Verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein «Kritis-Dachgesetz». Dies sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktur-Einrichtungen vor.
Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
Elf Sektoren zählen zur kritischen Infrastruktur
«Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit», sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Handlungsbedarf sei durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge ebenso gewachsen wie durch Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel an Häufigkeit zugenommen hätten.
Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.
Nur große Einrichtungen betroffen
Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt - beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.
Grüne möchten nachbessern im Bundestag
Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. In einer Mitteilung heißt es: «Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt.»
Der Digitalverband Bitkom wies darauf hin, dass 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen waren. Wichtig sei, nicht nur die Unternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung.
"Wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz"
„Der Regierungsentwurf des KRITIS-Dachgesetzes ist vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Positiv sei, dass der Regierungsentwurf das Nachweisverfahren der bestehenden Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur für die KRITIS-Dachgesetz-Pflichten anerkennen wird. Dafür hatte der Verband sich stark gemacht. "Das Fortschreiben des bewährten Verfahrens leistet aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau im Nachweisverfahren sowie zur optimalen Verzahnung von KRITIS-DachG und NIS-2-Umsetzungsgesetz."
Nun müsse das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig vonstattengehen, damit das KRITIS-DachG noch vor dem Ende der Legislatur in Kraft treten kann, fordert Andreae. Das KRITIS-DachG sei zwar ein wichtiges Puzzlestück zur Stärkung der Resilienz in den kritischen Infrastrukturen, nicht aber das erhoffte Dach. "Die sicherheitspolitische Lage verlangt über das Gesetz hinausreichende Neuregelungen der Zuständigkeiten der Gefahrenabwehrbehörden. Bei den Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten benötigen wir einen Neustart, damit in Zukunft gebaute kritische Energieanlagen nicht über Portale der öffentlichen Verwaltung mit Leistungs- und Geodaten aufzufinden sind (wieMarktstammdatenregister). Diese Portale gefährden sogar den Schutz kritischer Infrastrukturen.“
Zustiummungspflichtiges Gesetz
Ein reibungsloser Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ist trotz des vorliegenden Regierungsentwurfs nicht selbstverständlich, da das Gesetz zustimmungspflichtig ist und die Bundesländer eine zentrale Rolle beim Vollzug in den KRITIS-Sektoren Wasser, Abwasser und Siedlungsabfallentsorgung innehaben. Hier müssen Bund und Länder die Risiken für die kritischen Infrastrukturen ganz klar im Auge behalten, wenn das Gesetz in dieser Legislatur nicht mehr kommen sollte. (dpa/sg)
