Zum Beginn des Untreue-Prozesses gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz, A. H., und seinen damaligen Aufsichtsratschef und OB V. K. (FDP) hat am Freitag im Landgericht Halle H.s Anwalt alle Anlagepunkte gegen H. zurückgewiesen und indirekt einen Interessenkonflikt eines der heutigen Geschäftsführer, Lars Ziemann, sowie des Aufsichtsrats unterstellt. Der Strafprozess scheint von Anfang an in Richtung Deal oder Einstellung zu laufen, mit oder ohne Auflagen. Von der Unschuld des Ex-OB zeigte sich der Vorsitzende Richter schon jetzt überzeugt.
Der Ex-Manager hat nach Angaben der Verteidiger nach seiner fristlosen Entlassung im November 2018 beruflich nicht mehr Fuß gefasst und ist arbeitsunfähig. Die Ehe von einem der Angeklagten sei wegen der "Schalke-Affäre" in die Brüche gegangen. Es trat auch zu Tage, dass ihn die Stadtwerke Zeitz wegen eines 2015 angeblich unter Wert an seine Frau verkauften Dienst-PKW in einem Zivilverfahren auf 297.000 Euro Schadenersatz verklagt haben.
Was in der Anklage drinsteht
Ein Staatsanwalt verlas zunächst die Anklage gegen H. und K.: Die Behörde ist überzeugt davon, dass sie 2012 bis 2016 in elf Fällen gemeinschaftlich Stadtwerke-Gelder veruntreut haben. Im Einzelnen
- soll der damalige OB demnach dem Manager ohne Gremienbeschluss einen Dienst-PKW für 76.000 Euro genehmigt haben, der überdies zu einem nicht wirtschaftlichen Preis an dessen Frau verkauft worden sein soll.
- Beide sollen auf Stadtwerke-Kosten in die US-Partnerstadt Prescott sowie nach Tokio geflogen sein, zum Teil mit Angehörigen und in der Business Class, und die Amerikaner bei Gegenbesuchen ausgehalten haben, deren Programm eher Deutschland-Touren ähnelte und das Münchner Oktoberfest einschloss,
- Eine Tochtergesellschaft soll den Wahlkampf des OB mitfinanziert haben. Den verlor er 2016.
- Zudem soll der damalige Geschäftsführer eine Kamera mit Zubehör im Wert von fast 14.000 Euro bekommen haben, die nie für dienstliche Zwecke genutzt worden sein soll. Der Angeklagte bestreitet dies.
- Auch der Kauf eines Notebooks im Wert von rund 3000 Euro steht zur Debatte.
- Ferner habe er seine Tochter als Übersetzerin engagiert, obwohl sie nicht die entsprechenden Qualifikationen gehabt habe.
Der Ex-Geschäftsführer soll darüber hinaus ohne geschäftliche Veranlassung eine VIP-Lounge im Stadion des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 angemietet und genutzt haben und in 100 Fällen Geschäftspartner, Freunde sowie Angehörige zu Heimspielen eingeladen haben. So kommt der Name "Schalke-Affäre" zustande. Auch zahlreiche Dauerkarten und Hotel- sowie Bewirtungskosten wurden laut Anklage übernommen. Der Gelsenkirchener Versorger Gelsenwasser ist an den Stadtwerken Zeitz beteiligt; er hatte die VIP-Lounge vermittelt. Als diese gekündigt wurde, soll A. H. zahlreiche Einladungen zu Spielen des FC Bayern München ausgesprochen haben, vor allem für Begegnungen in der Champions' League.
"Ziemann beanstandete nichts, Eon finanzierte Schalke-Reisen"
A. H.s Strafverteidiger unterstellte indirekt einen Interessenkonflikt von damaligen wie heutigen Prominenten in der 28.000-Einwohner-Stadt Zeitz. Alle Ausgaben seien mit der Kreditkarte des Unternehmens bezahlt worden. Damit seien sie für die Kontrollinstanzen einsehbar gewesen, sagte er. Beanstandungen habe es jedoch weder durch den damaligen Syndikus Lars Ziemann noch im Aufsichtsrat gegeben. Ziemann wurde im November 2018 nach der fristlosen Kündigung selbst einer der Geschäftsführer der Stadtwerke; sein Kollege ist Matthias Deus. Bei dem Kommunalversorger läuft seit Freitag eine ZfK-Anfrage dazu.
Zudem habe H., so der Anwalt weiter, „zu keiner Zeit Reisen ohne geschäftlichen Anlass oder ohne Absprachen mit dem Aufsichtsrat“ unternommen. Einladungen von Geschäftspartnern hätten das Budget von bis zu 200.000 Euro nie überschritten. Solche Einladungen seien in dem Rahmen, der seinem Mandanten nun vorgeworfen wird, für einen „Konzern“ durchaus üblich. Mit "Konzern" meinte der Verteidiger offenbar weniger die Stadtwerke Zeitz als Eon. Die damalige Eon Ruhrgas habe in Erwartung derartiger Aktivitäten einen „Marketingzuschuss“ von rund einer halben Million Euro an die Stadtwerke gezahlt.
"Ossis von Wessis abserviert"
Die 2018 erhobenen Vorwürfe seien vielmehr einem "Komplott" geschuldet, einer «existenzvernichtenden Intrige». Namen wollte der Anwalt nicht nennen, sprach aber von „Ossis, die durch Wessis“ abserviert worden seien. Die Auflistung von «Neidobjekten» diene dazu, in der Öffentlichkeit das Bild eines korrupten Geschäftsmannes zu erzeugen. Sein Mandant A. H. habe durch die Rufschädigung heute keine Chance mehr und sei inzwischen arbeitsunfähig.
Die Verteidigung erzielte danach überraschend ein nichtöffentliches "Rechtsgespräch" mit den anderen Verfahrensbeteiligten. Anschließend verkündete der Vorsitzende Richter Martin Ringel, dass man sich zwar nicht auf eine sofortige "Vereinbarung" – einen sogenannten Deal – geeinigt habe, dass aber der Oberstaatsanwalt die Argumente und Dokumente prüfen werde, die Verteidigung vorbrachte. Vorsorglich wurden die für den nächsten Prozesstag am 30. Januar geladenen Zeugen ausgeladen.
"Untreue des Ex-OB nicht ableitbar"
Der Kammervorsitzende äußerte obendrein die vorläufige Rechtsmeinung, einen Tatbestand der Untreue als Amtsträger gegen den früheren OB V. K. könne man ohnehin aus den Vorgängen nicht ableiten. (masch/geo/dpa)



