Machtzuwachs wider Willen: Die Bundesnetzagentur soll bald zusätzliche Kompetenzen bei Netzregulierungsfragen erhalten.

Machtzuwachs wider Willen: Die Bundesnetzagentur soll bald zusätzliche Kompetenzen bei Netzregulierungsfragen erhalten.

Bild: © Picture Alliance/dpa

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat einstimmig beschlossen, der Bundesregierung Daniela Brönstrup als neue Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur vorzuschlagen. Die 51-Jährige ist zurzeit Abteilungsleiterin für Digital- und Innovationspolitik im Bundeswirtschaftsministerium. Sie folgt auf Wilhelm Eschweiler, der nach zwei Amtszeitzeiten Ende April aus dem Amt scheidet. 

Erfolgreiche Regulierung bedeute, gute Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau unserer Netz-Infrastruktur mit neuen Ansätzen zu setzen, erklärte Olaf Lies, Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur. Hier wolle man auch international wieder Boden gut machen. Mit Daniela Brönstrup stehe „eine ausgewiesene TK-Expertin mit einem profunden Fachwissen und einer langjährigen Verwaltungserfahrung an herausgehobenen Positionen zur Verfügung“.

Zunehmende Regulierungsaufgaben der BNetzA im TK-Bereich

Dies sei gerade auch mit Blick auf die noch entstehenden Entscheidungen zu Frequenzvergaben für den Mobilfunk und zur Kommunikationsinfrastruktur im Breitbandsektor bedeutsam. Brönstrup werde gemeinsam mit Präsident Klaus Müller und Vizepräsidentin Barbie Kornelia Haller sicherstellen, dass die Bundesnetzagentur ihre wichtigen und zunehmenden Regulierungsaufgaben im TK-Bereich und der Digitalisierung erfolgreich bewältigen werde.

Daniela Brönstrup blickt auf eine 20-jährige Berufserfahrung im Bundeswirtschaftsministerium zurück, davon die letzten 13 Jahre an herausgehobenen Positionen im TK-Bereich. Zwischendurch war sie auch einige Jahre im Bundespräsidialamt leitend tätig.

Das Letztentscheidungsrecht liegt bei der Regierung

Nach dem Gesetz über die Bundesnetzagentur hat der Beirat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums der Agentur. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat ist dabei einzubinden. Falls die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht entsprechen würde, hätte sie das Gremium erneut aufzufordern, innerhalb von vier Wochen Vorschläge zu unterbreiten. Das Letztentscheidungsrecht der Bundesregierung bleibt davon zudem unberührt.

Der Beirat setzt sich aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und Vertretern der Landesregierungen zusammen. Im Eisenbahninfrastrukturbeirat sind jeweils 9 Mitglieder des Bundestages und der Landesregierungen vertreten. (hoe)

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