll mit 29 bis 36 Cent je Megawattstunde (MWh) allerdings deutlich geringer ausfallen als die mittlerweile abgeschaffte Gasspeicherumlage. 36 Cent pro MWh entsprechen 0,036 Cent pro kWh. Die Ministeriumssprecherin betonte, dass dieses Vorhaben unabhängig von der regulären Wintervorsorge sei. Diese bleibe im Gegensatz zur staatlichen Gasreserve weiterhin eine Aufgabe der Marktakteure.
3. Juli 2026
Linke will Heizungsgesetz stoppen
Union und SPD haben ihre Verhandlungen zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (auch Heizungsgesetz genannt) abgeschlossen. Die Vorhaben sollen in den nächsten Tagen beschlossen werden. Neues gibt es unter anderem bei den Themen Grüngasquote, Heizkostenbremse und künftig erlaubte Heizoptionen. Beim Kraftwerksgesetz soll unter anderem der Südbonus später greifen. Auch eine neue Höchstgrenze für Gebote gibt es. Die Details lesen Sie hier.
Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das auch neues Heizungsgesetz genannt wird, vorerst stoppen. Dazu sei vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht worden, sagte Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion. Damit solle verhindert werden, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durchgepeitscht werde – ohne dass Auswirkungen auf das Klima bekannt seien. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.
Der Rechtsanwalt Johannes Franke sagte, mit dem neuen Gesetz solle ein "CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber" aufgenommen werden – allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. "Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages."
Die Informationen müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen, sagte Franke. Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ziele darauf, dass zumindest nicht vor der Sommerpause über das Gebäudemodernisierungsgesetz abgestimmt werde – damit noch Zeit sei, Informationen zur Klimawirkung nachzuliefern.
Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Geklagt hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen.
Am Freitag kursierte zudem eine neue Kabinettzeitplanung. Demnach gibt es nach wie vor keinen festen Beschlusstermin für das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Weiterhin wird eine Beschlussfassung im Juli in Aussicht gestellt. Bei beiden Vorhaben steht noch die Länder- und Verbändeanhörung aus, die dem Kabinettsbeschluss vorgeschaltet ist.
Das Beschleunigungsgesetz für neue Pumpspeicher und Gaskraftwerke, die nach dem Kraftwerksgesetz bezuschlagt werden, soll nun am 29. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Damit wurde der Beschluss um zwei Wochen nach hinten geschoben. (mit dpa)
2. Juli 2026
Heizungsgesetz-Finale und Verteilnetzpaket
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, auch bekannt als neues Heizungsgesetz, hat es für die nächste Woche auf die Tagesordnung des Wirtschafts- und Energieausschusses geschafft. Damit könnte das Vorhaben am Donnerstag im Bundestag in die zweite und dritte Lesung gehen. Der Bundesrat könnte sich am Freitag abschließend mit dem Vorhaben befassen. Geht aus Sicht der schwarz-roten Koalition alles glatt, würde das Gesetz, das den Kern der Vorgängerreform abschafft und die Optionen Gas- und Ölheizungen wieder realistischer macht, im Sommer in Kraft treten.
Auch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) steht in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die zweite und dritte Lesung sind für Donnerstag terminiert. Auch dieses Gesetz könnte also noch im Sommer in Kraft treten. Die ersten Kraftwerke sollen am 8. September ausgeschrieben werden.
Schlecht sieht es dagegen für das Gaspaket aus. Auf der Tagesordnung fehlt das Vorhaben, das unter anderem die Stilllegung von Gasnetzen neu regelt. Ein Streitpunkt: wann neue Biomethananlagen auch gegen den Willen der Betreiber vom Gasnetz getrennt werden dürfen.
Definitiv wird sich der Bundesrat am Freitag, 10. Juli, mit der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschäftigen. Die Empfehlungen der Ausschüsse liegen bereits vor. Im Sinne der Energiebranche dürfte sein, dass der Wirtschaftsausschuss "schnellstmöglich" eine grundsätzliche Revision und Überarbeitung des Gesetzes verlangt. Wirtschafts- und Umweltausschuss haben zudem Sorge, dass die geplanten Vereinfachungen der Wärmeplanung für kleine Kommunen zu Lasten der Qualität, Verbindlichkeit und Steuerungswirkung der Wärmepläne gehen. Auch die Novelle des Energieeffizienzgesetzes steht auf der Tagesordnung. Ausschussempfehlungen lagen dazu noch nicht vor.
