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Unklarheit über Nordstream 2: Klageentscheid lässt auf sich warten.

Der Bau des umstrittene Pipeline-Projekts Nordstream 2 ist eigentlich genehmigt. Der Nabu hat mit einer Klage versucht, den Baustart am 15. Mai zu verhindern – das Oberverwaltungsgericht Greifswald gibt der Klage jedoch noch nicht statt.
14.05.2018

Es bleibt spannend für Nordstream 2: Bis Freitag kann sich die Gazprom-Tochter zur eingereichten Klage des Nabu äußern. Dann entscheidet das Oberverwaltungsgericht Greifswald.

Der Pipelinebauer Nord Stream 2 kann am Dienstag mit den Bauarbeiten für die umstrittene Ostseepiepline beginnen. Anders als vom Umweltverband Nabu erhofft, wird das Oberverwaltungsgericht Greifswald nicht zum 15. Mai über einen möglichen Baustopp entscheiden. Eine Gerichtssprecherin sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur, dass dem Unternehmen bis zum Freitag (18. Mai) zunächst eine Stellungnahmefrist eingeräumt worden sei.

Die Gazprom-Tochter ließ offen, ob die Arbeiten im Greifswalder Bodden nun vor der Gerichtsentscheidung gestartet werden. Nord Stream 2 sei darauf vorbereitet, mit den vorbereitenden Offshore-Arbeiten wie vorgesehen zu beginnen, sagte ein Sprecher. Der Starttermin werde kurzfristig bekanntgegeben, könne sich aber wegen ungünstiger Wetterbedingungen verschieben.

Nach erfolglosem Eilantrag, reichte der Nabu vergangenen Mittwoch eine Zwischenverfügung ein

Laut Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund kann der Pipelinebauer am 15. Mai mit den seeseitigen Arbeiten starten. Am deutschen Anlandepunkt wird bereits am Fundament für die Gasempfangsstation und das Betriebsgebäude gearbeitet.

Der Umweltverband Nabu hatte bereits vor drei Monaten eine Klage und einen Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht, um den Baustart Mitte Mai zu verhindern. Weil das Gericht bislang nicht über den Eilantrag entschied, beantragte der Umweltverband am Mittwoch vergangener Woche eine weitere Zwischenverfügung. Das Gericht begründete die nun Nord Stream 2 eingeräumte Stellungnahmefrist bis zum 18. Mai mit dem Argument des "effektiven Rechtsschutzes", wonach dem Antragsgegner - in diesem Falle Nord Stream 2 - rechtliches Gehör eingeräumt werden müsse. (dpa/ls)