In dem geplanten Müllheizkraftwerk in Wiesbaden sollen vor allem Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus privaten Haushalten sowie Gewerbe und Industrie verbrannt werden (Symbolbild).

In dem geplanten Müllheizkraftwerk in Wiesbaden sollen vor allem Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus privaten Haushalten sowie Gewerbe und Industrie verbrannt werden (Symbolbild).

Bild: © Bildagentur-o/AdobeStock

Gute Nachricht für die Gesellschafter des geplanten neuen Müllheizkraftwerks in Wiesbaden: Das Regierungspräsidium Darmstadt lässt bereits vor der Erteilung der eigentlichen Genehmigung Bauarbeiten auf dem Gelände zu, teilt die Betreibergesellschaft MHKW Wiesbaden GmbH in einer Pressemitteilung mit. An dieser sind neben dem Entsorgungsunternehmen Knettenbrech und Gurdulic auch die kommunalen Energieversorger Entega und ESWE beteiligt.

Nun solle das Grundstück zeitnah für einen Bau vorbereitet werden, heißt es weiter. Geplant ist dort die Errichtung und der Betrieb eines Müllheizkraftwerkes mit einer Durchsatzkapazität von 25 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle je Stunde. Darunter fallen Hausmüll, hausmüllähnliche Abfälle aus privaten Haushaltungen, sowie Gewerbe und Industrie. Flüssig brennbare Abfälle und gefährliche Abfälle werden nicht angenommen. Die Feuerungswärmeleistung soll 87,5 MW betragen.

Anlage soll Strom und Wärme produzieren

Der Hauptzweck des MHKW sei die effiziente Abfallverbrennung mit bestmöglicher Umwelt- und Energiebilanz, so die Betreiber. Dafür werde die während der Verbrennung erzeugte Wärmeenergie effizient genutzt, indem sie sowohl in das Fernwärmenetz der ESWE Versorgungs AG eingespeist als auch verstromt und durch die Entega AG in das öffentliche Stromnetz eingeleitet wird.

Entscheidung über Bau erst am Ende des Genehmigungsverfahrens

Über die Errichtung und Inbetriebnahme des Müllheizkraftwerkes soll erst am Ende des Genehmigungsverfahrens entschieden werden. Die MHKW Wiesbaden GmbH hat sich dazu verpflichtet, den heutigen Zustand des Geländes wiederherzustellen, falls das "Vorhaben wider Erwarten" nicht genehmigt werden sollte. (hoe)

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