Die monatelange Hängepartie hat ein Ende. Am Dienstagvormittag ging der Gesetzentwurf zum Aufbau einer nationalen Gasreserve in die Länder- und Verbändeanhörung. Was steckt im Gesetzestext, der aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) stammt? Und was wurde aus der Debatte zur Einführung einer neuen, umstrittenen Gasumlage? Ein Überblick:
Was ist die Gasreserve?
Die Reserve soll zusätzliche Gasmengen für außergewöhnliche Krisenfälle bereitstellen. Sie ist als Anschlussregelung an die Gasspeicherfüllstandsvorgaben gedacht, die zum 31. März 2027 auslaufen sollen. Die reguläre Beschaffung bleibt Aufgabe von Händlern, Versorgern und Großverbrauchern. Die Reserve ist für Extremfälle, Sabotage und seltene Großereignisse vorgesehen.
Warum soll es sie geben?
Die Reserve soll Engpässe verhindern oder hinauszögern. Dadurch erhält die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler eine zusätzliche Handlungsoption. Im Krisenfall könnten etwa Abschaltungen von Industriekunden, der Zugriff auf private Gasbestände oder Verbrauchsvorgaben vermieden oder später notwendig werden. Die Reserve ist ausdrücklich kein Instrument zur Dämpfung der Gaspreise.
Wie groß soll die Reserve werden?
Der Entwurf legt kein endgültiges Volumen fest. Die Größe soll sich aus der nationalen Risikobewertung der Bundesnetzagentur ergeben. Umfang, Ausspeicherleistung und die regionale Verteilung der Gasreserve soll im Anschluss der Marktgebietsverantwortliche – aktuell ist das Trading Hub Europe (THE) – bestimmen.
In der Begründung wird derzeit ein Volumen von 24 Terawattstunden (TWh) genannt. Diese Zahl hatte Wirtschaftsministerin Reiche in der Vergangenheit auch öffentlich kommuniziert.
Mit der Menge sollen unter anderem ein 30-tägiger Ausfall der wichtigsten Importinfrastruktur sowie Ausfälle norwegischer Pipelineimporte oder deutscher Flüssigerdgasterminals abgedeckt werden. Die Reserve soll regional verteilt werden.
Die Bundesnetzagentur soll die Reserve erstmals zum 1. Dezember 2030 und danach alle vier Jahre überprüfen. Umfang, Ausspeicherleistung und regionale Verteilung können angepasst werden.
Wer baut die Reserve auf?
Der Marktgebietsverantwortliche soll Speicherkapazitäten beschaffen, physisches Gas einkaufen und die Reserve vorhalten. Die Beschaffung soll marktbasiert und diskriminierungsfrei erfolgen. Der Aufbau soll mit Zustimmung des Wirtschaftsministeriums und im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur erfolgen.
Wann darf das Gas eingesetzt werden?
Die Bundesnetzagentur soll über den Einsatz entscheiden können, sobald die Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas ausgerufen wurde. Sie muss unter anderem die voraussichtliche Dauer der Krise berücksichtigen.
Die Reserve darf nicht nur für den lebenswichtigen Bedarf eingesetzt werden, sondern auch zur Stabilisierung der Versorgung insgesamt. Möglich sind ein vollständiger oder teilweiser Einsatz sowie ein späterer Einsatz, wenn sich die Lage weiter verschärfen könnte.
Nach jedem Einsatz muss die Reserve wieder aufgebaut werden. Der Wiederaufbau kann aus wirtschaftlichen Gründen und zum Schutz des Marktes gestreckt werden.
Wie wird die Reserve finanziert?
Die Kosten sollen über eine neue Umlage auf Bilanzkreisverantwortliche finanziert werden. Bilanzkreisverantwortliche sind häufig gleichzusetzen mit Versorgern. "Die Bilanzkreisverantwortlichen können die Umlage an ihre Kunden weitergeben", heißt es im Gesetzentwurf. In der Regel geben Bilanzkreisverantwortliche die Kosten in der Kette an Verbraucher weiter.
Umlagefähig sind unter anderem Gaseinkauf, Speicherkapazitäten, Gastransport sowie Personal-, Beratungs-, Sach- und Finanzierungskosten. Der Marktgebietsverantwortliche soll weder Gewinne noch Verluste aus der Reserve erzielen. Kosten und Erlöse werden verrechnet.
Die erste Umlageperiode soll am 1. Oktober 2027 beginnen. Eine Umlageperiode soll ein Jahr dauern. Die Anpassung der Umlage muss spätestens sechs Wochen vor Beginn einer Umlageperiode veröffentlicht werden. Abgerechnet wird die Umlage gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen auf monatlicher Basis.
Über die Umlage wurde in der Koalition lange gestritten, auch weil eine neue Kostenbelastung in Zeiten hoher Energiepreise besonders sensibel ist. Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) hatte sich in der Vergangenheit öffentlich gegen die Einführung einer Umlage ausgesprochen.
Wie hoch könnte die Umlage ausfallen?
Der Entwurf schätzt die Kosten in den ersten zehn Jahren auf jährlich 247 bis 308 Millionen Euro. Daraus ergäbe sich eine Umlage von etwa 0,03 bis 0,04 Cent je Kilowattstunde (kWh). Zum Vergleich: Die Gaspreise für Neukunden im Haushaltsbereich stehen gerade bei mehr als zehn Cent pro kWh.
Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem von Gaspreisen, Speicherkosten, Transportentgelten und dem Verbrauch ab. Jedes Jahr soll die Umlage neu bestimmt werden. Übersteigen die Erlöse die Kosten, sind Ausschüttungen an Bilanzkreisverantwortliche möglich.
Was bedeutet das für Stadtwerke und Haushalte?
Stadtwerke sind nicht zwingend selbst unmittelbare Umlagezahler. Entscheidend ist, ob sie Bilanzkreisverantwortliche sind oder Gas über einen solchen beziehen. Sie müssen ihre Rolle prüfen und mögliche Abrechnungen und Abschlagszahlungen einplanen. Bilanzkreisverantwortliche können die Umlage an ihre Kunden weitergeben. In der Gasgrundversorgung soll sie auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Für private Haushalte nennt der Entwurf jährliche Mehrkosten von etwa 3,77 bis 7,20 Euro – abhängig vom Verbrauch. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Jahresverbrauch werden 5,80 bis 7,20 Euro veranschlagt, für einen typischen Haushalt im Mehrfamilienhaus (13.000 kWh) rund 3,77 bis 4,68 Euro. Die Zahlen sind Schätzungen. Ob und in welchem Umfang die Umlage weitergegeben wird, hängt von der jeweiligen Vertrags- und Beschaffungssituation ab.
Wie reagiert die Branche?
Mit am schnellsten positionierte sich der Gasspeicherverband Ines. Aus seiner Sicht sollte die Politik entscheiden, wie groß die Reserve sein soll, bis wann sie vollständig aufgebaut wird und wie lange sie bestehen bleibt. "Diese Entscheidungen sollten weder in administrative Verfahren verlagert noch einem einzelnen Marktakteur überlassen werden", moniert er. Er fordert zudem eine stärkere Einbindung von Bundestag und Bundesrat.