Quartiersprojekte mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (GGV) wie hier im niedersächsischen Lehrte stehen unter Druck. Denn die Bundesnetzagentur könnte für zusätzliche Kosten sorgen.

Quartiersprojekte mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (GGV) wie hier im niedersächsischen Lehrte stehen unter Druck. Denn die Bundesnetzagentur könnte für zusätzliche Kosten sorgen.

Bild: © Marcley

Es dürfte eine der umstrittensten Regelungen aus dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Agnes-Reform sein: Wie die Behörde bereits auf ZFK-Anfrage bestätigt hat, fällt nach aktuellem Stand bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) der geplante Prosumeraufschlag für jede teilnehmende Verbrauchs-Marktlokation an. Beim Mieterstrom dagegen nur einmal am Summenzähler. Was bedeutet das für konkrete Projekte?

Das neueste Papier aus dem Agnes-Prozess – also der Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik im Strombereich – hat auch den Hannoveraner Anbieter Marcley beschäftigt. "Wir waren überrascht über die Ungleichbehandlung zwischen den beiden Modellen", sagt Florian Schnipkoweit, Mitgründer und Geschäftsführer. Im gleichen Mehrfamilienhaus mit 20 teilnehmenden Wohneinheiten werde der Prosumeraufschlag bei Mieterstrom einmal erhoben, bei der GGV aber zwanzigmal.

Fast 3000 Euro im Jahr für ein Projekt

Der Hintergrund: Agnes sieht für Prosumer im Niederspannungsnetz 70 bis 90 Prozent Aufschlag auf den Grundpreis vor. Erfasst werden soll jede Marktlokation, deren Netzbezug durch Solarstrom hinter demselben Anschluss sinkt. Beim Mieterstrom sind die Wohnungen ruhende Marktlokationen; bei der GGV bleiben sie aktiv und werden einzeln belastet.

Wie stark der Unterschied ausfallen könnte, zeigt eine Beispielrechnung für ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten in Köln. Für die GGV veranschlagt Marcley bis zu 2700 Euro netto pro Jahr, für ein vergleichbares Mieterstromprojekt bis zu 135 Euro. Die Beträge sind eine Unternehmensrechnung, keine Berechnung der Bundesnetzagentur. Sie decken sich allerdings mit dem, was andere Branchenexperten prognostizieren.

"Grundsätzlich verstehen wir den Ansatz, die Netzkosten verursachungsgerechter zu verteilen", sagt Schnipkoweit, der als ehemaliger stellvertretender Geschäftsführer des Osnabrücker Netzbetreibers SWO Netz auch die Netzseite gut kennt. "Ich glaube aber, dass bei der Ausgestaltung das Mehrfamilienhaus nicht ausreichend betrachtet wurde." Die gleiche technische Anlage könne aus Netzsicht nicht plötzlich den zehn- oder zwanzigfachen Kostenblock verursachen, nur weil sie in einem anderen Modell betrieben werde.

Florian Schnipkoweit ist Mitgründer und Geschäftsführer von Marcley.
Florian Schnipkoweit ist Mitgründer und Geschäftsführer von Marcley. Zuvor war er sieben Jahre stellvertretender Geschäftsführer des Netzbetreibers SWO Netz in Osnabrück.Bild: © Marcley

Die gleiche technische Anlage kann aus Netzsicht nicht plötzlich den zehn- oder zwanzigfachen Kostenblock verursachen.

Florian Schnipkoweit

Mitgründer und Geschäftsführer von Marcley

Mit der Einschätzung steht Schnipkoweit nicht allein da. Auch der Erneuerbarenverband BEE hat den bisherigen Ansatz der Netzagentur deshalb kritisiert. Der Festlegungsentwurf belaste Prosumer pauschal, unabhängig von der Anlagengröße und ohne Blick auf ihre tatsächliche Netzwirkung.

Warum die GGV bislang attraktiv ist

Die GGV wurde im Mai 2024 mit dem Solarpaket I eingeführt. Eigentümer werden nicht zu vollständigen Stromversorgern, Mieter behalten ihren Vertrag. Auch die Umsetzung mit Netzbetreibern vor Ort ist einfacher. Nach Einschätzung von Marcley gewinnt das Modell deshalb an Dynamik.

Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen mit 28 Mitarbeitenden im laufenden Jahr rund 250 Projekte umgesetzt – deutlich mehr als im Vorjahr. Damit sei man der größte Anbieter im noch jungen Geschäft mit GGV-Projekten. Neben Spezialisten drängen derzeit auch zunehmend etablierte Energieversorger und Mieterstrom-Dienstleister in den Markt.

Der neue Prosumeraufschlag könnte sich in der jetzigen Form allerdings zu einem Rückschlag für die Branche entwickeln. Wenn der Entwurf unverändert komme, würden Projekte aber nicht automatisch zurück zum Mieterstrom wechseln, prognostiziert Schnipkoweit. "Viele Projekte werden wahrscheinlich gar nicht oder in geringerem Umfang realisiert." Das liegt auch daran, dass sich viele Mieter nach schlechten Erfahrungen mit Mieterstrom bewusst für die GGV als Alternative entschieden hätten.

Einen Nachteil trägt die GGV dabei bereits heute: Anders als beim Mieterstrom entfällt der Mieterstromzuschlag nach dem EEG, der für Anlagen bis 100 Kilowatt Peak (kWp) gewährt wird. Die geringere Bürokratie gleicht das für viele Eigentümer bislang aus.

Der Fehlanreiz ab 30 Kilowatt

Unklar ist darüber hinaus auch, wie der Entwurf Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt behandelt. Die Netzagentur sieht für sie grundsätzlich ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt vor. Zugleich entfällt dieses Entgelt für Prosumer, die bereits den Grundpreisaufschlag zahlen.

Bei der GGV ist unklar, wie diese Ausnahme greift: Das Einspeiseentgelt träfe den Anlagenbetreiber, der Prosumeraufschlag dagegen die einzelnen Verbrauchs-Marktlokationen. Nach Einschätzung von Marcley könnte deshalb beides anfallen.

Viele GGV-Projekte liegen nach Unternehmensangaben zwischen 20 und 40 Kilowatt. Das könnte einen Fehlanreiz setzen, Anlagen unterhalb der 30-Kilowatt-Grenze zu planen, obwohl die Dachfläche eine größere Photovoltaikanlage zuließe. Die Bundesnetzagentur muss diese Auslegung im Verfahren klären.

Um das Modell nicht auszubremsen, schlägt Schnipkoweit vor, die GGV von der Prosumerregel auszunehmen oder den Aufschlag pro Gebäude nur einmal zu erheben. Damit würde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung faktisch mit Mieterstromprojekten gleichgestellt.

Die Konsultation läuft bis zum 18. September 2026; die endgültige Festlegung soll Ende 2026 beschlossen werden und ab dem 1. Januar 2029 gelten. Bis dahin bleibt offen, ob ausgerechnet das einfachere Modell im Mehrfamilienhaus zum wirtschaftlich schwierigeren wird.

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