Die "letzte Meile" zu einem Haus oder in ein Gebiet ist oft sehr teuer.

Die "letzte Meile" zu einem Haus oder in ein Gebiet ist oft sehr teuer.

Bild: © Jörg Lantelme/AdobeStock

Auch das Ländergremium sehe trotz seiner Zustimmung zum Gesetzesentwurf  (5. TKG-Änderungsgesetz/DigiNetz-Gesetz) der Bundesregierung ein hohes Risiko, dass weiterhin Rechtsunsicherheit bleiben und Investitionen in Glasfaserinfrastruktur erschwert würde.

Deshalb hat der Bundesrat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag zur zügigen Klarstellung aufgefordert. Eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen, das Bauarbeiten beauftragt oder selbst baut, dürfe alleine nicht ausreichen, um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen.

Kein gleichberechtigter Wettbewerb

Die drei Verbände Breko, Buglas und VKU unterstützen die Sichtweise des Bundesrates. Denn nur so würden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleich gestellt.

Die anstehende "große" TKG-Novelle ist die Chance, um das "Trittbrettfahren" beim Glasfaserausbau zu stoppen. Die Bundesregierung will im Herbst einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen.

Unzumutbarkeitsregel ist nötig

Aus Sicht der drei Verbände sollte die "große" TKG-Novelle auch eine klare Unzumutbarkeitsregel enthalten, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift. Das heißt: Wird in einem Gebiet erstmals Glasfaser verlegt, stoppt eine Unzumutbarkeitsregel Trittbrettfahrer.

Sie dürften nicht überbauen und bekämen stattdessen Zugang zum Glasfasernetz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindere den weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvollen Doppelausbau. Er setze Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen seien, beziehen die drei Verbände Stellung. (ab)

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