Größtes Thema an diesem Donnerstag waren die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Für die Energiewirtschaft sind vor allem zwei Aspekte von Relevanz. Im Rahmen des Deutschlandfonds, der privates Kapital anreizen soll, sollen insbesondere Investitionen im Bereich der Energieinfrastruktur gestärkt werden. Außerdem will die Koalition ein Verteilnetzpaket auf den Weg bringen, "um den Netzausbau zu beschleunigen, die Modernisierung und Digitalisierung voranzutreiben und die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern."
Damit will die Koalition den Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten halbieren. Außerdem will Schwarz-Rot den Smart-Meter-Rollout nachschärfen. "Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein", heißt es im Text. "Für Kunden, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, etablieren wir ein kostengünstiges ‘Smart Meter Light’, mit dem sie kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung optimieren können."
1. Juli 2026
Reform der Biomasseverordnung passiert Kabinett
Nach monatelangem Aufschub hat die Bundesregierung die Reform der Biomasseverordnung beschlossen. Demnach sollen Anlagen, die nur Strom erzeugen und forstwirtschaftliche Biomasse verwenden, künftig nicht mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Dazu zählen bestimmte Holzsortimente wie Sägerundholz, Furnierrundholz oder Stümpfe und Wurzeln aus dem Wald. Ausgenommen sind Anlagen, die zusätzlich CO2 abscheiden und speichern. Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben aus der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie III um. Der Bundestag muss der überarbeiteten Verordnung noch zustimmen.
Am Mittwoch endete zudem die Stellungnahmefrist für das Beschleunigungsgesetz für bestimmte Kraftwerke und Pumpspeicher. Im Kern sollen unter anderem für Kapazitäten, die nach dem Kraftwerksgesetz (Strom VKG) neu gebaut werden, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Verbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie, der Verband kommunaler Unternehmen und die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisierten, dass der Adressatenkreis nicht weiter gefasst wurde und beispielsweise andere Stromspeicher einschließt.
30. Juni 2026
Neues zu Netzpaket und Kraftwerksgesetz
Die Unternehmensberatung Enervis hat im Auftrag des Ökostromversorgers Green Planet Energy eine neue Alternative zum umstrittenen Redispatch-Vorbehalt veröffentlicht. Die Berater schlagen einen Mix aus regional differenzierten Baukostenzuschüssen und systemdienlicher Anschlussleistung vor. Das Netzpaket steckt derzeit noch in regierungsinternen Verhandlungen fest. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt Kompromissbereitschaft signalisiert.
Währenddessen ist noch offen, welche Gesetzesvorhaben vor der Sommerpause den Bundestag passieren werden. Derzeit ist lediglich das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) auf der Tagesordnung zu finden. Die zweite und dritte Lesung sind für Donnerstag, 9. Juli, terminiert. Das Gebäudemodernisierungsgesetz und das Gaspaket tauchen dagegen noch nicht auf. Das kann sich allerdings noch ändern.
26. Juni 2026
Kraftwerke-Beschleunigungsgesetz soll bald Bundeskabinett passieren
Das Beschleunigungsgesetz für neue Gaskraftwerke und Pumpspeicher, das am Dienstag, 23. Juni, in die Länder- und Verbändeanhörung ging, soll Mitte Juli das Bundeskabinett passieren. Das geht aus der neuen Kabinettzeitplanung der Bundesregierung hervor.
Ansonsten bleibt vieles beim Alten: Nach wie vor will das Bundeswirtschaftsministerium am Montag, 6. Juli, Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz präsentieren. Dabei dürfte es unter anderem um eine Stärkung der Preisaufsicht und die Einrichtung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform gehen. Auch die Überarbeitung der Wärmeliefer- und AVB Fernwärmeverordnung dürfte Thema werden.
