Gas

Bundeskartellamt lässt Wasserstoff-Kooperation Get H2 zu

Es gebe momentan keine kartellrechtlichen Bedenken, teilt die Aufsichtsbehörde mit. Ein Blankoscheck für die nächsten Jahre ist das jedoch nicht.
27.04.2023

"Durch eine Kooperation darf der Wettbewerb nur so weit und so lange eingeschränkt werden, wie dies für den zügigen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur erforderlich ist", teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, mit.

Das Bundeskartellamt hat die Zusammenarbeit mehrerer Betreiber von Erdgasnetzen beim Aufbau einer Netzinfrastruktur für Wasserstoff im Rahmen des Projekts Get H2 genehmigt. Es gebe derzeit keine kartellrechtlichen Bedenken, teilte die Bonner Aufsichtsbehörde mit.

Im Rahmen des Projekts wollen die Fernleitungsnetzbetreiber Nowega, Open Grid und Thyssengas schrittweise ein Wasserstoffnetz von Lingen bis ins Ruhrgebiet und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter aufbauen und betreiben.

5100 Kilometer Wasserstoffnetz bis 2030

Bis 2030 soll das Netz bereits 5100 Kilometer lang sein und maßgebliche Standorte von Raffinerien, Stahlwerken und Chemiefabriken verbinden. Es soll außerdem Grundlage für eine flächendeckende Versorgung von Wasserstofftankstellen sein.

Das Bundeskartellamt prüfte, ob beim konkreten Aufbau eines Wasserstoffnetzes auch alternative Infrastrukturbetreiber die Möglichkeit haben, in das Netz integriert zu werden. Es hätten sich bei der Beurteilung des vorliegenden Vorhabens aber keine Hinweise darauf ergeben, dass dieser Infrastrukturwettbewerb derzeit in unzulässiger Weise beschränkt werde, teilte die Behörde mit.

Neubewertung künftig möglich

Die Marktverhältnisse im Bereich Wasserstoff entwickelten sich dynamisch und seien aktuell nicht sicher vorhersehbar, hieß es weiter. "Dies könnte eine Neubewertung einzelner Aspekte einer Kooperation in der Zukunft erforderlich machen." (aba)