Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen – und sorgt bei der Bioenergiebranche für deutliche Kritik. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) sehen "großen Nachbesserungsbedarf" und warnen, dass Betreiberinnen und Betreiber von Biogas- und Holzenergieanlagen durch die vorgesehenen Regeln von Investitionen abgehalten würden.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, bezeichnet den Entwurf als unzureichend. Insbesondere für Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, fehle eine tragfähige Perspektive – obwohl diese laut Rostek im Koalitionsvertrag zugesagt worden sei. Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina seien "de facto ein Sterbepfad für den Anlagenbestand".
Kritisch sieht Rostek zudem, dass Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden sollen. Das sei "angesichts der neuen, umfangreichen Förderung von Erdgaskraftwerken nicht vermittelbar", heißt es in einer Mitteilung.
Beitrag zur Versorgungssicherheit
Nach Darstellung des HBB könnte allein durch die Flexibilisierung des Biogasanlagenbestands kurzfristig eine gesicherte, flexible erneuerbare Leistung von zwölf Gigawatt bereitgestellt werden – als Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Ausgleich schwankender Wind- und Solarstromerzeugung. Hinzu kämen weitere Bioenergieanlagen wie Holzheizkraftwerke und Biomethan-BHKW.
Auch wirtschaftliche Hemmnisse blieben laut HBB weitgehend bestehen: Das "starre Konzept der Betriebsstundenbegrenzung" werde beibehalten, die Begrenzung des Mais-Einsatzes kaum angetastet. Verbesserungen sieht Rostek im Entwurf im Wesentlichen nur bei der Anschlussförderung für sehr kleine, güllebetonte Biogasanlagen.
Was das EEG 2027 regeln soll – und warum es gerade so umkämpft ist
Mit dem EEG legt der Bund zentrale Rahmenbedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien im Stromsektor fest – von Vergütungs- und Ausschreibungsmodellen bis zu Ausbauzielen. Das EEG 2027 soll das derzeitige EEG 2023 ablösen. Parallel verhandelt die Bundesregierung das sogenannte Netzpaket, das den Erneuerbarenausbau stärker mit dem Netzausbau verzahnen soll.
Die Koalition aus Union und SPD hat sich nach ZFK-Informationen bei mehreren Knackpunkten von EEG-Novelle und Netzpaket verständigt – darunter beim umstrittenen Redispatch-Vorbehalt, bei Änderungen an der Solarförderung sowie bei der Biomasse. Details und der Stand des Gesetzgebungspakets sind hier zusammengefasst: EEG und Netzpaket: Schwarz-Rot findet Kompromisse.
"Biomassepaket 2.0" gefordert – Stellungnahme angekündigt
Rostek fordert stattdessen ein "Biomassepaket 2.0" und kritisiert, dass das Ministerium bei dezentralen Bioenergiekapazitäten "in der eigenen Bürokratie" steckenbleibe, während bei Ausschreibungen für fossile Großkraftwerke zuletzt der Höchstwert "ohne große Diskussion um 40 Prozent" angehoben worden sei.
Eine ausführlichere Stellungnahme zum Referentenentwurf werde in Kürze auf der Website des Hauptstadtbüros Bioenergie veröffentlicht, kündigte es an. Im HBB bündeln vier Verbände ihre energiepolitische Arbeit: der Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas und der Fachverband Holzenergie. Nach eigenen Angaben vertreten sie damit Akteure entlang der Wertschöpfungskette – von Land- und Forstwirtschaft über Anlagenbau und Energieversorger bis zu Betreibern und Planern.