Kein festes Datum gibt es für das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die beiden Vorhaben sollen im Juli beschlossen werden.
Noch recht dünn mutet die Tagesordnung für die letzte reguläre Sitzungswoche des Bundestags vor der parlamentarischen Sommerpause an. Das dürfte sich noch ändern. Im Energiebereich werden Einigungen zum Gaspaket, Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) und Kraftwerksgesetz (Strom VKG) erwartet.
Das neue Bundesbedarfsplangesetz soll dagegen erst im Herbst beschlossen werden. Dasselbe gilt für die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Dazu fand am Donnerstag, 25. Juni, die erste Lesung im Bundestag statt. Wohl auch, weil gleichzeitig die deutsche Fußball-Nationalmannschaft ihr WM-Spiel gegen Ecuador absolvierte, blieb die Rednerliste kurz. Nach 16 Minuten war der Tagesordnungspunkt vorbei.
24. Juni 2026
Energieeffizienzgesetz beschlossen: Reaktionen der Branche
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Es setzt die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union um.
Der Energieverband BDEW sieht das Gesetz zwar als Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, findet die geplanten Maßnahmen aber "noch nicht ausreichend". Die Regierung habe mit dem Gesetz die Chance verpasst, "die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen".
Der BDEW begrüßt die gesetzliche Verankerung der Nutzung und Integration von Abwärme aus Rechenzentren in Wärmenetzen. Dies sei ein "Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmenetze", sagte Andreae. Jetzt müsse das angekündigte Förderprogramm schnell umgesetzt werden, um Wärmenetzbetreiber finanziell abzusichern.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten. Etwa die Vorgabe, dass Rechenzentren erst ab 2030 bilanziell zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss, bedeute eine Erleichterung. Im Vorgängergesetz war diese Frist auf 2027 terminiert.
Auch die Regelungen für die Wärmenutzung sind aus Sicht des VKU praktikabel, wenn sie auch über das EU-Mindestmaß hinausgingen. "Herausforderungen bleiben jedoch, wie die hohen Kosten für den Bau von Fernwärme-Stichleitungen von der Abwärmequelle ins Netz", mahnte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Kritisch sieht der VKU die Regeln für die Wasserwirtschaft. Für kommunale Abwasserentsorger blieben die Einsparvorgaben unverhältnismäßig, weil parallel bereits europäische Pflichten zur schrittweisen Energieneutralität umgesetzt würden.
Zudem sei die einjährige Frist für Unternehmen, die erstmals zu einem Energieaudit verpflichtet sind, zu kurz: "Da die Zahl der Auditoren begrenzt ist, sollte die Frist verlängert werden", sagte Liebing.
23. Juni 2026
Neues Beschleunigungsgesetz für Kraftwerke und Pumpspeicher
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem für neue Kraftwerke und Speicher vorgelegt. Ziel ist es, zügig mehr flexible Kapazitäten auf den Strommarkt zu bringen. Kraftwerke, die nach dem Kraftwerksgesetz (Strom VKG) bezuschlagt werden, sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Auch für Pumpspeicher soll das Zulassungsrecht vereinfacht werden. Zudem sollen Offshore-Konverterplattformen samt dazugehöriger Infrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Konverterplattformen spielen für die Einspeisung von Windstrom auf See ins deutsche Übertragungsnetz eine große Rolle. Der Entwurf befindet sich nun in der Länder- und Verbändeanhörung.
An diesem Mittwoch, 24. Juni, beschließt das Bundeskabinett voraussichtlich das Energieeffizienzgesetz. Der Energieeffizienzverband Deneff kritisierte neuerliche Aufweichungen. Demnach seien zwar Energieeffizienzziele für 2030 wieder aufgenommen, allerdings nur noch als "indikative Einsparbeiträge", die Ziele für 2045 sollen entfallen. Auch die Vorbildrolle der öffentlichen Hand soll demnach geschwächt werden: Bei Kauf und Neuanmietung bestehender Gebäude werde aus einer verbindlicheren Vorgabe eine weichere "Soll"-Bestimmung, schreibt der Verband.
