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Bild: © Adobe Stock/Eyetronic

Wie viel verdienen Geschäftsführungs- und Vorstandsmitglieder kommunaler Unternehmen 2020 in Deutschland? Dieser Frage ist die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland in einer Studie nachgegangen. Das Ergebnis ist eindeutig: Je größer der Umsatz eines kommunalen Unternehmens, desto höher ist die Vergütung, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Das treffe auf die Grundvergütung, die variable Vergütung sowie die relevantesten Nebenleistungen zu. So betrage der Median der Direktvergütung (Grundvergütung und variable Vergütung) für den Vorsitz von kommunalen Unternehmen mit weniger als 20 Millionen Euro Jahresumsatz 109.000 Euro; setzt das Unternehmen hingegen mehr als 100 Millionen Euro um, liege der Median bei 225.000 Euro. Mitglieder der Unternehmensführung erhalten laut der Studie entsprechend 80.000 Euro bzw. 229.000 Euro.

PwC Deutschland hat für die Studie mehr als 350 Geschäftsleitungen kommunaler Unternehmen für das Vergütungsjahr 2020 befragt. Etwas mehr als die Hälfte stammt aus der Versorgungswirtschaft. Danach folgen die Wohnungswirtschaft (15 Prozent), die Verkehrswirtschaft (11 Prozent) und die Entsorgungs- und Abfallwirtschaft (8 Prozent). Die Unternehmensgröße richtet sich in der Umfrage nach dem Umsatz. Als kleine Unternehmen gelten solche mit weniger als 20 Millionen Euro Umsatz pro Jahr, mittlere haben einen Jahresumsatz zwischen 20 und 100 Millionen Euro; große Unternehmen setzen mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr um.

Mehr Umsatz - höhere Vergütung

In kleinen kommunalen Unternehmen liegt die Direktvergütung (Grundvergütung plus ein- und mehrjährige variable Zielvergütungen) von Mitgliedern der Unternehmensführung im Median nach Angaben von PwC bei fast 80.000 Euro, Vorsitzende erhalten im Median 109.000 Euro pro Jahr. Bei mittleren Unternehmen liegen diese Werte mit 150.000 beziehungsweise 163.000 Euro höher. In großen Unternehmen erhält der oder die Vorsitzende im Schnitt 225.000 Euro – und damit zumindest statistisch sogar etwas weniger als die übrigen Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung (229.000 Euro). Allerdings sei das auf die unterschiedliche Verteilung von Vorsitzenden und Mitgliedern innerhalb des großen Umsatzclusters zurückzuführen. Petra Raspels, Partnerin und Leiterin People and Organisation bei PwC Deutschland: „Neben der Position der Person bestimmt vor allem die Unternehmensgröße die Organvergütung. Der Unternehmensumsatz ist der größte Treiber.“

Je größer ein kommunales Unternehmen ist, desto mehr Vorsitzende und Leitungsmitglieder erhalten einen variablen Vergütungsbestandteil, heißt es in der Studie weiter. Bei den kleinen Unternehmen bietet demnach nur knapp ein Viertel (24 Prozent) eine einjährige, und weniger als jedes fünfte (17 Prozent) eine mehrjährige variable Vergütung an. Demgegenüber sieht mehr als jedes zweite große kommunale Unternehmen (58 Prozent) eine einjährige variable Vergütung vor; mehrjährige variable Vergütungen zahlt immerhin noch mehr als ein Drittel (36 Prozent) der großen Unternehmen.

Professionalisierung bei der Vergütung

Mit zunehmender Unternehmensgröße erhalten nicht nur mehr Personen eine variable Vergütung; es steigt auch der Anteil der gesamten variablen Vergütungen an der Direktvergütung auf fast 20 Prozent. Arne Ferbeck, Partner des Fachbereichs Arbeitsrecht bei PwC Deutschland, erläutert in der Pressemitteilung des Beratungsunternehmens: „Erfahrungsgemäß geht mit dem Anstieg der Berechtigten und der Zunahme des variablen Vergütungsanteils auch eine Professionalisierung der gesamten Vergütung des Organs einher.“

Firmenwagen weit verbreitet

Das Firmenfahrzeug bleibt die beliebteste und am weitesten verbreitete Nebenleistung. Insgesamt 79 Prozent der befragten Teilnehmer nutzten 2020 einen Firmenwagen. Fast alle Führungskräfte großer Unternehmen (90 Prozent) fahren ein Firmenauto, bei kleinen Unternehmen tun dies nur knapp zwei Drittel (65 Prozent). Firmenwagen sind meist Fahrzeuge der Mittelklasse oder der oberen Mittelklasse; Oberklassefahrzeuge nannten die Befragten nur vereinzelt.

An zweiter Stelle steht die betriebliche Altersversorgung (69 Prozent) als wesentlicher Bestandteil der Vergütung. Während in kleinen Unternehmen etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Vorsitzenden und Mitglieder eine betriebliche Altersversorgung hat, sind es in großen Unternehmen 85 Prozent. „Der allgemeine Trend der beitragsorientierten Versorgungszusagen hat sich auch im kommunalen Sektor durchgesetzt“, stellt Arne Ferbeck fest. „Und auch hier kommt die Unternehmensgröße zum Tragen: Je größer das Unternehmen, desto mehr Führungskräfte erhalten beitragsorientierte Versorgungszusagen.“ (amo)

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