Breitband

Monopolkommission kritisiert Abnahmeverträge der Telekom

Während die Bundesnetzagentur die neuen Zahlen zum Glasfaserausbau veröffentlicht, zeigt parallel dazu die Monopolkommission die Hemmnisse auf.
16.12.2021

Die Monopolkommission kritisiert die Abnahmeverträge der Telekom, die kleinere TK-Unternehmen ausschließen würden.

Die steigenden Investitionen haben dazu geführt, dass sich die Breitbandversorgung in Deutschland verbessert habe, teilt die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit. Die Behörde hat am Donnerstag ihren Tätigkeitsbericht 2020/2021 aus den Bereichen Telekommunikation und Post veröffentlicht.  Allein in den Jahren 2019 und 2020 hätten sich die Investitionen in Sachanlagen um knapp 19 Prozent auf 10,8 Mrd. Euro erhöht.

Für über 62 Prozent der Haushalte seien Mitte des Jahres Gigabitgeschwindigkeiten verfügbar gewesen; sogar annähernd 90 Prozent hätten Zugang zu Anschlüssen mit 100 Mbit/s. Für etwa zwei Drittel der Haushalte stünden Kabel-Anschlüsse zur Verfügung, die durch technische Aufrüstung immer höhere Datenraten übertragen könnten, heißt es in der Mitteilung weiter.

Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnung zeigen Nachholbedarf

Mitte des Jahres waren 7,5 Mio. Endkunden mit FTTH/B-Anschlüssen versorgt bzw. unmittelbar mit solchen erreichbar. Kooperationen in Milliardenhöhe deuten auf eine weitere Beschleunigung hin. Aber beim Ausbau reiner Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen bestünde weiterhin Nachholbedarf.

Monopolkommission: Telekom Abnahmeverträge erschweren Netzausbau

Parallel zum Bericht der Bundesnetzagentur hat die Monopolkommission ihr 12. Sektorgutachten zum Telekommunikationsbereich veröffentlicht. Kritisch betrachtet die Monopolkommission, dass die Deutsche Telekom AG langfristige Abnahmeverträge nur mit großen Vorleistungsnachfragern abgeschlossen habe, heißt es in der Mitteilung. Zu diesen Nachfragern zählen exemplarisch 1&1, Telefónica und Vodafone. Den nicht an diesem sog. Commitment-Modell beteiligten Glasfasernetzbetreibern entziehe dies dauerhaft Nachfrage nach Netzzugang, was wiederum deren Netzausbau erschwere.

"Das Commitment-Modell kann den Migrationsprozess insgesamt zu Lasten kleinerer Glasfasernetzbetreiber wettbewerbsverzerrend verlangsamen", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling. Die Prüfung dieser langfristigen Zugangsverträge auf ihre Wettbewerbswirkungen sollte das berücksichtigen. Um positive Anreize im Migrationsprozess zu setzen, könne bei Glasfasernetzen unter Auferlegung von Nichtdiskriminierungsverpflichtungen von einer umfassenden Ex-ante-Entgeltregulierung abgesehen werden.

Breko teilt Einschätzung der Monopolkommission

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers, begrüßt die Vorschläge der Monopolkommission: Ebenso wie diese sehe auch der Breko die "große Gefahr", dass das sogenannte Commitment-Modell der Deutschen Telekom zu einem Hemmschuh für den Wechsel von Kupfer- auf Glasfaseranschlüsse werden könne. "Zu Recht fordert die Monopolkommission die Bundesnetzagentur zu einer kritischen Prüfung des Commitment-Modells auf, um eine Marktmachtübertragung der Telekom vom Kupfer- auf den Glasfasermarkt zu verhindern", sagt Albers.

Ebenfalls positiv zu bewerten sei die klare Präferenz der Monopolkommission für eine effiziente Missbrauchskontrolle nach dem Prinzip EoI („Equivalence of Input“), bei dem der Vertrieb des marktbeherrschenden Unternehmens und der Vorleistungsnachfrager auf dieselben Systeme, Prozesse und Ressourcen zurückgreifen. Dadurch könne eine Benachteiligung der Vorleistungsnachfrager vermieden werden. Eine effektive Missbrauchskontrolle ermöglich den Verzicht auf eine Ex-ante-Entgeltregulierung für Glasfasernetze. (gun)