Batteriespeicher können dazu beitragen, dass erneuerbarer Strom jederzeit sinnvoll verwertet wird.

Batteriespeicher können dazu beitragen, dass erneuerbarer Strom jederzeit sinnvoll verwertet wird.

Bild: @ MVV Energie

Der Markt für Batteriespeicher wächst rasant: 2025 gab es 194 Prozent mehr Netzanschlussbegehren für Batteriespeicher als im Vorjahr. Das zeigt die Monitoring-Abfrage der Bundesnetzagentur bei Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern. 

Die beantragte Gesamtleistung nahm um 43 Prozent zu und die beantragte Speicherkapazität um 139 Prozent. Auch die Zusagen für Netzanschlüsse sind gestiegen: Ihre Zahl stieg um 55 Prozent, inklusive der Zusagen aus Vorjahresanfragen. Leistung und Speicherkapazität der zugesagten Projekte legten um 207 Prozent zu. 

Mehr Anfragen und weniger Zusagen in den Verteilnetzen 

Die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Netzebenen: Während auf Verteilnetzbetreiber viele kleinere Projekte entfallen, sind es bei den Übertragungsnetzbetreibern wenige, dafür sehr große Vorhaben. 

Die Verteilnetzbetreiber erteilten 2025 insgesamt 1866 Netzanschlusszusagen – das sind acht Prozent der Anfragen. Zusammen mit älteren Anschlussbegehren umfassen sie eine Leistung von rund 27 Gigawatt (GW) und eine Speicherkapazität von knapp 83 Gigawatt pro Stunde (GWh). Im Durchschnitt erreichten die Projekte eine Leistung von rund 14 Megawatt (MW) und eine Kapazität von 44 Megawatt pro Stunde (MWh). 

Auf Übertragungsnetzebene gab es 71 Zusagen, was etwa zehn Prozent der Anfragen entspricht. Diese summierten sich auf rund 27 GW Leistung und knapp 60 GWh Speicherkapazität. Auch hier sind ältere Anfragen enthalten. Ein zugesagtes Projekt hatte damit im Schnitt eine Leistung von rund 384 MW und eine Kapazität von 841 MWh.

Die Bundesnetzagentur erklärt diese Verteilung so: Das Verteilnetz trägt den Ausbau von Batteriespeichern in der Fläche, während sich im Übertragungsnetz Großspeicher konzentrieren. Eine genaue Unterscheidung zwischen netzgekoppelten und anlagengekoppelten Speichern ist der Behörde derzeit noch nicht möglich. Sie will diese Differenzierung künftig ermöglichen. In der Branche sind hierfür auch die Begriffe "Stand-Alone" beziehungsweise "Co-Location" üblich.

Netzbetreiber können einen Netzanschluss verweigern, wenn sie nachweisen können, dass der Anschluss aus betriebsbedingten, wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das regelt das Energiewirtschaftsgesetz in Paragraf 17, Absatz 2.

Zudem hat die Bundesnetzagentur im März 2026 beschlossen, dass es ausreicht, wenn der Netzbetreiber das Engpassrisiko "plausibel darlegen" kann. Damit muss kein vollständiger technischer Nachweis erbracht werden und die Hürde für die Anschlussverweigerung ist deutlich niedriger.

Interesse nahm 2026 noch mal zu 

Das Interesse an Großspeichern hält auch in diesem Jahr an. Bis zum 1. April gingen bei den Übertragungsnetzbetreibern 23 neue Anschlussbegehren mit einer geplanten Leistung von rund 6 GW und einer Kapazität von gut 16 GWh ein.

Insgesamt erteilten die Übertragungsnetzbetreiber im laufenden Jahr bereits 64 Zusagen über knapp 25 GW und gut 55 GWh. Damit lag das Volumen der erteilten Zusagen nach den ersten Monaten bereits nahe am Gesamtwert des Vorjahres. 

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