Das Bundeswirtschaftsministerium prüft, ob Steinkohlekraftwerke aus der Netzreserve stärker am Strommarkt eingesetzt werden können. Ob die überwiegend alten und ineffizienten Anlagen den Börsenstrompreis tatsächlich senken würden, lässt das Ministerium offen.
Auslöser der Debatte war ein Vorstoß des stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Fraktion im Bundestag, Sepp Müller. Er hatte gefordert, Reservekraftwerke wegen der hohen Gaspreise wieder regelmäßiger einzusetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium prüfe diesen Ansatz, nannte auf Anfrage aber noch keinen konkreten Preiseffekt. Die Prüfung dauere an, teilte das Ministerium mit.
Ein möglicher Einsatz von Reservekraftwerken zur Stabilisierung der Stromkosten wurde zwischen den Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Dabei seien "eine Reihe fachlicher, ökonomischer und (europa-)rechtlicher Rahmenbedingungen" zu berücksichtigen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
Nicht jede Reserve ist für den Markt gedacht
In der Kapazitätsreserve befinden sich nach Angaben des Ministeriums aktuell ausschließlich Gaskraftwerke. Ein Einsatz dieser Anlagen am Strommarkt würde die Gasspeicher demnach nicht entlasten. Wegen der hohen Brennstoffpreise sei außerdem keine strompreissenkende Wirkung zu erwarten. Das gelte ebenso für Gas- und Ölkraftwerke in der Netzreserve, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte.
Anders sei die Lage bei den Steinkohlekraftwerken in der Netzreserve. Diese werden bereits im Redispatch eingesetzt. Dabei passen die Übertragungsnetzbetreiber die Einspeisung einzelner Kraftwerke an, um Engpässe im Übertragungsnetz auszugleichen. Nach Einschätzung des Ministeriums könnten die Steinkohleanlagen abhängig von der weiteren Entwicklung an den Energiemärkten grundsätzlich auch für einen Einsatz am Strommarkt infrage kommen.
Der Preiseffekt hängt von den Grenzkosten ab
Ob zusätzliche Kohleverstromung den Börsenstrompreis senken kann, hängt vor allem auch vom sogenannten Merit-Order-Prinzip ab. Dieses besagt, dass Kraftwerke nach ihren kurzfristigen variablen Kosten eingesetzt werden. Zuerst kommen Anlagen mit niedrigen Grenzkosten zum Zug. Das jeweils teuerste noch benötigte Kraftwerk bestimmt in der Regel den Preis in der jeweiligen Gebotszone, wie die Bundesnetzagentur in ihrem Informationsportal SMARD erläutert.
Ein zusätzlich eingesetztes Steinkohlekraftwerk könnte den Börsenpreis deshalb drücken, wenn es ein teureres Kraftwerk aus der Einsatzreihenfolge verdrängt. Die Rechnung ist jedoch komplexer: Entscheidend für die Preisbildung sind unter anderem die Kosten für Kohle und Emissionszertifikate, der Wirkungsgrad der jeweiligen Anlage und die Frage, welches Kraftwerk ohne den zusätzlichen Kohlestrom den Preis gesetzt hätte. Auch die technische Verfügbarkeit und die mögliche Einsatzdauer spielen eine Rolle.
Die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur weist für die Anlagen in der Netzreserve einige unterschiedliche Kenngrößen aus. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, die Steinkohlekraftwerke seien "überwiegend relativ alt und ineffizient".
Die Netzreserve ist kein freier Kraftwerkspark
Die Netzreserve erfüllt zudem einen anderen Zweck als der reguläre Strommarkt. Sie soll die Sicherheit des Übertragungsnetzes gewährleisten. Für den Zeitraum von April 2026 bis März 2027 hat die Bundesnetzagentur einen Bedarf von 7407 Megawatt an Erzeugungskapazität aus Netzreservekraftwerken festgestellt. In ihrer Feststellung vom 22. Mai 2026 beschreibt sie die Reserve als Instrument für netzstabilisierende Redispatch-Maßnahmen.
Für die Preisdebatte ist dieser Unterschied entscheidend. Wird ein Kraftwerk im Redispatch angefahren, reagiert der Netzbetreiber auf einen konkreten Netzengpass. Das sagt noch nichts darüber aus, ob die Anlage am Großhandelsmarkt wirtschaftlich und preissenkend eingesetzt werden könnte. Denn dafür müsste ihr Einsatz ein teureres Kraftwerk aus der Markt-Einsatzreihenfolge verdrängen.
Was würde bei Stadtwerken ankommen?
Selbst ein niedrigerer Börsenstrompreis würde nicht automatisch zu einer niedrigeren Stromrechnung führen. Ob ein möglicher Börsenpreiseffekt in der Beschaffung von Stadtwerken sichtbar würde, lässt sich aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums nicht ableiten. Denn für Haushalte und Gewerbe kommen neben dem Energiepreis weitere Bestandteile des Strompreises hinzu.
Für die kommunale Energiewirtschaft ist deshalb nicht nur die Frage wichtig, ob die Steinkohlekraftwerke technisch wieder stärker laufen könnten. Entscheidend ist auch, ob ihre Erzeugungskosten niedrig genug wären, um den Börsenpreis tatsächlich zu beeinflussen.
Kohleoption trifft auf neue Kraftwerksplanung
Der Prüfauftrag fällt in eine Phase, in der der Bund zugleich die Ausschreibung neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten vorbereitet. Der erste Gebotstermin ist für den 8. September 2026 vorgesehen. Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten ist am 9. Juli 2026 im Bundestag verabschiedet worden.
Damit stehen zwei zeitlich unterschiedliche Ansätze nebeneinander: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird geprüft, ob bestehende Steinkohlekraftwerke stärker am Strommarkt eingesetzt werden können. Zugleich sollen neue steuerbare Kapazitäten langfristig die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Das Bundeswirtschaftsministerium muss in den laufenden Prüfungen daher vor allem zwei Fragen beantworten: Welche Steinkohlekraftwerke könnten überhaupt am Markt eingesetzt werden – und wären ihre Erzeugungskosten niedrig genug, um den Börsenstrompreis tatsächlich zu senken?