Die Corona-Pandemie macht Flughafenbetreibern schwer zu schaffen. Da bilden die Stadtwerke Dortmund (DSW 21) keine Ausnahme. Ihr Airport könnte dieses Jahr 15 bis 20 Millionen Euro Verlust machen. Und damit das Ergebnis des Konzerns deutlich nach unten ziehen. (Die ZfK berichtete.)
Vor diesem Hintergrund einigten sich nun die Vereinigung der kommunalen Arbeitgebeverbände (VKA) und die Gewerkschaften Verdi und DBB Beamtenbund auf einen gemeinsamen Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen.
Vertrag mit zwei Zielen
Der Vertrag gilt rückwirkend von 1. September 2020 an für Beschäftigte im öffentlichen Dienst an den entsprechenden Airports und deren Tochtergesellschaften. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen zu erhalten und Beschäftigung zu sichern, wie der VKA mitteilte.
Abweichend vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten demnach bis zum 31. Dezember 2023 befristet Notlagenregelungen für die Flughafenunternehmen und deren Tochtergesellschaften, die sich ebenfalls in einer Notlage befinden.
Leistungsorientierte Bezahlung ausgesetzt
So können Betreiber von Januar 2022 an die Arbeitszeit der Beschäftigten um sechs Prozent, mindestens aber um eine Stunde reduzieren. Außerdem werde die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesetzt.
Die im Zuge der Tarifeinigung für den kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 vereinbarte Tariflohnsteigerung soll in der ersten Erhöhungsstufe erst von 1. Oktober 2022 an greifen.
Corona-Sonderzahlung
Für die von diesem Notlagentarifvertrag erfassten Unternehmen wurde zudem ein "Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung Flughäfen 2020" vereinbart, der sich an dem im Oktober beschlossenen "Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020" orientiert.
Dabei kommen noch in diesem Jahr für die Flughafenbeschäftigten Beihilfen zur Abmilderung der Belastungen der Corona-Pandemie zur Auszahlung, die nach Entgeltgruppen gestaffelt bis zu 800 Euro betragen.
VKA-Verhandlungsführer zufrieden
Zusätzliches Ziel der Tarifvereinbarung war es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, teilt der VKA mit. Dies seht der Vertrag demnach bis zum Ende der Laufzeit, längstens bis zum 31. Dezember 2023, vor. Eine Revisionsklausel regelt die Bedingungen, die zu einem Kündigungsrecht der Tarifvertragsparteien für jeden einzelnen Flughafen oder zu vorgezogenen Entgelterhöhungen führen.
Michael Müller, Verhandlungsführer der VKA, zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Sie gebe den Flughafenunternehmen "die erforderliche Luft zum Atmen und gleichzeitig den Beschäftigten eine Arbeitsplatzgarantie", sagte er laut Pressemitteilung. (ab)



