Smart City / Energy

Gericht: Unangemessene Preise beim Smart-Meter-Einbau unzulässig

Mitnetz Strom verlangte bis zu 884 Euro für den freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems. Das Landgericht Halle sah die Preise als zu hoch an. Berufung ist eingelegt.
19.09.2025

Für Stadtwerke und Messstellenbetreiber hat das Urteil Signalwirkung. Überhöhte Einbauentgelte können juristisch angreifbar sein.

Von Stephanie Gust

Das Landgericht Halle hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom) untersagt, für den freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems unangemessen hohe Preise zu verlangen. Die Verbraucherzentrale hatte gegen Entgelte von bis zu 884 Euro geklagt – zulässig waren nach damaliger Gesetzeslage lediglich 30 Euro.
 

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