Der Großteil der Windanlagen an Land steht derzeit in Deutschlands Norden. (Symbolbild)

Der Großteil der Windanlagen an Land steht derzeit in Deutschlands Norden. (Symbolbild)

Bild: © Fotowunsch/AdobeStock

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich auf Grundlage des bislang inoffiziellen Referentenentwurfs zur EEG-Novelle 2027 vom 20. April 2026 mit einer umfassenden Stellungnahme positioniert. Zentrales Instrument für die Windenergie an Land: eine Südquote, die 30 Prozent des jeweiligen Ausschreibungsvolumens verbindlich in die Lastzentren Süddeutschlands lenken soll.

Der BDEW begründet die Forderung mit dem anhaltenden Missverhältnis zwischen Genehmigungslage und tatsächlichem Zubau im Süden. Bei der vergangenen Ausschreibungsrunde gingen lediglich zwei Prozent des bundesweiten Volumens nach Bayern und Baden-Württemberg – obwohl die Genehmigungszahlen in beiden Bundesländern zuletzt gestiegen sind.

Was die Südquote erreichen soll

Eine Südquote würde fairen Wettbewerb zwischen Projekten mit vergleichbaren Kosten ermöglichen, argumentiert der Verband. Der bestehende Korrekturfaktor von 1,55 für Standorte mit 50-Prozent-Referenzertrag solle zudem erhalten bleiben, da der Ausbau im Süden systemisch erforderlich sei.

Das Problem ist nicht neu: Bundesweite Ausschreibungen bevorzugen strukturell die kostengünstigsten Standorte – in der Windenergie typischerweise im Norden und Nordwesten. Projektierer im Süden konkurrieren unter ungünstigeren Windbedingungen, benötigen höhere Gebotswerte und scheiden daher regelmäßig aus. Beim Ausbau von Solarparks zeigt sich das Muster ebenfalls – nur eben spiegelverkehrt.

Mehr dazu hier: "Findet anderswo statt": EEG drängt Stadtwerke aus dem Solarausbau

22 im Südwesten aktive Unternehmen – darunter der Freiburger Versorger Badenova und die EWS Elektrizitätswerke Schönau (Schönau im Schwarzwald, Baden-Württemberg) – hatten die Politik bereits in einem gemeinsamen Papier auf dieses Muster hingewiesen.

Fehlende Gigawatt als zweiter Kritikpunkt

Neben der Südquote mahnt der BDEW, die im Klimaschutzprogramm verankerten zusätzlichen 12.000 Megawatt (MW) für Windenergie an Land in das EEG aufzunehmen und gleichmäßig auf die Ausschreibungsrunden der Jahre 2026 bis 2030 zu verteilen.

Derzeit sind rund 69 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert; der EEG-Ausbaupfad sieht für 2026 bereits 84 GW vor. Ende April lagen Genehmigungen für mehr als 17 GW vor – Projekte, die auf eine Realisierungsperspektive warten.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt sich enttäuscht: Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen seien notwendig, um den gestiegenen Genehmigungszahlen gerecht zu werden und das Ausbauziel von 115 GW bis 2030 zu erreichen, teilte der Verband mit. Dass sie im aktuellen Entwurf fehlen, sei ein wesentlicher Mangel.

Zeitdruck wächst

Beiden Verbänden ist der Zeitdruck bewusst: Die bestehende beihilferechtliche Genehmigung des EEG läuft Ende 2026 aus. Gelingt kein rascher Abschluss des parlamentarischen Verfahrens, könnten Ausschreibungsrunden im Jahr 2027 entfallen und nicht ohne Weiteres nachgeholt werden.

Ein offizieller Referentenentwurf liegt bislang nicht vor, die Verbändeanhörung hat noch nicht begonnen. Am Freitag wurde zudem bekannt, dass das Bundeskabinett – entgegen bisheriger Ankündigungen – erst am 24. Juni über den EEG-Entwurf beraten soll.

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