Kurzarbeitergeld noch im März? Wenn man die Erstattungsanträge richtig stellt, dann ist das möglich.

Kurzarbeitergeld noch im März? Wenn man die Erstattungsanträge richtig stellt, dann ist das möglich.

Bild: © AdobeStock/MQ-Illustrations

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im öffentlichen Dienst (TV COVID) vom 30. März 2020 wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, wie der VKA mitteilt. „Die Beschäftigten wie auch die kommunalen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind damit wie bisher auf Basis des Tarifvertrags zur Kurzarbeit abgesichert“, sagt VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge.

Vom TV COVID können laut der VKA-Mitteilung insbesondere die kommunalen Einrichtungen und Betriebe, wie beispielsweise Flughäfen, Theater, Museen, Bäder, Kultur- und Sporteinrichtungen Gebrauch machen. Insbesondere für den Bereich der Flughäfen gilt weiterhin der grundsätzliche Vorrang der bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit und der dort enthaltenen Regelungen.

Mägde macht Tempo

Mädge erwartet nun auch einen schnellen Abschluss der Redaktionsverhandlungen mit den Gewerkschaften zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020: „Leider haben wir uns mit den Gewerkschaften noch nicht auf eine finale Fassung der erforderlichen (Änderungs-)Tarifverträge einigen können. Daher war es umso wichtiger, bei der Fortführung des TV COVID Nägel mit Köpfen zu machen.“ (amo)

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