Ein Techniker bei der Anlagenprüfung

Ein Techniker bei der Anlagenprüfung

Bild: iStock/milanvirijevic

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch einschlägig erfahrene Meister oder Techniker des Gasfachs künftig Technische Leiter von Gasversorgern werden. Dass dies in einem Entwurf für die fortgeschriebene Norm G1000 steht, das bestätigte der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vergangenen Freitag der ZfK und erläuterte den Zeitplan.

Demnach würde der Ingenieurs-Vorbehalt für den Beruf "Technische Führungskraft" gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G1000 dereinst fallen. Meister und Techniker mit einer Weiterbildung durch die DVGW-Qualifizierungstochter könnten dann Technische Leiter werden.

Bedeutend für kleinere Gasversorger

Dafür soll es "voraussichtlich im Januar 2020" einen zweiten Entwurf einer Novelle der G1000 geben, schrieb eine Sprecherin des technisch-wissenschaftlichen Vereins. Einen ersten Entwurf hatte der DVGW bereits im vorigen August der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt, nachdem die bisherige G1000 fast 15 Jahre lang in Kraft ist. Er liegt der ZfK nicht vor. Dass es zwei Entwürfe hintereinander gibt, sei eher selten, deutete die Sprecherin an. Sie begründete dies damit, dass der erste Entwurf erst andere Neuerungen "für eine rechtssichere Organisation der Unternehmen" enthielt. In der vorgeschriebenen anschließenden Beteiligung der (Fach-)Öffentlichkeit kam demnach die Anregung zur Sprache, das Berufsbild ausnahmsweise zu entakademisieren.

Dies wäre für kleinere Gasversorger von Bedeutung. Diese tun sich häufig am schwersten, Versorgungs-Ingenieure als Technische Leiter zu finden und deren Gehaltsvorstellungen zu entsprechen. Bei den Stadtwerken Rees im Kreis Kleve etwa macht der scheidende Geschäftsführer Hans Punessen (64) vorläufig als Technischer Leiter weiter, weil ein Ingenieur von seinem neuen Arbeitsvertrag zurücktrat – er hatte eine andere Stelle gefunden, für die er nicht 40 Kilometer pendeln musste. Da war es zu spät für eine nahtlose Nachbesetzung. Über diesen Fall berichtet die gedruckte Ausgabe der ZfK, die am Montag erschien, auf Seite 33. Sie beruft sich dabei unter anderem auf Angaben Punessens.

"Weißdruck" im zweiten Quartal

Die Öffnung für Nichtakademiker, die beim Pendant für Wasserversorger, dem Arbeitsblatt W1000, gang und gäbe ist, kommentiert der Normierer so: "Der DVGW folgt diesem Vorschlag, der eine Änderung der Qualifikationsanforderungen an die technische Führungskraft bedeutet." Diese sei aber "grundsätzlicher Natur". Daher mache sie eine zweite Entwurfsveröffentlichung zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit erforderlich. Der Entwurf liegt, so die Sprecherin weiter, dem DVGW-Lenkungskomitee Gasversorgung zur Verabschiedung vor und "wird erscheinen. Aufgrund der für das Beteiligungsverfahren und für die Verabschiedung einzuhaltenden Fristen gehen wir von einer Veröffentlichung des Weißdruckes im zweiten Quartal 2020 aus." Mit "Weißdruck" meinte die Sprecherin das dann in Kraft tretende, fertige Arbeitsblatt, mit "Gelbdruck" sind Entwürfe gemeint. (geo)

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