Ob als Energiesparlampe im Haushalt oder als Hochdrucklampe bei der Straßenbeleuchtung: Die quecksilberhaltige Leuchte ist noch überall zu finden. Doch die EU hat ihr den Kampf angesagt und sie gleich von zwei Seiten in die Zange genommen: Die Ökodesign-Richtlinie schrieb Effizienzstandards vor, die die meisten Quecksilberdampflampen ohnehin nicht erreichen konnten. Seit Jahresbeginn gilt nun zusätzlich die EU-Quecksilberverordnung, mit der der Einsatz von Quecksilber in den kommenden Jahren auf ein Minimum reduziert werden soll.

Beleuchtung ab 2019 im Fokus

In diesem Jahr stehen noch andere Anwendungen im Mittelpunkt – das Verbot, Quecksilber als Katalysator für chemische Prozesse zu verwenden. Ab 2019 dann dürfen quecksilberhaltige Energiesparlampen und Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die in der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, weder hergestellt noch importiert oder exportiert werden. Wer noch welche im Bestand hat, darf sie verwenden – angesichts deutlich sparsamerer und attraktiverer Alternativen wie LED dürfte das aber das Aussterben der HQL-Leuchten kaum aufhalten.

Die EU-Verordnung setzt das „Minamata-Übereinkommen“ um, mit dem der Einsatz von Quecksilber weltweit drastisch eingeschränkt werden soll. Deutschland ist dem Abkommen vor wenigen Wochen beigetreten. (wa)

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