Erste Branchenreaktionen auf das Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsminsterin Katherina Reiche (CDU) fallen durchwachsen aus. Die geplante Grüngasquote sei "in ihrer Grundarchitektur" richtig, das Papier weise aber entscheidende Lücken auf, erklärte etwa Green Navigation auf Nachfrage.
Das Unternehmen, ein Dienstleister und Berater für Energieversorger, Kommunen und Industrie aus dem nordrhein-westfälischen Unna, fordert in einem kürzlich vorgelegten Praxispapier einheitliche Qualitätsregeln und ein Nachweissystem ohne zusätzliche Bürokratie. Green Navigation führt nach eigenen Angaben Nachweise für Biomethan und betreibt einen Onlinemarktplatz dafür.
Timo Kubenke, dort Projektmanager Green Energy Management, sagte gegenüber der ZFK: "In ihrer Grundarchitektur erfüllen die Eckpunkte unsere Erwartungen, bei der Umsetzung bleiben aber entscheidende Fragen offen." Positiv bewertet sein Unternehmen die energetische Mengenquote mit ansteigendem Pfad, Banking und Borrowing sowie die Handelbarkeit der Quotenerfüllung.
Forderung an Ministerin Reiche
Dass Biomethan nachhaltig erzeugt sein muss, stehe außer Frage, so Kubenke weiter. Unterschiedliche Qualitäts- und Nachweisanforderungen für Biotreppe, Quote und CO₂-Bepreisung würden jedoch Bürokratie schaffen.
"Unsere Forderung an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche lautet daher: einheitliche Qualitätsanforderungen auf Basis des Gebäudemodernisierungsgesetzes, ein vereinfachter Nachweis über bestehende Register, wie das Dena-Biogasregister, und eine einfache Abgrenzung des Verbrauchs privater Haushalte, die auf vorhandene Abrechnungsdaten aufsetzt."
Kritik an Abgrenzung der Haushalte
Im Praxispapier spricht sich Green Navigation dafür aus, die energetische Nutzung als zentralen Erfüllungsmaßstab zu setzen und Treibhausgas (THG)-Kriterien nur ergänzend heranzuziehen. Nachhaltiges Biomethan, auch aus nachwachsenden Rohstoffen, solle anrechenbar bleiben.
Kritisch sieht das Unternehmen den Verweis auf die RED III. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verzichte bei kleinen Anlagen bewusst auf die Pflicht, nachhaltiges Biomethan zu liefern. Diese Ausnahme könne im Rahmen der Grüngasquote faktisch zurückgedreht werden.
Unscharf bleibe außerdem die Abgrenzung der Haushalte über Standardlastprofile, die nicht für gesetzliche Nachweispflichten ausgelegt seien. Das dreiseitige Papier ist online als PDF verfügbar.
Was die Eckpunkte vorsehen
Laut den Eckpunkten, die der ZFK vorliegen, beginnt die Quote im Jahr 2028 mit einem Anteil von einem Prozent und soll bis 2045 auf 100 Prozent steigen. Bis 2030 soll sie zusätzlich einen Treibhausminderungseffekt von zwei Millionen Tonnen CO₂ erreichen.
Ausgenommen sind Industrie und Gewerbe, der Verkehr sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung. Bei leitungsgebundenem Gas soll die Berechnungsgrundlage auf private Haushalte begrenzt werden. Übererfüllungen sollen auf das Folgejahr angerechnet, Untererfüllungen nachgeholt werden können.
Die Erfüllung soll handelbar sein, bei Nichterfüllung droht eine Ersatzzahlung. Welche Behörde die Quote vollziehen soll, lässt das Ministerium noch offen.
Wasserstoff, der dem Erdgasnetz beigemischt wird, soll nur angerechnet werden, wenn die Umstellung des Verteilnetzes vorgesehen ist. Offen bleibt auch, wie die Quote auf die Biotreppe angerechnet wird. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass dies "ohne Brüche" geschehen solle.
So geht es weiter
Am Freitag, 16. Oktober, lädt das Wirtschaftsministerium Branchenverbände zu einem ersten Dialog über die Eckpunkte ein, wie die ZFK erfuhr. Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Austausch, macht aber bereits deutlich, dass es sich eine ambitioniertere Quote wünscht.