Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (umgangssprachlich TKG-Novelle) beschlossen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden jetzt Bundestag und Bundesrat beteiligt. Aus Sicht der Verbände wie den Bitkom, dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) und dem VKU bestehe an wesentlichen Stellen des Gesetzes noch Änderungsbedarf, geben sie in ihren Statements zu bedenken.
"Das wichtigste Ziel des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation war es, den Breitbandausbau zu beschleunigen. Aber anstatt die Richtlinie zügig umzusetzen, haben sich die zuständigen Ministerien in immer neuen Gesetzesideen verloren", kritisiert Bitkom-Präsident Achim Berg.Das gesamte Verfahren habe für die betroffenen Unternehmen vor allem zu mehr Unsicherheit geführt. Auch inhaltlich enttäuschte der Entwurf die vormals hohen Erwartungen.
"Recht auf schnelles Internet" eine Moggelpackung?
Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik und Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherschutzpolitik von der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisieren den Entwurf aus oppositioneller Perspektive: "Das Recht auf schnelles Internet ist eine Mogelpackung. Die Novelle sieht nur eine Minimalumsetzung der europäischen Vorgaben vor, die bei weitem nicht ausreicht." Die Bundesnetzagentur (BNetzA) müsse per Gesetz verpflichtet werden, jährlich eine angemessene Mindestbandbreite konkret vorzugeben, die jederzeit und überall zur Verfügung stehen muss - orientiert an den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten, schlagen die beiden Abgeordnetinnen vor.
Wohingegen der Breko sich kritisch zum Universaldienst positioniert: Das benötigte System müsse den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbaumaßnahmen für schnelles Internet klarer Vorrang vor dem Universaldienst eingeräumen. "Die Umsetzung verstößt weiterhin gegen die EU-Vorgaben, die den Universaldienst und damit auch das Recht auf schnelles Internet als letztes Mittel ansehen, wenn alle ansonsten zur Verfügung stehenden Instrumente nicht zum Erfolg führen", merkt Breko-Geschäftsführer Stephan Albers an. Der Anspruch sollte außerdem technologieneutral ausgestaltet sein, sodass auch alle funkbasierten Lösungen, wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation in Betracht gezogen werden könnten.
Das enthält der aktuelle Entwurf unter anderem
Der momentane Entwurf möchte die Umlagefähigkeit abschaffen sowie Telekommunikationsverträge von 12 Monaten ermöglichen. Diese weiteren Punkte werden von den Verbänden kritisiert. Hingegen positiv bewertet wird der Vorstoß, den Glasfaserausbau voranzutreiben, in dem bürokratische Hürden wegfallen und alternative Verlegemethoden gefördert werden.
Verfahren der Marktregulierung:
- Verlängerung der Marktüberprüfungsperiode von drei auf fünf Jahre
Frequenzregulierung:
- Einführung einer Anordnungsbefugnis für die Bundesnetzagentur, zur Verbesserung der Versorgung lokales Roaming oder Infrastruktursharing anzuordnen, wenn dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen
- Zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt kann die Bundesnetzagentur geeignete Verpflichtungen wie Dienstanbieterzugang oder nationales Roaming auferlegen.
Breitbandförderung:
- Möglichkeit, vertraglich verbindliche Ausbauzusagen im Markterkundungsverfahren zu fordern. Dadurch kann der geförderte Ausbau nicht mehr durch Zusagen eines privatwirtschaftlichen Ausbaus, die letztlich nicht eingehalten werden, verhindert werden
- Einführung einer Befugnis für die Bundesnetzagentur den offenen Netzzugang (Open Access) im Rahmen der Förderung durchzusetzen.
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten:
- Einführung eines Anspruchs auf schnelles Internet für alles Bürgerinnen und Bürger, der soziale und wirtschaftliche Teilhabe einschließlich der Nutzung von Video-streaming-Diensten sowie Home-Office in angemessenen Umfang ermöglicht
- Festlegung der Mindestanforderungen durch die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der von der Mehrheit der Verbraucher genutzten Mindestbandbreite
- Der Anspruch soll insbesondere für besonders schwer erschließbare Randlagen greifen, die mittelfristig nicht von Förderprojekten erreicht werden
Kundenschutz:
- Pauschale Entschädigungen bei Störungen oder im Falle von versäumten Kundendienst- und Installationsterminen (Stichwort: "Technikertermin")
- Rechtsbehelfe der Verbraucher werden um ein Minderungsrecht für Fälle ergänzt, in welchen die tatsächlich zur Verfügung gestellte Datenübertragungsrate von der vertraglich vereinbarten abweicht
(gun)



