Breitband

Mobilfunk kann 700-MHz-Band nutzen

Die 2015 versteigerten Frequenzen im Bereich 700 MHz können seit Anfang Juli für den Mobilfunk genutzt werden.
04.07.2019

Fernsehfrequenzen können nun vom Mobilfunk genutzt werden.

In der Frequenzversteigerung 2015 wurden im Bereich 700 MHz Frequenzen versteigert, die zuvor für terrestrisches Fernsehen genutzt wurden. Das teilte die Bundesnetzagentur mit. Nach der schrittweisen Umstellung auf den frequenzeffizienteren Übertragungsstandard DVB-T2 sind diese Frequenzen nun vollständig frei und können für mobiles Breitband bundesweit genutzt werden.

Technisch sind diese Frequenzen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen besonders geeignet, weil sie eine relativ hohe Reichweite haben.

Bieter verpflichteten sich den Ausbau voranzutreiben

In der Versteigerung wurden die erfolgreichen Bieter verpflichtet, zum 1. Januar 2020 eine Mobilfunkversorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit zu erreichen. Zudem ist eine vollständige Abdeckung der Hauptverkehrswege zu gewährleisten, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Dabei sind Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor möglich. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von zehn Megabit pro Sekunde und mehr zur Verfügung gestellt werden.

In anderen EU-Ländern verzögert sich die Räumung

Nicht in allen Ländern sind die Frequenzen so schnell für Mobilfunk nutzbar wie in Deutschland. Für den Zeitraum bis zum Abschluss der Räumung des 700-MHz-Bandes auch in den Nachbarländern haben die Mobilfunkbetreiber in Grenznähe den Schutz ausländischer Rundfunknutzungen zu beachten.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis zum 30. Juni 2020 – in besonderen begründeten Fällen bis zum 30. Juni 2022 - Zeit den Freqzenzbereich für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen. (bh)