22. Juni 2026
Termin für KWK-Urteil und mögliche Ausnahmen bei Wärme-Preisportal
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird sein Urteil zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) am 9. Juli verkünden. Das geht aus dem Terminkalender des Gerichts hervor.
Die Chancen für die deutsche Bundesregierung dürften nicht schlecht stehen. Die Regierung in Berlin ist der Ansicht, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. Nach ihrer Auffassung muss das Gesetz also nicht vorab von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Kommission sieht das anders, verlor aber bereits vor dem Gericht der Europäischen Union in erster Instanz. Auch der Generalanwalt am EU-Gerichtshof teilte in seiner Empfehlung die Auffassung der Bundesregierung.
Ein Urteil im Sinne der Bundesregierung würde die anstehende Reform des KWK-Gesetzes erleichtern. Das Vorhaben soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Eine interessante Aussage zum geplanten Wärmenetzgesetz gab es am Montagabend auf dem Jahreskongress des Wärme-Contracting-Verbands Vedec. Stephanie von Ahlefeldt, Wärme-Abteilungsleiterin im Bundeswirtschaftsministerium, zeigte sich offen, Ausnahmen bei der geplanten Pflichtteilnahme an einer Fernwärme-Preistransparenzplattform zuzulassen.
Es wäre "vielleicht over the top", auch Wärmenetzbetreiber zu verpflichten, die nur zwei Personen versorgen, sagte sie. "Wichtig scheint mir, dass auf jeden Fall in den großen Netzen Klarheit herrscht." Das Bundeswirtschaftsministerium will Eckpunkte zum neuen Wärmenetzgesetz nach jetzigem Stand am 6. Juli im Kabinett vorstellen. Die Eckpunkte sollen wohl auch die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung einschließen.
19. Juni 2026
Reiche plant neues Wärmenetzgesetz
Überraschung in der neuen Kabinettzeitplanung, die am Freitag kursierte: Das Bundeswirtschaftsministerium will demnach bereits am 6. Juli Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz vorstellen. Kern des Gesetzes soll eine grundlegende Überarbeitung und Novellierung des Markt- und Rechtsrahmens für Wärmenetze sein, die die Koalition im Februar und teilweise bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatte. Details nannte das Bundeswirtschaftsministerium auf ZFK-Anfrage nicht.
Union und SPD wollen die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich regeln, eine für Fernwärmeversorger verpflichtende Preistransparenzplattform einführen und die Preisaufsicht stärken. Außerdem wollen sie eine Schlichtungsstelle einrichten. Im Februar kündigten die Koalitionspartner an, die Grundlagen dafür "nach Möglichkeit in einem neuen Wärmegesetz" zu regeln.
Verschoben wurde der Kabinettsbeschluss zum Netzpaket und zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die beiden Vorhaben sollen im Juli ins Kabinett. Ein konkretes Datum gibt es nicht. Offen ist, ob das Energieeffizienzgesetz bereits in der nächsten Woche das Kabinett passiert. Das Gesetz ist eigentlich überfällig.
Deutlich weiter ist das Gaspaket, in dem Vorgaben aus der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie umgesetzt werden sollen. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Vor Juli wird aber auch das Gaspaket nicht abgeschlossen werden. Die Verhandlungen im Bundestag laufen noch.
18. Juni 2026
Heizgesetz, Kraftwerke, Netze: Energie-Prominenz im Bundestag
Die kommende Sitzungswoche im Bundestag steht energiepolitisch ganz im Zeichen von Expertenanhörungen. Mit dabei sind dann auch bekannte Namen aus der Energie- und Stadtwerkewelt.
Besonders viel Diskussionsstoff liefert das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Als Sachverständige sind unter anderem die Berliner Mietaktivistin Ruth Elisabeth Carcassonne, Kai Warnecke, Chef des streitbaren Hauseigentümerverbands Haus und Grund, sowie Anwalt Remo Klinger geladen, der bereits rechtliche Schritte gegen das Gesetz angekündigt hat. Aus Sicht kommunaler Energieversorger ist vor allem Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), relevant. Vertreter anderer Energieverbände wurden bislang nicht eingeladen. Die Anhörung findet am Montag, 22. Juni, von 13.30 bis 16 Uhr statt. Hier finden Sie die Details.
