Wenn Wind- und Solaranlagen mehr Strom produzieren, als das Netz aufnehmen kann, soll dieser netzdienlich genutzt werden. Die als "Nutzen statt Abregeln" bekannte Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geht nun in ein wettbewerbliches Zielmodell über: Ab dem 1. Oktober werden überschüssige Mengen täglich ausgeschrieben.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten für diese Ausschreibungen das Umsetzungskonzept "Nutzen statt Abregeln 2.0" erarbeitet, welches die Bundesnetzagentur bestätigt hat. Die Behörde hat dafür geprüft, ob das Konzept Abregelungen "effektiv zu reduzieren" vermag, ohne die Netz- und Systemsicherheit zu beeinträchtigen. Damit ist noch nicht ausgemacht, dass die gewünschte Reduzierung auch eintreten wird.
Was nach der Erprobungsphase noch unklar ist
Die Branche hatte in einer zweijährigen Erprogungsphase Zeit, sich auf das neue Modell einzurichten. In der Kritik stand allerdings, dass der § 13k EnWG zwar grundsätzlich tägliche wettbewerbliche Ausschreibungen für Abregelungsstrommengen vorsieht, in der Erprobungsphase aber auch ein abweichendes Verfahren erlaubte und Mengen pauschal zugeteilt werden konnten. Dieses Verfahren endete nun am 30. September.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz will auf ZFK-Nachfrage keine Bewertung der Ergebnisse der Erprobungsphase abgeben: "Eine abschließende Auswertung sowie belastbare Gesamtzahlen zur Teilnahme, zur Nutzung der zugeteilten Strommengen und zur vermiedenen Abregelung liegen derzeit noch nicht vor."
Dennoch kann der Netzbetreiber schon gewisse Entwicklungen feststellen: 50Hertz sehe zwar "grundsätzlich ein erhebliches Potenzial", aber bislang nähmen "nur wenige geeignete Anlagen" teil. Als Hürden nennt der Netzbetreiber Teilnahmevoraussetzungen, technischen und administrativen Aufwand sowie wirtschaftlich attraktivere Alternativen.
Hamburg: Praxistest für § 13k
Die Power-to-Heat-Anlage "Karoline" der Hamburger Energiewerke liefert ein konkretes Beispiel für die Anwendung von § 13k EnWG. Sie war "deutschlandweit die erste Anlage", die in diesem Rahmen zur Netzentlastung eingesetzt wurde, sagte das Unternehmen der ZFK. Ab März 2025 sei Karoline zum Einsatz gekommen.
Die Anlage hat 45 Megawatt (MW) Leistung. Sie wurde in der Heizperiode zunächst aber nur mit 20 MW erprobt. 2025 wurde die Anlage in 150 Stunden eingesetzt, erklären die Energiewerke. Dabei habe sie 3 GWh Wärme erzeugt. Für das laufende Jahr lagen dem Unternehmen zurzeit noch keine zuverlässigen Zahlen vor.
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Das kommunale Unternehmen aus Hamburg sei grundsätzlich an künftigen Ausschreibungen interessiert. "Wichtig wäre bei der Teilnahme mit reinen Besicherungsanlagen, dass der zu erwartende Gewinn das Risiko übersteigt", geben die Energiewerke an. Wenn eine Anlage später ausfiele oder nicht ausreichend abgerufen würde, müsste der Betreiber dennoch den Jahresleistungspreis an die Verteilnetzbetreiber zahlen – dieses Risiko müsste aus Hamburger Sicht abgesichert sein.
Die besonderen Herausforderungen für mögliche kommunale Teilnehmer liegen laut Hamburger Energiewerken in der Auslegung der Vorgaben: Anlagenbetreiber bräuchten mehr Freiheiten, um die individuellen Fahrweisen von Power-to-Heat-Anlagen möglich zu machen. Diese Anlagen können beispielsweise angeschaltet werden, wenn Strom besonders günstig ist, um preiswerte Wärme zu produzieren. Oder sie verhalten sich netzdienlich, nutzen also überschüssig produzierten Strom, der ansonsten abgeregelt würde.
SPD-Energiepolitikerin sieht Erprobung immer noch kritisch
Für SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer reichen die geltenden Regelungen noch nicht aus. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag verwies sie darauf, dass dieser eine Stärkung von "Nutzen statt Abregeln" vorsehe. Für sie sei es deshalb misslich und inakzeptabel, dass entsprechende Änderungen weder im Netzanschlusspaket noch in der EnWG-Novelle enthalten seien.
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Im August hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) auf die Folgen eines aus ihrer Sicht nicht ausreichend mit dem Netzausbau abgestimmten Zubaus erneuerbarer Energien verwiesen: Strom müsse abgeregelt und andernorts ersetzt werden, was hohe Redispatch-Kosten verursache. Scheer hält dem entgegen, nur ein Teil dieser Kosten entfalle auf die Abregelung erneuerbarer Energien. "Nutzen statt Abregeln" könne die Kosten weiter senken.