Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel in Höhe von 600 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Der Schwerpunkt soll dabei bei Sportstätten liegen, wie zum Beispiel Schwimmhallen sowie Freibäder, aber auch Sportplätze oder Turnhallen.
Denn hier wird ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Zweiphasiges Verfahren
Laut einem Projektaufruf des Bundesinnenministeriums sind sind nur die Kommunen antragsberechtigt und Förderempfänger, in deren Gebiet sich das Projekt befindet. Das gilt auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der ersten Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die zweiten Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen. Details dazu finden sich hier. (hp)



