Breitband

5G-Auktion kann starten

Die Moblifunkanbieter sind mit ihren Eilanträgen vor Gericht gescheitert: Nun werden die 5G-Frequenzen am kommenden Dienstag versteigert.
15.03.2019

Mit dem Mobilfunk-Standard 5G sollen unter anderem Zukunftsthemen wie autonomes Fahren oder vernetzte Fabriken vorangebracht werden.

Im Streit um den zukünftigen Mobilfunkausbau mit dem schnellen Übertragungsstandard 5G haben die Netzbetreiber eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge von Telefónica, Vodafone und der Deutschen Telekom ab. Die Firmen hatten damit erzwingen wollen, dass zunächst die Rahmenbedingungen des Ausbaus geändert werden, bevor die 5G-Auktion starten kann. Durch die Ablehnungen der Eilanträge, die unanfechtbar sind, kann die Versteigerung nun wie geplant am Dienstag beginnen.

Ein Sprecher der Netzagentur sagte: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und die deutliche inhaltliche Bestätigung unserer Position." Ein Telefónica-Sprecher bedauerte die Entscheidung, die man "zur Kenntnis genommen" habe. Die Provider hatten ein sogenanntes Verhandlungsgebot angeprangert – aus ihrer Sicht könnte so eine Regelung dazu führen, dass sie Wettbewerber auf ihr Netz lassen müssen und ihre Investitionen in neue Mobilfunkmasten dadurch entwertet würden.

Kritik an Versorgungsauflagen

Außerdem ärgerten sie sich über Versorgungsauflagen: Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit schnellem Internet versorgt werden, zudem soll es schnelle Verbindungen unter anderem an allen Autobahnen geben. Solche Ausbaupflichten wären aus Sicht der Firmen nicht zumutbar, zumal sie dafür andere Frequenzen benutzen müssten, die bereits 2015 ersteigert wurden.

Die Kölner Richter erteilten den Netzbetreibern aber eine Abfuhr. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Ausbauregeln seien "nach dem in den Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig", befanden sie. Die Regulierungsbehörde habe ihren Ausgestaltungsspielraum für die Frequenzvergabe nicht überschritten. Auch das in dem Regelwerk verankerte Verhandlungsgebot sichere die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes.

Zeitnahe Versteigerung im öffentlichen Interesse

Die Bundesnetzagentur halte dieses Gebot für "geeignet und erforderlich" – diese Bewertung sei nicht zu beanstanden, so die Kölner Richter. Zudem wiesen sie darauf hin, dass eine zeitnahe Versteigerung der Frequenzen "ein erhebliches öffentliches Interesse" habe. "Die von den Antragstellerinnen geltend gemachten Belange hätten demgegenüber geringeres Gewicht." Separat zu den Netzbetreibern und aus anderen Motiven hatte der Diensteanbieter Mobilcom-debitel (Freenet) ebenfalls Klage und Eilantrag eingereicht. Auch diese scheiterten.

Ganz beendet ist der juristische Widerstand der Mobilfunkbranche gegen die staatlichen Ausbauregeln noch nicht, die Ende 2018 eingereichten Klagen sind weiterhin anhängig beim Verwaltungsgericht. Allerdings bekommen sie nun keine aufschiebende Wirkung. Durch die scharfe inhaltliche Ablehnung der Firmen-Kritik dürfte die Gerichtsentscheidung aber ein Fingerzeig sein, dass die Hauptsacheverfahren ebenfalls zum Scheitern verurteilt sind. (dpa/hoe)