Wie sich zahlreiche IT-Sicherheitslecks beim Arbeiten umschiffen lassen, erklärt der TÜV-Verband. Selbst Selfies von Daheim könnten gefährlich werden.

Wie sich zahlreiche IT-Sicherheitslecks beim Arbeiten umschiffen lassen, erklärt der TÜV-Verband. Selbst Selfies von Daheim könnten gefährlich werden.

Bild: © Gorodenkoff/AdobeStock

Mit steigenden Infektionszahlen werden in Teilen der Politik die Rufe nach einer Homeoffice-Pflicht lauter. Dabei werde aber übersehen, dass die Verlagerung der beruflichen Aufgaben in die vier Wände ihrer Beschäftigten bereits seit Beginn der Pandemie eine der wichtigsten Corona-Maßnahmen der Unternehmen darstellt, stellt Oliver Stettes, Leiter des Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), fest.

Eine Pflicht dazu wäre ein enormer Eingriff in die betriebliche Dispositionshoheit – „und das, obwohl es keine Evidenz gibt, dass Arbeitsstätten Infektionsherde waren“, so Stettes weiter. Homeoffice könne die Produktivität erhöhen – sofern das freiwillig sei. Verpflichtendes, dauerhaftes Homeoffice wirke jedoch gegenteilig und vernachlässige zudem die Bedeutung für Innovationsfähigkeit und Unternehmenskultur. „Beide Faktoren können nicht dauerhaft von der Substanz leben“, so der Arbeitswelt-Experte.

Schulschließung verringert Büropräsenz

Repräsentative Befragungsdaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von Mitte September zeigten darüber hinaus, dass knapp drei Viertel der Beschäftigten, bei denen die Tätigkeit dies grundsätzlich zuließ, auch im Homeoffice arbeiteten. Die Anzahl der Homeoffice-Tage dürfte zwar etwas geringer gewesen sein als noch im ersten Lockdown. Allerdings sei zu erwarten, dass die Verbreitung von Homeoffice und die Nutzungsintensität derzeit angesichts der steigenden Infektionszahlen wieder zunehmen wird – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Schulschließungen.

Aber auch jetzt könnte es Fälle geben, wo auf das Homeoffice verzichtet werden muss, weil zum Beispiel die IT-Infrastruktur am heimischen Arbeitsplatz nicht ausreichend ist, Datensicherheit und Datenschutz nicht gewährleistet werden können oder arbeitsorganisatorische Gründe die Anwesenheit erfordern. „Dies gilt auch dort, wo der Staat selbst als Arbeitgeber auftritt“, meint Stettes. Für diese Fälle, aber auch für die Mehrheit der Tätigkeiten, verweist er auf die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregeln des Bundesarbeitsministeriums. Mit diesen Standards könnten Unternehmen das Infektionsrisiko bei der Arbeit verringern. (hp)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper