Das Landgericht Halle an der Saale hat am Donnerstag nach Zustellung der Anklagen gegen den Ex-OB von Zeitz, V. K. (FDP), und den ehemaligen Chef der dortigen Stadtwerke, A. H., Einzelheiten bekanntgegeben, was die Staatsanwaltschaft den beiden konkret zur Last legt.
Demzufolge geht die Anklage gegen A. H. weit über die "Schalke-Affäre" hinaus. Er soll nicht nur 100 Mal Politiker, Promis, Manager und Beamte zu Spielen des Fußball-Bundesligisten in die VIP-Loge in der Veltins-Arena, zu Business Tickets oder Dauerkarten eingeladen und ihnen so Vorteile gewährt haben, ohne dass die Stadtwerke-Gremien dies genehmigten.
Ziel USA
Vielmehr wirft die Staatsanwaltschaft H. und dem Ex-OB auch vor, zusammen "zwischen Februar 2012 und November 2016 auf Kosten der Stadtwerke Zeitz ohne geschäftliche Veranlassung private Reisen beziehungsweise private Geschäfte getätigt haben. So sollen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates oder der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke mehrere private Urlaubsreisen der Angeklagten in die USA finanziert worden sein", schreibt das Landgericht.
Das wäre Untreue, und diese Anklage wiegt schwerer als jene auf Vorteilsgewährung: Die Höchststrafe beträgt hier fünf Jahre, da drei Jahre. Alternativ ist eine Geldstrafe möglich.
Gericht entscheidet über Zulassung
Wie geht es nun weiter? Die beiden Angeschuldigten dürfen jetzt in einer bestimmten Frist zu den Anklagen Stellung nehmen, dies darf dann wieder die Anklagebehörde kommentieren, und letztlich entscheidet das Landgericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Bis dahin ist das Verfahren nichtöffentlich. (geo)