VKU-Vize Lobo ist am Mittwoch gleich wieder gefragt, wenn sich der Wirtschafts- und Energieausschuss zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) informieren lässt. Außerdem sind aus der Energiebranche BDEW-Chefin Kerstin Andreae, Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, und EnBW-Strategiechef Jörg Jasper eingeladen. Die Anhörung findet am Mittwoch, 24. Juni von 8 bis 10 Uhr statt. Hier finden Sie die Details.
Die Stadtwerkewelt ist auch bei der Expertenanhörung zum Bundesbedarfsplangesetz repräsentiert. Im Bundesbedarfsplangesetz wird der Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes geregelt. Die Koalition will dabei einen Kurswechsel vollziehen und künftig prinzipiell auf günstigere Freileitungen statt Erdkabel setzen. Neben Vertretern der Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW und Amprion wird auch Andreas Feicht, Chef des Kölner Kommunalversorgers Rheinenergie, zu den Sachverständigen gehören. Die Anhörung findet am Montag, 22. Juni, von 11.45 bis 13.15 Uhr statt. Hier finden Sie die Details.
12. Juni 2026
Kraftwerksgesetz: Bundesrat fürchtet faktischen Ausschluss von Stadtwerken
Eine energiepolitisch intensive Woche endete am Freitag mit der Positionierung des Bundesrats zu mehreren Energiegesetzen. Währenddessen gab der Bundestag Termine für eine Reihe von Anhörungen bekannt. Ein Überblick.
Zuerst zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG): Der Bundesrat fürchtet eine Unterdeckung bei den ersten Ausschreibungen, wenn Umfang und Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen nicht geändert werden. Die finanziellen Belastungen und Risiken würden "insbesondere für kommunale Unternehmen und kleinere Akteure ausschließend wirken", warnt er in seiner Stellungnahme, die er am Freitag beschloss. Eine Unterdeckung liegt dann vor, wenn sich nicht genügend Teilnehmer finden und die eingereichten Gebote unterhalb der ausgeschriebenen Menge liegen.
Die Länderkammer hält zudem den Höchstwert von 173.000 Euro pro Megawatt pro Jahr in den ersten Ausschreibungen von Langzeitkapazitäten für zu niedrig. Ferner fordert sie eine schnellere Umstellung von insgesamt fünf Gigawatt Gaskraftwerksleistung – weg von den 2040er- in die 2030er-Jahre. Überdies plädiert sie dafür, dass ein Drittel der Langzeitkapazitäten im Norden und Osten der Republik gebaut werden. Die Beschlussdrucksache des Bundesrats im Original finden Sie hier.
Am Freitag nahm der Bundesrat auch zum neuen Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) Stellung. Eine Generalabrechnung mit dem Vorhaben fiel dabei aus. Hier die ausführliche Analyse. Auch zum Bundesbedarfsplangesetz nahm die Länderkammer Stellung. Die Beschlussdrucksache des Bundesrats im Original finden Sie hier.
Gleich drei öffentliche Anhörungen innerhalb von drei Tagen hat der Energieausschuss des Bundestags angesetzt. Am Montag, 22. Juni, werden Experten zum Bundesbedarfsplangesetz (11.45 bis 13.15 Uhr) und zum Gebäudemodernisierungsgesetz (13.30 bis 16 Uhr) befragt. Die Anmeldung zur Bundesbedarfsplan-Anhörung finden Sie hier. Die Anmeldung zur Gebäudemodernisierungsgesetz-Anhörung finden Sie hier. Am 24. Juni folgt die Anhörung zum Strom VKG (8 bis 10 Uhr). Hier können Sie sich dafür anmelden.
Ob am 24. Juni die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket das Bundeskabinett passieren werden, ist fraglich. In der Vorwoche wird es definitiv noch nicht so weit sein. Am Mittwoch, 17. Juni, findet ausnahmsweise keine Kabinettssitzung statt.
