Breitband

Lokale 5G-Frequenzen: Die Preise stehen fest

Die Bundesnetzagentur hat die Gebührenformel für die 5G-Frequenzen 3,7 GHz bis 3,8 GHz bekannt gegeben. Die Netzbetreiber sind erfreut.
31.10.2019

Die Bundesnetzagentur hat die Gebührenformel für die (lokalen) 5G-Frequenzen bekannt gegeben.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die Gebührenberechnung für die (lokalen) 5G-Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz festgelegt. Die Frequenzgebührenverordnung wird nach Unterzeichnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt mit einem sofortigen Inkrafttreten nach Verkündung noch im November geändert, teilte die Behörde mit.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die nun erfolgte Einigung: "Wir freuen uns, dass sich die Bundesregierung nun endlich geeinigt hat, die Gebühren für die lokalen 5G-Frequenzen so zu gestalten, dass insbesondere mittelständische Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden und in der Folge von einer Beantragung der Frequenzen absehen", kommentiert Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.

Geschäftskunden wird es freuen

Gerade der Mittelstand brauche neben leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen auch 5G-Campuslösungen, um die zukunftssichernde Digitalisierung vorantreiben zu können, so Albers. Die BNetzA müsse nun zügig das Antragsverfahren starten, damit der Vergabeprozess für die lokalen 5G-Frequenzen schnellstmöglich beginnen könne.

Für die Zuteilung lokaler 5G-Frequenzen können Netzbetreiber nun insbesondere Geschäftskunden maßgeschneiderte Angebote machen, die sich exakt nach deren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte (‚Campuslösungen‘) oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten, teilte der Breko mit. (ab)