VKU sieht Rollout in Gefahr
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, nachdem 47 Unternehmen, darunter zahlreiche Stadtwerke von der Einbaupflicht intelligenter Messsysteme ausgenommen, aber alle alle weiteren Messstellenbetreiber vermutlich weiterhin verpflichtet sind, die Zähler einzubauen: "Die Branche ist verunsichert. Wenn der Smart Meter Rollout zu einem Erfolg werden soll, brauchen alle Unternehmen Rechts- und damit Planungs- und Investitionssicherheit."
Und weiter: "Ausgehend von der tatsächlichen technischen Leistungsfähigkeit der vom BSI zertifizierten und im Rahmen des Pflicht-Rollouts bereits seit einem Jahr von den Unternehmen verbauten Smart-Meter-Gateways, muss der Gesetzgeber aus unserer Sicht das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unverzüglich anpassen. Nur so kann der ursprünglich formulierte Anspruch an die technische Leistungsfähigkeit der Geräte mittels eines rechtssicheren stufenweisen Rollouts noch erreicht werden."
Nur so bekämen alle Beteiligten wieder Rechtssicherheit und der Rollout-Prozess zieht sich nicht noch mehr in die Länge. "Ansonsten bekämen wir einen Rollout der zwei Geschwindigkeiten, zumal die Smart Meter nicht zuletzt vor dem Hintergrund des anstehenden Hochlaufs der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung sind", so Liebing. Wenn künftig keine zertifizierte Technik zur Verfügung stehe, um das Ladeverhalten der Fahrzeuge in den Verteilnetzen zu erkennen und intelligent steuern zu können, werde das zu einem gewaltigen Bremsklotz für die Elektromobilität. (sg)
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 4. März 2021 eine Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Stromzählern vorläufig ausgesetzt (| Az.: 21 B 1162/20). Laut OVG Münster ist eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn voraussichtlich rechtswidrig. Die Entscheidung fiel in einem Eilverfahren. In der Zwischenzeit hat das BSI nun in allen anderen Verfahren zur Einbauverpflichtung reagiert: Die Behörde hob die angegriffenen Entscheidungen zur sofortigen Vollziehung auf. Das Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig.