Kommunale Unternehmen geben im Bundesschnitt die Gehälter ihrer Vorstände und Geschäftsführer im Vergleich zu Bund und Ländern selten an – aber es gibt auch Städte, die alle Einzelbezüge sowohl im Jahresabschluss als auch im Beteiligungsbericht nennen. Das ist eines der Ergebnisse einer jüngst veröffentlichten Studie der Zeppelin Universität (ZU) Friedrichshafen.
Autoren empfehlen Pflicht zur Einzelgehälter-Ausweisung
Die Autoren Ulf Papenfuß, Christian Schmidt und Florian Keppeler empfehlen vor allem den Landesgesetzgebern, aber auch den öffentlichen Gesellschaftern, die Einzeltransparenz zu 100 Prozent einzufordern, in den Gemeindeordnungen, aber auch in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen öffentlicher Unternehmen sowie kurzfristig in Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen. Warum? Die öffentliche Hand schließe damit zu den börsennotierten Unternehmen auf, die seit 2005 die Einzelbezüge ihrer Vorstände ausweisen müssen, dies würde ihren Ruf stärken und zur Versachlichung des Themas beitragen. Eine Neiddebatte wünschen die Wissenschaftler ausdrücklich nicht und erwarten sie auch nicht.
Jedes sechste Kommunalunternehmen veröffentlicht alles – im Schnitt
Die ZU hat 6137 der mehr als 16.000 Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen untersucht. Unter den kommunalen Unternehmen liegt der Schnitt bei 16,2 Prozent Vollveröffentlichung. 20,6 Prozent der ermittelten Stadtwerke und 18,3 Prozent der angeschauten Verkehrsbetriebe weisen Einzelgehälter ihrer Chefs in Jahresabschluss und Beteiligungsbericht der Stadt aus. Das ist Rang vier und fünf. Die Hafengesellschaften führen insoweit das Ranking (25,9 Prozent). Stadien- und Bäderbetriebe kommen auf 18 Prozent, Entsorger auf 14,6 Prozent, kommunale reine Energieversorger auf 10,9 Prozent und – als Schlusslicht vor den Betriebshöfen – Wasserversorger und Abwasserentsorger mit 7,6 Prozent.
Die kostenlos abrufbare Studie enthält ein Transparenzranking der untersuchten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise und Städte). An der Spitze stehen Bottrop, Essen, Mülheim/Ruhr und Unna mit 100 Prozent Transparenz.
Was ist mit kumulierten Gremienbezügen?
Aber es gibt ja noch die Veröffentlichung der Gesamtbezüge von mehrköpfigen Geschäftsführungen. So halten es zusätzlich beispielsweise 7,2 Prozent der untersuchten Stadtwerke. Aus Sicht von Papenfuß und Kollegen reicht dies nicht. Sie berufen sich unter anderem auf die Organisation OECD, die den Ausweis persönlicher Bezüge fordert.
Es solle auch über die Altersversorgung der Chefs informiert werden, empfehlen die Autoren. Normalerweise gehen sie im Jahresabschluss im Posten "Pensionsrückstellungen" auf, der auch die einfachen Mitarbeiter umfasst. Allerdings spricht das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht von Managern gegen einen Einzelausweis.
Der Schnitt liegt bei 210.000 Euro – oder darunter
Stadtwerkechefs verdienen im Bundesschnitt laut ZU, soweit ermittelbar, 210.000 Euro. Die Spanne der Bezüge reiche von 100.000 bis 400.000 Euro. Das Portal Gehalt.de hat derweil die Durchschnitte der Selbstangaben von Geschäftsführern, was sie verdienen, ermittelt – aber für alle Branchen.
Für die ZfK brach das Trägerunternehmen PMSG Personalmarkt Services die Ergebnisse auf die Branche "Energie, Wasser, Umwelt, Entsorgung" herunter, unabhängig davon, ob die Unternehmen privat oder kommunal sind. Demnach verdienen Geschäftsführer kleiner Branchenunternehmen bis 101 Mitarbeitern im Mittel 134.500 Euro im Jahr. Bei den mittleren bis 1000 Beschäftigten seien es 192.500 Euro. Chef größerer Unternehmen verdienten im Mittel 208.500 Euro. Gehalt.de hatte Daten von 376 Geschäftsführern aus der Branche. (geo/dpa)
Hier externer Link zur ZU-Studie "Vergütungstransparenz-Ranking 2018", 44 Seiten



