Der Ex-Personalvorstand der EWE AG, Nikolaus Behr, hat seinen Aufhebungsvertrag mit dem nordwestdeutschen Regionalversorger per Klage beim Landgericht Oldenburg angefochten. Einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatts" vom Montag bestätigte Behrs Kommunikationsberater Matthias Onken der ZfK. Behr macht "arglistige Täuschung" geltend.
Wörtlich ließ der Manager ausrichten: „Im September 2016 wurde ich von Anwälten, die der damalige Aufsichtsrat engagiert hatte, mit falschen Behauptungen unter Druck gesetzt. Man wollte meinen Rücktritt erzwingen. Teil der Kampagne gegen mich waren massive Rufschädigungen. Eine gerichtliche Aufarbeitung erscheint mir deshalb unvermeidlich. Das sollte auch im Interesse der heutigen EWE-Verantwortlichen liegen, die damals nicht involviert waren.“ Mit dieser Schlussbemerkung könnte er den heutigen Aufsichtsratschef Bernhard Bramlage gemeint haben, aber auch Vorstandschef Stefan Dohler, der erst seit Januar 2018 im Amt ist. Zwei der vier weiteren heutigen Vorstände waren damals Kollegen von Behr.
Bramlage reagierte gegenüber der ZfK kühl auf Behrs Vorstoß: Für dessen Behauptung, arglistig getäuscht worden zu sein, sehe man "keine Grundlage" und nehme "zur Kenntnis, dass Herr Behr öffentliche Gerichte nutzen möchte, um diesen Sachverhalt zu klären".
GPS-Sender gegen gekündigten Mitarbeiter
Behr war im September 2016 als Personal- und IT-Vorstand Nikolaus Behr in einer Spitzelaffäre erst beurlaubt worden und trat dann mit sofortiger Wirkung zurück, der Aufsichtsrat nahm seine Entpflichtung per Aufhebungsvertrag an. Laut NDR bekam er keine Abfindung, behielt aber seine Pensionsansprüche.
Ganz offiziell hieß es seinerzeit, dass Behr die Konsequenzen aus der Überwachung eines Angestellten (per Peilsender) ziehe, der gegen seine Kündigung mit dem Oldenburger Regionalversorger prozessierte. Der damalige EWE-Chef Matthias Brückmann, der später, 2017, selbst über eine andere Affäre stürzte, distanzierte sich damals vor TV-Kameras vor solchen Beweissicherungsmethoden.
Behr machte aber später geltend, er habe sich vorher bei der Kanzlei Hogan Lovells gutachterlich abgesichert, dass die Spitzel-Aktion rechtmäßig sei; sie sei auch über die Kanzlei gelaufen. Er verklagte noch im November 2017 Hogan Lovells wegen angeblicher Falschberatung und einigte sich mit der Anwaltsfirma 2019 gütlich auf Schadenersatz in unbekannter Höhe. Behr erklärte sich für rehabilitiert. (geo)



