Der Antrag auf Ausschluss der drei Mitglieder des Gerichts wurde vom zuständigen Vorsitzenden des Verwaltungsrats abgelehnt. Das Verfahren wird gemäß der ICSID-Schiedsordnung wieder aufgenommen. Mit diesen knappen Worten hat die Schiedsorganisation für Investitionsschutzverfahren (ICSID), die in der Weltbank-Gruppe angesiedelt ist, die Wiederaufnahme des Verfahrens im Streit zwischen Vattenfall und der Bundesregierung wegen der Ausgleichszahlungen für die Abschaltung von Atomkraftwerken angekündigt.
Mit der Abweisung des Befangenheitsantrags wird es wahrscheinlicher, dass Berlin zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird. Die Ursprungsforderung Vattenfalls beläuft sich auf 4,4 Milliarden Euro, die Summe dürfte mit Zinsen weit höher liegen.
Mitwirkung bei der Auswahl der Richter
Berlin wollte das komplette Schiedsgericht wegen Befangenheit austauschen lassen. Die Bundesregierung hatte den Antrag, der nun abschlägig beschieden wurde, im November 2018 gestellt. Die drei Richter bleiben im Amt. Deutschland hatte eigentlich der Besetzung mit den drei Personen zusammen mit Vattenfall zugestimmt. Jeder der beiden Kontrahenten hat einen Richter ausgesucht, der Vorsitzende Richter wurde von beiden benannt, erläuterte Meg Kinnear, Generalsekretärin des ICSID, in einem Interview mit der"Wirtschaftswoche" im Dezember. "Die Bundesregierung stellt jetzt die Richter in Frage, die sie selbst bestellt hat."
Mit der Abweisung des Befangenheitsantrags hat die Klage nun eine weitere Hürde genommen. Sie stand im vergangenen Jahr ohnehin komplett auf der Kippe. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Urteile von internationalen Schiedsgerichten bei Streitigkeiten über Investitionen zwischen EU-Staaten unzulässig sind. Damit stand die Frage im Raum, ob nicht der Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen Deutschland die Grundlage entzogen ist.
Streit über Zuständigkeit
Das betrifft aber nur Streitfälle, die sich auf bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) stützen. Nach Ansicht des ICSID beruht die Vattenfall-Klage nicht auf einem BIT, sondern auf einem völkerrechtlichen Energiechartavertrag (ECT). Die beiden streitenden Länder, Deutschland und Schweden, sind dem ECT-Abkommen beigetreten – und auch die EU als Ganzes ist Vertragspartei. Deshalb könne aus völkerrechtlicher Sicht nicht der EuGH darüber entscheiden, ob ECT-Klagen zulässig sind oder nicht, stellt das ICSID fest. Denn ein Organ der EU würde sonst gewissermaßen in eigener Sache entscheiden.
Mit einem Sieg vor dem ICSID erhofft sich der schwedische Konzern eine weit höhere Ausgleichssumme. Die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen aus dem novellierten Atomgesetz zu bekommen, hat Vattenfall abgelehnt. Dabei ist von einer Milliarde Euro die Rede. (hp)



