Noch vor der Anklageverlesung wurde der Prozess vertagt.

Noch vor der Anklageverlesung wurde der Prozess vertagt.

Bild: © Aerial Mike/AdobeStock

Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Forchheim äußert Bedenken über den Ausschluss des Grünen-Stadtrats Steffen Müller-Eichtmayer aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Forchheim. Auch halte die Rechtsaufsicht eine Abberufung durch den Stadtrat für nicht gerechtfertigt, wie das Nachrichtenportal "Fränkischer Tag" zuerst berichtete.

Der Grünen-Stadtrat wurde am 30. Juni aus der Aufsichtsratssitzung der Erdgas Forchheim sowie am 2. Juli aus jener der Stadtwerke Forchheim ausgeschlossen. Als Grund wurde angegeben, dass Müller-Eichtmayer beim Mitbewerber N-Ergie tätig sei und damit ein Interessenskonflikt bestünde.

Es ist doch kein Interessenskonflikt

Die Rechtsaufsicht begründet ihre Position in einer Sitzung folgendermaßen: Angestellter eines möglichen Konkurrenten zu sein, reiche nicht automatisch aus, um ausgeschlossen zu werden. Der Fall müsse erst geprüft werden. Zudem habe der Stadtrat keine umfassende Vertretungsvollmacht bei N-Ergie.

Jedoch könne die Rechtsaufsicht die Situation nicht abschließend bewerten, weil die Beschlüsse der Aufsichtsratssitzung nicht öffentlich seien. Zu dem Zeitpunkt sehe sie keine erheblichen Gründe, Pflichtverstöße oder Interessenskonflikte als vorausgesetzt. (gun)

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