Bild: © Bernd Kasper/pixelio.de

Die indirekte Förderung von VDSL/Vectoring-Projekten sei bis zum 1. August 2018 förderfähig gewesen, heißt es in der Antwort. Auch bei dieser Förderung seien ausschließlich Glasfaseranbindungen gefördert worden.

Diese Förderung habe jedoch ausschließlich die Anbindung sogenannter Kabelverzweiger an das Glasfasernetz unter Weiternutzung der bestehenden Kupferleitungen zum Endkunden mittels VDSL/Vectoring umfasst.

Seit August 2018 ausschließlich Förderung von FTTB/FTTH Glasfaseranbindung

 "Vor diesem Hintergrund wurde in verkürzter Form von einer Förderung von Kupfertechnologie gesprochen, obwohl die Fördergelder für Glasfaseranbindungen verwendet werden", schreibt die Regierung.

Mit den seinerzeit knappen zur Verfügung stehenden Mitteln habe so ein Maximum an Endkunden eine deutlich bessere Internetverbindung erhalten können. Seit dem 1. August 2018 seien dann ausschließlich Projekte gefördert worden, bei denen die Glasfaseranbindung das Gebäude des Endkunden erreicht (FTTB/FTTH).

Gesamt-Fördersumme von 1,44 Mrd. Euro

Die bis zum 1. August 2018 bewilligten 255 Förderanträge für den Breitbandausbau hätten einen finanziellen Umfang von 1,21 Milliarden Euro gehabt, teilte die Bundesregierung mit.

158 Projekte von den ursprünglich insgesamt 255 Förderprojekten hätten später auf Glasfaser umgestellt, was zu einer Gesamt-Fördersumme - inklusive Förderung betreffend der Umstellung auf Glasfaser - in Höhe von 1,44 Milliarden Euro geführt habe, die nach der Umstellung bewilligt worden sei, heißt es in den Parlamentsnachrichten des Bundestags. (hcn)

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