11. Juni 2026
Kraftwerksgesetz: Südbonus bleibt Streitpunkt
Das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) hat mit der ersten Lesung im Bundestag die nächste Etappe geschafft. Ein Streitpunkt bleibt die Ausgestaltung des Südbonus. Bislang sieht der Entwurf vor, mindestens zwei Drittel der Ausschreibungsmengen in den netztechnischen Süden zu lenken. Zum netztechnischen Süden zählen nicht nur Bayern und Baden-Württemberg, sondern beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen und Hessen. Kritiker fürchten, dass sich am Ende kaum Kraftwerksprojekte im Norden und Osten durchsetzen.
"Mit dem Südbonus habe ich wirklich größere Probleme", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Kröber, der selbst aus Sachsen-Anhalt kommt. "Da werden wir nochmal ins Gespräch kommen müssen".
Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz ging in seiner Rede nicht auf den Südbonus ein. Er sicherte zu, dass die erste Ausschreibung im September kommen werde. Laut Gesetz soll es am 8. September so weit sein.
8. Juni 2026
CO₂-Entnahme: Schneider kündigt Förderprogramm an
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Förderung des Bundes für die CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre angekündigt. Im Rahmen einer Fachkonferenz berichtete Schneider, dass die Regierung ein Investitions- sowie ein Marktanreizprogramm auflegen will. Für beide Vorhaben zusammen seien 400 Millionen Euro bis 2033 vorgesehen. Schneider rechnet mit dem Start in 2027.
Das Investitionsprogramm solle Pilotierung, Demonstration und Skalierung von Technologien fördern. Voraussetzung dafür sei, dass die Projekte nach den freiwilligen Regeln der EU zertifizierungsfähig seien.
Diese sehen vor, dass die CO₂-Entnahme exakt und messbar nachgewiesen wird. Außerdem müssen die Maßnahmen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und dürfen keine anderen Umweltziele gefährden. Auch muss der Kohlenstoff über Jahrhunderte gebunden werden.
Mit dem Marktanreizprogramm will die Regierung einen Markt für CO₂-Entnahmezertifikate anregen. Sie will Barrieren für den Markteintritt von Akteuren abbauen und deren Nachfragerisiken senken. Die Förderung richtet sich nur an die Verkäufer von Zertifikaten. Der Bund soll selbst kein Käufer solcher Zertifikate werden.
Zudem arbeite das Umweltministerium derzeit an einer langfristigen Strategie zur CO₂-Entnahme. Der Minister sagte, er sei guter Dinge, dass er den Entwurf bald dem Kabinett vorlegen könne.
5. Juni 2026
Neue Termine für Netzpaket und Klimaschutzbericht
Neuer Kabinettszeitplan, neuer Aufschub für EEG-Reform und Netzpaket. Die für den Ausbau der erneuerbaren Energien so wichtigen Vorhaben sollen nun am Mittwoch, 24. Juni, im Bundeskabinett sein. Auch die mehrfach verschobene Biomasseverordnung soll dann auf der Tagesordnung stehen. Für Mittwoch, 1. Juli, will das Bundesumweltministerium zudem den neuen Klimaschutzbericht vom Bundeskabinett beschließen lassen.
Konkreter wird der Zeitplan für zwei Vorhaben, die die schwarz-rote Koalition noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli verabschieden will. Für Mittwoch, 17. Juni, sind die Gegenäußerungen der Bundesregierung zum neuen Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) und zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) vorgesehen. Bis zur Sommerpause gibt es im Bundestag danach noch zwei Sitzungswochen. Der Bundesrat, der gegen die beiden Gesetze Einspruch einlegen kann, tagt am Freitag, 10. Juli, zum letzten Mal vor der Sommerpause.
Offen bleibt, ob die Reform des Energieeffizienzgesetzes bereits in der nächsten Kabinettssitzung beschlossen wird. Zuletzt hatte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gegen das Vorhaben mobil gemacht. Die "Bild" titelte unter Berufung auf den Verband: "Wirtschaft warnt vor Zeitbombe. Plötzlich bedroht ein Gesetz Millionen Jobs."
