Das OLG Hamm hat entschieden: Preiserhöhungen trotz Preisgarantie sind nicht zulässig. (Symbolbild)

Das OLG Hamm hat entschieden: Preiserhöhungen trotz Preisgarantie sind nicht zulässig. (Symbolbild)

Bild © New Africa/AdobeStock

Extraenergie durfte ihre Strom- und Gaspreise im Herbst 2022 nicht durch einseitige Anschreiben an ihre Kundinnen und Kunden erhöhen. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm). Das OLG hat einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands somit weitgehend stattgegeben.

Extraenergie hatte die Preise für Strom und Gas in laufenden Verträgen drastisch erhöht - mitunter trotz Preisgarantie. In der Sammelklage vertritt die Verbraucherzentrale rund 4200 betroffene Kundinnen und Kunden, diese haben demnach oft mehr als 1000 Euro zu viel gezahlt. "Kein Unternehmen darf sich an Krisen bereichern", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Nun ist eine zügige Erstattung angezeigt."

In der Sache ging es um die Frage, ob sich Extraenergie einseitig von einer Preisgarantie für ihre Bestandskunden lösen durfte, nachdem die Beschaffungskosten für Strom und Gas am Großhandelsmarkt währen der Energiekrise weiter erheblich angestiegen waren. Extraenergie berief sich auf eine "Störung der Geschäftsgrundlage". Aufgrund der stark gestiegenen Einkaufspreise sei es ihr nicht zuzumuten, an den vereinbarten Preisen festzuhalten.

Dass sich die Preise auf dem Beschaffungsmarkt aufgrund von Rohstoffknappheit erhöhen, stellt ein typisches und allgemein bekanntes Risiko des Energiemarktes dar.

OLG Hamm

Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. "Entgegen der Ansicht der Beklagten hatte diese mit der Vereinbarung eines Festpreises / einer Preisgarantie vorliegend nicht nur das Risiko marktüblicher Preisschwankungen übernommen, mit denen stets zu rechnen war", heißt es in der Urteilsbegründung, "stattdessen hatte sie auch das Risiko deutlich höherer Preissteigerungen einschließlich derjenigen zu tragen, die aufgrund des Ukrainekriegs eingetreten waren." Dass sich die Preise auf dem Beschaffungsmarkt aufgrund von Rohstoffknappheit erhöhen, stelle ein typisches und allgemein bekanntes Risiko des Energiemarktes dar. Das Risiko einer krisenhaften Entwicklung der Gasversorgung sei insbesondere in den vergangenen Jahren, spätestens mit der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 deutlich erkennbar. 

Noch steht offen, ob Extraenergie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich und dürfte den Prozess herauszögen. Durch die Sammelklage sind die im Klageregister registrierten Kunden vor einer Verjährung ihrer Ansprüche jedoch geschützt. Sicherheit zum Verlauf gibt es in etwa einem Monat, wenn die Revisionsfrist abläuft.

Hinter Extraenergie steht ein Geschäftsmann mit Ruf

Zu Extraenergie gehören Anbieter wie Extraenergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie. Geschäftsführer der GmbH ist der israelische Geschäftsmann Mordechay Maurice "Moti" Ben-Moshe, dessen Person schon häufiger negative Schlagzeilen auf sich zog.

In 2023 wurde Ben-Moshe für sechs Jahre untersagt, eine Firma in Großbritannien zu führen oder zu gründen. Der Geschäftsmann akzeptierte das Verbot als freiwillige Verpflichtung: Sein Unternehmen Extra Energy Supply Ltd war von den dortigen Regulierungsbehörden untersucht worden. "Mordechay Ben-Moshe's Missachtung der Regeln und Vorschriften des Energiemarktes brachte Kunden in eine schwierige Lage; sie blieben auf Rechnungen sitzen, die sie nicht bezahlen konnten", hieß es von der Chefermittlerin des Insolvency Service Elizabeth Pigney damals. Dies sei kein akzeptables Verhalten für einen Geschäftsführer.

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