Breitband

Gefährdete Glasfaserziele in Baden-Württemberg

Von 1. November an müssen Kommunen in Baden-Württemberg für ihren Glasfaserausbau sehr detaillierte Planungsdaten vorlegen. Das Unternehmen "tktVivax" warnt vor dem drastischen Planungsaufwand, der damit einhergehe.
04.09.2019

Bremsen die neuen GIS-Nebenbestimmungen den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg aus?

Mit einem Schreiben vom 30. August hat das baden-württembergische Innenministerium darüber informiert, dass bereits zum 1. November neue GIS-Nebenbestimmungen in Kraft treten. Nach Einschätzung des auf Breitband spezialisierten Unternehmens "tktVivax" wird das den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg deutlich zurückwerfen.

"Mit dieser Maßnahme nimmt das Land die Vereinfachungen bei der Beantragung von Fördermitteln, die der Bund erst im vergangenen Jahr eingeführt hat, jetzt wieder zurück. Mehr noch: So, wie sich das Papier liest, muss nun jede baden-württembergische Kommune einen Masterplan für ein flächendeckendes Glasfasernetzt vorlegen, um überhaupt einen Antrag auf Förderung stellen zu können", fasst Dirk Fieml, "tktVivax"-Geschäftsführer, zusammen. Diese Vorgaben seien insbesondere beim so genannten "Wirtschaftlichkeitslückenmodell" überzogen, betont Fieml. Denn in der Kürze der Zeit sei eine derart exakte Planungsvorlage nur mit hohem Aufwand umzusetzen.

Hintergrund

Nach dem geltenden Bundesförderprogramm können baden-württembergische Kommunen für den Glasfaserausbau derzeit Fördermittel vom Bund in Höhe von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten erhalten sowie eine Ko-Finanzierung in Höhe von 40 Prozent vom Land. Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, hatte der Bund die Vorgaben für die Beantragung 2018 deutlich vereinfacht.

Mit den neuen GIS-Nebenbestimmungen müssen die Kommunen ab dem 1. November nun sehr detaillierte Planungsdaten vorlegen. So wird in dem Papier beispielsweise gefordert, eine FTTB-Feinplanung (Fiber-to-the-Building) aufzustellen, in der sehr genau dargelegt wird, wo die einzelnen Hausanschlüsse zu installieren sind. Auch die einzelnen Trassenabschnitte und die zu verlegenden Rohre müssen exakt aufgeführt werden.

Monatelange Verzögerungen möglich

"Damit steigt der Planungsaufwand drastisch an, denn inhaltlich wird hier der Aufbau eines Masterplans für eine flächendeckende Glasfaserversorgung in der Kommune gefordert. Im Prinzip also eine fertige Planung, und dies bevor überhaupt über die Vergabe von Fördermitteln entschieden wurde. Dies wird den Glasfaserausbau um Monate verzögern, denn viele Kommunen müssen ihre Projekte jetzt völlig neu aufsetzen", so Dirk Fieml. (sg)