Strom

Bedingungen für Regelarbeitsmarkt stehen fest

Für die Bundesnetzagentur ist die Einführung eines Regelarbeitsmarkts ein "Meilenstein für mehr Wettbewerb". Künftig werden die Märkte für Regelleistung und Regelarbeit getrennt. Der Regelleistungsmarkt wird zum "Versicherungsprodukt".
08.10.2019

Bis der Regelarbeitsmarkt steht, sollen die Übertragungsnetzbetreiber übergangsweise eine technische Preisgrenze als Gebotsobergrenze in den Auktionen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve in Höhe von 9.999 €/MWh einführen.

Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zum Regelarbeitsmarkt genehmigt. „Die Einführung eines Regelarbeitsmarktes ist ein Meilenstein für die Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Regelreservemarkt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Spätestens am 1. Juni 2020 soll der Regelarbeitsmarkt eingeführt sein.

Getrennte Märkte für Regelleistung und Regelarbeit

Vorgesehen ist künftig eine Trennung der Märkte für Regelleistung und Regelarbeit. War bisher eine Bezuschlagung am Leistungsmarkt Voraussetzung für die Erbringung von Regelarbeit, kann nun…

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