Gas

Bundesregierung macht Weg für Investitionen in LNG-Terminals frei

Investitionshemmnisse ade: Das Bundeskabinett hat die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung zum Ausbau der LNG-Infrastruktur beschlossen. Terminalbetreiber zahlen weit weniger für Netzanschluss.
27.03.2019

Der deutschlandweit erste LNG-Terminal soll in Brunsbüttel entstehen. Dann können Schiffe dort direkt anlanden.

Noch verfügt Deutschland über keinen einzigen LNG-Terminal, das könnte sich allerdings bald ändern, denn die Bundesregierung hat der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Förderung der Gas-Infrastruktur zugestimmt. Konkret sollen die Rahmenbedingungen für den Aufbau von LNG-Terminals und Transportleitungen verbessert  und dadurch Gasimporte begünstigt werden.

„Für die Versorgungssicherheit mit Gas ist es für Deutschland wichtig, möglichst viele Versorgungswege und Versorgungsquellen nutzen zu können. LNG, das im Ausland gewonnen und per Schiff zu uns transportiert wird, kann dazu beitragen. Mit unserer Verordnung beseitigen wir deshalb Investitionshemmnisse für den privatwirtschaftlichen Aufbau von LNG-Importterminals und stärken den Wettbewerb zwischen verschiedenen Gasimporten“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) anlässlich des Beschlusses.

Zehn Prozent der Anschlusskosten verbleiben beim Betreiber

Künftig sollen Betreiber von LNG-Terminals nicht mehr allein die Kosten für den Anschluss an das Fernleitungsnetz zahlen müssen. Bislang galt: Die zum Teil horrenden Summen für die Leitungsverbindung zwischen Fernnetz und Flüssiggas-Anlage zahlt künftig zum Großteil der Fernnetzbetreiber. Zehn Prozent der Kosten verbleiben nach wie vor beim Terminal-Betreiber, um sicherzustellen, dass eine  Leitungsverlegung nur dort stattfindet, wo sie auch sicher benötigt wird.

Die Fernleitungsnetzbetreiber können ihre Kosten wiederum in die Gasnetzentgelte einbringen und auf die Netznutzer umlegen. Spürbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau seien laut BMWi allerdings nicht zu erwarten. Für eine Verabschiedung der Verordnung fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. (ls)