4. Juni 2026
Warten auf Gaspaket, EEG-Reform Ausschussthema
Das Gaspaket lässt noch auf sich warten. Nach ZFK-Informationen kommt die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkrichtlinie in der kommenden Woche im Bundestag nicht zur Abstimmung. Die Verhandlungen zwischen Union und SPD laufen weiter.
Aus energiepolitischer Sicht dürften die ersten Lesungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Kraftwerksgesetz (Strom VKG) und Bundesbedarfsplangesetz die Höhepunkte in der kommenden Sitzungswoche sein. Alle drei Vorhaben sind für den Donnerstag terminiert.
Im Energieausschuss werden zudem das Netzpaket und die EEG-Reform Thema sein. Beide Vorhaben werden noch regierungsintern verhandelt. Der Ausschuss will vom Wirtschaftsministerium den aktuellen Stand erfahren. Außerdem soll das Ministerium erklären, wie die Vorhaben mit der Netzentgeltreform der Bundesnetzagentur vereinbar sind. Die Bundesnetzagentur will selbst Netznutzer – Speicherbetreiber, Erzeuger und Verbraucher – zu einem netzdienlicheren Verhalten anreizen.
2. Juni 2026
Heizen, Netze, Kraftwerke: Energiegesetze-Trio im Bundesrat
Der Bundesrat nimmt am Freitag, 12. Juni, zu drei größeren Energiegesetzen Stellung. Mittlerweile liegen die Empfehlungen der Ausschüsse vor, über die die Länderkammer abstimmen wird.
Am brisantesten dürfte die Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz werden, das medial oft Heizungsgesetz genannt wird. Die Ausschüsse wollen vor allem bei der Biotreppe nachbessern. Hier mehr.
Auch das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) steht auf der Tagesordnung. Die Ausschüsse wollen unter anderem beim sogenannten Südbonus und beim Umstieg von Gas auf Wasserstoff nachschärfen. Hier mehr.
Außerdem nimmt der Bundesrat zum sogenannten Bundesbedarfsplangesetz Stellung. Hier geht es um Ausbauvorhaben auf Übertragungsnetzebene. Die Bundesregierung will künftige, sogenannte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) grundsätzlich als Freileitungen bauen lassen. Sie verabschiedet sich damit vom Vorrang teurerer Erdkabel.
Umwelt- und Städtebauausschuss sehen im Verzicht auf einen Erdkabelvorrang "ein erhebliches Risiko für die Verzögerung von Projekten". Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Erdverkabelung eine höhere Akzeptanz vor Ort sichere. Der Wirtschaftsausschuss schließt sich dem nicht an. Aus seiner Sicht führt die Einführung eines Freileitungsvorrangs zu einer "maßgeblichen Senkung der Bau- und Betriebskosten".
29. Mai 2026
Aufschub bei EEG und Netzpaket, Fortschritte bei Heizgesetz
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket kommen doch nicht Anfang Juni ins Bundeskabinett. Laut neuem Zeitplan soll es frühestens am 10. Juni so weit sein. Bisher gibt es keine Signale, dass die zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt ihre Differenzen zu Redispatch-Vorbehalt und Einspeisevergütung für Kleinanlagen ausgeräumt haben. Keines der beiden Vorhaben befindet sich bislang in der Länder- und Verbändeanhörung.
Nicht ganz klar ist, ob die Reform des Energieeffizienzgesetzes am kommenden Mittwoch, 3. Juni, im Kabinett sein wird. Denkbar ist das. Man befinde sich auf der Zielgeraden, hatte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage zuletzt mitgeteilt.
Auf der vorläufigen Tagesordnung für kommenden Mittwoch steht das Aktionsprogramm der Kreislaufwirtschaftsstrategie, das für zahlreiche Bereiche von Bedeutung ist – auch für die Energiewirtschaft.
Neues gibt es zum Heizgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Die Bundesregierung will ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats am 18. Juni im Kabinett beschließen. Der Bundesrat wird sich am 12. Juni offiziell positionieren. Die Ausschussempfehlungen werden spätestens zehn Tage vorher erwartet.
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