Das Bild zeigt ein Modell der künftigen Zentrale der Gasag.

Das Bild zeigt ein Modell der künftigen Zentrale der Gasag.

Bild: © Gasag

Die Entscheidung der in der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelten Vergabestelle, das Gasnetz-Konzessionsverfahren teilweise zurückzusetzen, stößt bei der Gasag auf Unverständnis. Die rechtliche Situation werde damit "wohl eher nicht übersichtlicher", sagt Rainer Knauber, der Kommunikationschef der Gasag-Gruppe.

Aktuell sei die Gasag noch dabei, den Sachverhalt zu analysieren, zur juristischen Bewertung könne man daher aktuell keine Stellung nehmen.

Gasag gibt sich siegessicher

Zugleich kündigte Knauber an, dass sich die Gasag nach jetzigem Stand "selbstverständlich" wieder mit neuen Angeboten beteiligen werde. "Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund unserer Erfahrung und Expertise auch weiterhin der geeignetste und nachgewiesenermaßen leistungsfähigste Wettbewerber mit den attraktivsten Angeboten sein werden", ist Knauber überzeugt.

Ungeachtet der jüngsten Entwicklung will die Gasag weiterhin darauf hinwirken, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Dauerstreit über das Berliner Gasnetz-Konzessionsverfahren befasst.

Otte: Vergabestelle lernt nicht aus Niederlagen

Noch deutlicher wurde Andreas Otte, der Vorsitzende des Gasag-Betriebsrates. Trotz jahrelanger Prozesse und gerichtlicher Niederlagen habe die Vergabestelle immer noch nicht verstanden, was die Stunde im Konzessionsverfahren Gas geschlagen habe.

"Statt das jahrelange Trauerspiel zu beenden, wird das tote Pferd auf Kosten der Steuerzahler jetzt auf rechtlich fragwürdiger Grundlage weiter geritten", ärgert sich Otte. Das Vorgehen des Berliner Senats bringe "Stillstand statt Aufbruch in der Berliner Energiepolitik". Es brauche "Vernunft und Augenmaß“ statt „Prozesse und Winkelzüge".

Ein Streit ohne Ende

In dem Streit zwischen der Gasag und dem Land Berlin geht es um die Frage, ob die im Jahr 2013 beschlossene Neuvergabe der Berliner Gasnetze an den Landesbetrieb Berlin Energie rechtens war. 2014 konnte sich die Gasag vor dem Landgericht durchsetzen. Fünf Jahre später bestätigte das Kammergericht die Entscheidung des Landgerichts. Es habe bei der Vergabe Verfahrensfehler gegeben, zudem habe man das Kriterium der Versorgungssicherheit nicht ausreichend geprüft, befanden die Richter.

Wie eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung auf ZfK-Nachfrage bestätigte, reagiert die Vergabestelle mit der nun gewählten Vorgehensweise auf die Vorgaben des Kammergerichts. Das Vergabeverfahren werde auf den Zeitpunkt vor dem 2. Verfahrensbrief zurückgesetzt. Die damaligen Bieter habe man bereits über die jüngste Entwicklung informiert. Diese haben nun die Möglichkeit, sich neu zu bewerben. (amo)

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