Bild: © Paul-Georg Meister/pixelio.de

Bei der Digitalisierung der Verwaltung gibt es in Deutschland noch viel zu tun. Zu diesem Ergebnis kommt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem kürzlich vorgestellten Monitor Digitale Verwaltung. Darin nimmt der NKR den Stand bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) unter die Lupe. Es verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 knapp 600 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren – bislang mit sehr überschaubarem Erfolg, wie der NKR moniert.

Zur OZG-Halbzeit seien – von großen Plänen und einzelnen Referenzprojekten abgesehen – kaum konkrete Ergebnisse zu erkennen, heißt es in dem Bericht. Zudem fehle es an Transparenz. Daher sei es nur schwer einzuschätzen, wo man bei der Digitalisierung der Verwaltung überhaupt stehe und wo man noch nachjustieren müsse. Nach Einschätzung des NKR haben selbst die Projektverantwortlichen bei Bund, Ländern und Kommunen keine Komplettübersicht über den Stand der Dinge.

Komplexität verringern, offene Software nutzen

Eine Beobachtung, die die Autoren des Berichts zunehmend daran zweifeln lassen, ob eine Umsetzung in der Fläche bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin überhaupt zu schaffen ist. Daran können auch die vom Bund bereitgestellten Milliarden aus dem Konjunkturpaket nichts ändern. „Geld allein macht nicht glücklich“, heißt es dazu in dem Gutachten.

Viel wichtiger sei es, die Komplexität der OZG-Umsetzung zu verringern. So sollte etwa nicht jede Kommune im Alleingang an IT-Lösungen tüfteln. Sehr viel sinnvoller sei es, Lösungen gemeinschaftlich zu entwickeln. Um eine monopol- bzw. oligopolartige Anbieterlandschaft zu verhindern, sollte dabei allerdings auf eine stärkere Verwendung offener Software und die systematische Förderung von Entwicklungsgemeinschaften, die Open-Source-Code gemeinschaftlich pflegen, gesetzt werden, empfiehlt der NKR.

Rechtlichen Rahmen anpassen

Eine große Baustelle ist nach Einschätzung des NKR weiterhin der rechtliche Rahmen. Die Digitalisierung der Verwaltung setze voraus, dass Prozesse neu durchdacht und Gesetze entsprechend geändert werden, ist dazu in dem Bericht zu lesen. Entsprechende Anpassungen habe es aber bislang kaum gegeben. „Es braucht deutlich mehr Entschlossenheit und Konsequenz für digitaltaugliches Recht“, stellen die Autoren des Gutachtens fest.

Bauchschmerzen bereitet das Thema auch dem dbb-Chef Ulrich Silberbach. Deutschland trete bei der Digitalisierung staatlicher Leistungen schon viel zu lange auf der Stelle, teilte der Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit. „Gerade im Bereich des Personals passiert schlicht zu wenig“, so Silberbach. Gerade im europäischen Vergleich zeige sich, dass Deutschland endlich aufs Tempo drücken müsse. Beim Digital-Index der EU (DESI) liege die Bundesrepublik gerade noch im hinteren Mittelfeld, obwohl gegenüber dem Vorjahr sogar wieder einige Plätze gut gemacht werden konnten. (amo)

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