5G: Bundesnetzagentur erteilt nationalem Roaming Absage
Bislang haben drei Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ausgebaute Netze: die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica. Mit den 5G-Frequenzen, die versteigert werden sollen, ist auch der Begriff des nationalen Roamings ins Spiel gekommen.
Das bedeutet Kunden anderer Mobilfunknetzbetreiber dürften das Netz der Konkurrenten mitnutzen. Die Telekom nannte dieses Vorhaben unlängst "Enteignung derjenigen, die in Infrastrukturen investiert haben".
Ohne nationales Roaming kein viertes Mobilfunknetz
Hauptprofiteur eines solchen nationalen Roamings wäre United Internet. Das Unternehmen besitzt selbst kein eigenes Mobilfunknetz. Deren Gründer Ralph Dommermuth hatte zuvor erklärt, ohne das Roaming werde es in Deutschland kein viertes Netz geben. Für Neueinsteiger lohne es sich bei den hohen Investitionskosten in den Netzaufbau nicht.
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, hatte zuletzt noch gesagt, eine vierte Kraft im Sinne des Wettbewerbs wäre wünschenswert. Telefónica-Deutschlandchef Markus Haas hingegen ist der Meinung, dass man die Infrastrukturprobleme in Deutschland mit einem vierten Netz nicht lösen könne.
Nur wenn beträchtliche Marktmacht vorliegt
Nun veröffentlichte das "Handelsblatt" den Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat. Darin heißt es demnach: "Eine Verpflichtung zum National Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen."
Die Verpflichtung zum National Roaming wäre nur dann möglich, "wenn beträchtliche Marktmacht" vorliegt, zitiert das Blatt aus dem Bericht. Dies sei aktuell nicht der Fall.
VKU: Politik ist gefordert!
"Wenn die Bundesnetzagentur hier vor allem rechtliche Hürden sieht, ist die Politik gefordert, diese zu beseitigen und Lösungen zu schaffen," kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche dazu. Der Verband kommunaler Unternehmen setzt sich neben den regionalen Frequenzen, der Diensteanbieter-Verpflichtung auch für das nationale Roaming ein, damit es schnellstmöglich einen flächendeckenden Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration gibt.
Nur so könne Angebotsvielfalt und nationaler Wettbewerb entstehen, so die Begründung. Auch die Unternehmensberatung Roland Berger sieht das so. In einem Gutachten für „Internet Economy Foundation“, eine Organisation verschiedener deutscher Internet-Unternehmer, kommen die Berater zu dem Ergebnis, dass Funkzellen so besser genutzt und Netzbetreiber insgesamt entlastet würden, würde man nationales Roaming einsetzen.
4G wurde nicht flächendeckend ausgebaut
EWE weist darauf hin, dass es bei dem Mobilfunkstandard 4G schon nicht funktioniert habe und weiße Flecken nach wie vor bestünden. Der Ausbau fände vielmehr nur in Ballungszentren statt. Zudem würden die Netzbetreiber für das Roaming eine angemessene Vergütung erhalten, wodurch alle frequenznutzenden Anbieter zur Finanzierung des Netzausbaus beitragen.
Kommendes Jahr stehen noch Änderungen an, da es eine große Novellem beim Telekommunikationsgesetz geben soll, weil Vorgaben aus Europa umgesetzt werden müssen, schreibt das Handelsblatt.
Diensteanbieter-Verpflichtung wird wohl bleiben
Ein Schlupfloch bleibe aber auch nach wie vor: Nämlich wenn die BNetzA den Lizenzinhabern eine "Diensteanbieterverpflichtung" auferlegt. Diese wird mit Vergabe der neuen 5G Frequenzen auslaufen. Die Auktion der Frequenzen soll im Frühjahr 2019 sein. Der Ausbau könnte zwar 2020 beginnen, frei werden die Frequenzen aber erst 2021 und gelten dann bis 2040.
Von der BNetzA gibt es zur Diensteanbieterverpflichtung positive Signale: Die Diensteanbieter tragen seit Beginn der Liberalisierung Anfang der 1990er-Jahre zu einer Stärkung des Wettbewerbs auf Dienstebene bei und fördern Verbraucherinteressen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität, zitiert das "Handelsblatt" die Netzagentur. Dass man man bei LTE darauf verzichtet habe, zeige, dass diese Verpflichtung der richtige Weg sei.
Nationale Frequenzen für das Internet der Dinge
Was als sicher gilt ist die regionale Frequenzvergabe: „Die regionalen Frequenzen – die nicht versteigert, sondern von der BNetzA zunächst auf zehn Jahre vergeben werden sollen – sind insbesondere auch für die Nutzung als „Campuslösung“ gedacht: Also etwa, um verschiedene Firmengebäude/-Standorte miteinander zu vernetzen und/oder in den Gebäuden wie Machine-to-Machine-Lösungen zu implementieren," erläutert Marc Kessler, Pressesprecher des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko). Auch für manche Stadtwerke gelten die regionalen Frequenzen als lukratives Geschäftsfeld (siehe aktuelle Printausgabe auf Seite 4).