Gericht: Unangemessene Preise beim Smart-Meter-Einbau unzulässig

Für Stadtwerke und Messstellenbetreiber hat das Urteil Signalwirkung. Überhöhte Einbauentgelte können juristisch angreifbar sein.
Bild: © Bill Oxford/Unsplash
Von Stephanie Gust
Das Landgericht Halle hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom) untersagt, für den freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems unangemessen hohe Preise zu verlangen. Die Verbraucherzentrale hatte gegen Entgelte von bis zu 884 Euro geklagt – zulässig waren nach damaliger Gesetzeslage lediglich 30 Euro.
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