©Deutsche Telekom

"Das Problem ist in Berlin angekomme"“, sagte Felix Gartner vom Breitbandbüro des Bundes. Genaue Angaben über die Zahl der bundesweiten Fälle von "Rosinenpickere" konnte er allerdings nicht machen. Nicht das erste Mal beschäftigte das Thema der fehlenden Verbindlichkeit von Markterkundungsverfahren als Voraussetzung der Förderung von kommunalen Betreibermodellen zum Glasfaserausbau die Gemüter. 

Sprich private Unternehmen, häufig die Telekom, verneinen im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Markterkundungsverfahrens ein Interesse an einem Glasfaserausbau innerhalb der kommenden drei Jahre. Kommunen stellen entsprechend einem so konstatierten Marktversagen einen Antrag auf öffentliche Förderung des Glasfaserausbaus in einem unterversorgten Gebiet. Gefördert durch Steuermittel beginnen sie damit. Doch dann startet der private Mitbewerber entgegen seiner früheren Bekundung dort nachträglich selbst mit dem Ausbau.

Öffentliche Förderung wird konterkariert

"Betroffen sind meist wirtschaftlich interessante Teilbereiche des geförderten Projektgebiet"“, so der Hamburger Rechtsanwalt Gerrit Woitag, der zahlreiche kommunale Unternehmen berät. "Für den Betreiber des geförderten Projektes wird es so schwerer eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen", unterstrich Woitag. Werden parallele Infrastrukturen aufgebaut reduziert sich zudem die Nachfrage. Einkalkulierte Pachteinnahmen der Kommunen verringern sich und die öffentliche Förderung wird auf diese Weise konterkariert.

Eine konkrete Lösung lässt jedoch weiter auf sich warten, wie nun am Freitag bei einem Fachseminar des Berliner E-Werks deutlich wurde. "Im Moment gibt es keine rechtliche Möglichkeit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Rahmen eines geförderten FTBB-Projektes auch nur zeitweise zu untersagen", sagte Woitag. Auch ein früheres "Abkommen" zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) brachte in der Praxis keine wesentliche Verbesserung und es fehlt bis heute ein Sanktionsmechanismus, hieß es nun bei dem Fachseminar.

Stärkere Rechtsverbindlichkeit notwendig

Dringend nötig jedenfalls sei eine stärkere Rechtsverbindlichkeit der Aussagen im Markterkundungsverfahren oder gegebenfalls eine verbindliche Meldung an die Breitbandatlanten der Länder, schlägt Woitag vor. Als Option schlägt er zudem die Vereinbarung einer Sperrzeit vor, in der geförderte FTTB-Projekte nicht eigenwirtschaftlich parallel ausgebaut werden dürfen. (hcn)

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