5G spielt für Privatkunden derzeit noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten verfügbaren Anwendungen noch mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Auch sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.

5G spielt für Privatkunden derzeit noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten verfügbaren Anwendungen noch mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Auch sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.

Bild: © peshkov/AdobeStock

Das Gutachten, das die Bundesbehörde bei WIK Consult und EY in Auftrag gegeben hat, attestiert dem Mobilfunkmarkt einen wirksamen Wettbewerb. Die Auswertung der Vielzahl unterschiedlicher Indikatoren zeige, dass die aktuelle Situation auf den Endkunden- und Vorleistungsmärkten sowohl im Interesse der Verbraucher:innen sei, als auch Anreize für die Mobilfunknetzbetreiber zu weiteren Netzinvestitionen biete, heißt es in der Analyse. Ganz anders sieht das der BREKO.  

„Das Gutachten malt eine rosarote Mobilfunkwelt. Auch wenn eine Vielzahl von Submarken der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, wie Aldi Talk oder Congstar, den Anschein erwecken: Es gibt auf dem deutschen Mobilfunkmarkt insbesondere im Vorleistungsbereich zurzeit keinen wirksamen Wettbewerb“, moniert Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO).

Massive Verzögerungen bei Frequenzangeboten

Nach wie vor würden Telekom, Vodafone und Telefónica systematisch das Angebot von 5G-Tarifen für Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz verzögern. Unter dem Mangel an Angebotsvielfalt würden am Ende die Endkund:innen leiden, die oft nur 4G-Technologie nutzen können. Darüber hinaus unterstellt der BREKO diesem Vorgehen Methode:
Wie im Gutachten sogar beschrieben, hätten die etablierten Anbieter in der Vergangenheit auf Basis des geltenden Verhandlungsgebotes erst mit einer Verzögerung von fünf, sieben beziehungsweise acht Jahren 4G-Angebote bereitgestellt.

Diensteanbieterverpflichtung muss kommen

Die Gutachter:innen wiederum erwarten durch den Markteintritt von 1&1, dass sich der Infrastrukturwettbewerb weiter verstärken werde und sich das Preis-Leistungs-Verhältnis folglich für alle Kund:innensegmente noch verbessern könnte.

Eine aktuelle BREKO-Auswertung von Stellungnahmen zum Vorschlag der BNetzA zu den Rahmenbedingungen der Frequenzvergabe zeigt hingegen, dass sich grundlegend etwas ändern muss: Alle 17 teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen mit Ausnahme der etablierten Mobilfunknetzbetreiber fordern eine wirksame und unbürokratische Diensteanbieterverpflichtung, ebenso der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Bundeskartellamt und die Monopolkommission. 

Gutachten soll in Entscheidung über Markteingriffe einbezogen werden

Die BNetzA prüft im weiteren Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz, ob Maßnahmen zur Erhaltung oder Erreichung wirksamen Wettbewerbs auf dem deutschen Mobilfunkmarkt erforderlich sind. Hierbei soll unter anderem auch das Gutachten berücksichtigt werden. (lm)

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